bullet Neuigkeiten, Entwicklungen, Nachrichten 
in 2000 
MEIDES Rechtsanwalts-GmbH - Fachanwalt Arbeitsrecht und Fachanwalt Steuerrecht
Zwang zum Meisterbrief soll gelockert werden Ankündigung, Stand: Dezember 2000. 
Bundeswirtschaftsminister Werner Müller und Handwerkspräsident Dieter Philipp gaben ihre Vorstellungen für Ausnahmen vom Zwang zur Meisterprüfung bekannt. Es sollen damit mehr Handwerksbetriebe ohne Meisterbrief geführt werden dürfen. 
Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) - Reform Entwurf, Stand: Dezember 2000. 
Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat einen ersten Entwurf des neuen Betriebsverfassungsgesetzes vorgestellt. Das Gesetz sieht eine deutliche Ausweitung der Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer vor. 
Rabattgesetz und Zugabeverordnung  Ankündigung, Stand: November 2000. 
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie spricht sich dafür aus, das Rabattgesetz und die Zugabeverordnung abzuschaffen. Dies könne etwa Mitte 2001 in Kraft treten. 
Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge  Entwurf, Stand: September 2000. 
Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat den Entwurf dieses Gesetzes vorgestellt, dessen in Krafttreten ab 01.01.2001 geplant ist.  Teilzeitarbeit soll mit der neuen Regelung stärker als bisher gefördert werden. Die Befristung eines Arbeitsvertrages, auch ohne sachlichen Befristungsgrund, bleibt zulässig. Das Beschäftigungsförderungsgesetz (BeschFG) wird aufgehoben. 
Zivilprozess-
Reformgesetz
(ZPO-RG)
  
Entwurf, Stand: September 2000. 
Das Bundesministerium der Justiz hatte Ende 1999 ein Gesetzgebungsvorhaben zur Reform des Zivilprozesses vorgestellt. Am 06.09.2000 hat das Bundeskabinett den Entwurf dieses Gesetzes beschlossen. 
Hessisches Gesetz
zur außergerichtlichen Streitschlichtung
  
Entwurf, Stand: September 2000. 
Das Land Hessen will für bestimmte Streitigkeiten die obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung einführen. Das Gesetz wird zunächst auf drei Jahre befristet und soll in der ersten Jahreshälfte 2001 in Kraft treten.  
Schuldrecht - Modernisierungsgesetz 

<Entwurf SchurMoG>  

Entwurf, Stand: August 2000.  
Die Bundesregierung plant eine grundlegende Reform des Schuldrechts, die ab 1. Januar 2002 in Kraft treten soll. Der Gesetzentwurf sieht eine Neuregelung des Verjährungsrechts, des Leistungsstörungsrechts, des Kauf- und Werkvertragsrechts sowie die Einführung verschiedener Verbraucherschutzgesetze in das Bürgerliche Gesetzbuch vor. 
Änderung des  Bundeserziehungsgeld-
Gesetz
 
Tritt in Kraft ab 1. Januar 2001.
Der Bundestag hat am 7. Juli 2000 das Dritte Änderungsgesetz zum Bundeserziehungsgeldgesetz beschlossen. Das Gesetz gilt für Kinder ab Geburtsjahrgang 2001 bzw. für Kinder, die ab diesem Zeitpunkt mit dem Ziel der Adoption in Obhut genommen werden.  
Fernabsatzgesetz (FernAbsG)   In Kraft seit 30. Juni 2000. 
Das Fernabsatzgesetz setzt die europäische Fernabsatzrichtlinie 97-7-EG in nationales Recht um. Das Gesetz, welches insbesondere auch im Internet gilt, ist hier im Volltext wiedergegeben. Normiert wird u.a. ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht des Verbrauchers nach Maßgabe der neu geschaffenen §§ 361 a, b BGB.  
Reformgesetz zum Mietrecht   Entwurf, Stand: Juli 2000. 
Das Bundesministerium der Justiz hat einen Gesetzentwurf zum Mietrecht vorgestellt. Ziel dieser Reform sei die Vereinfachung, Neugliederung und inhaltliche Modernisierung des Mietrechts.  
IT-AV - 
Green Cards für IT-Fachkräfte
  
In Kraft seit 1. August 2000.
Der Bundesrat hat am 16.07.2000 der Verordnung über Aufenthaltserlaubnisse für hochqualifizierte ausländische Fachkräfte der Informations- und Kommunikationstechnologie (IT-AV) (sogenannte "Green-Card"-Verordnung) zugestimmt. Damit tritt diese Verordnung am 1. August 2000 in Kraft.  
Green Card und Blue-Card In Kraft seit 04.07.2000.
Von der bayerischen Landesregierung wurde parallel zur Green Card ein sogenanntes Blue-Card-Programm entwickelt. Bremen Hessen und Niedersachsen haben sich der Initative Bayerns angeschlossen.
Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen   In Kraft seit 1. Mai 2000. 
Bestimmungen des BGB zum Verzugseintritts und Verzugszins sowie zum Werkvertragsrecht wurden geändert. Damit soll die Verzögerung von Zahlungen wirtschaftlich unattraktiv und die Durchsetzungsmöglichkeit fälliger Ansprüche verbessert werden.  
Arbeitsgerichts-
Beschleunigungs-
Gesetz
  
In Kraft seit 1. Mai 2000. 
Die Bestimmungen von § 623 BGB und § 5 IV 1 KSchG sowie zur Berufungssumme wurden neu gefasst. Damit sind neue Bestimmungen zur Kündigung selbst und zum Verfahrensrecht betreffend die Beendigung von Arbeitsverhältnissen zu beachten.  

     

   

SEITENANFANG

 

  Für Fragen, Auskünfte, Anregungen erreichen Sie uns auch per e-Mail: info@meides.com 

ZURÜCK   

  <Kontakt & Impressum>  

  
 Home  Kontakt Frankfurt  Arbeitsrecht  Betriebliche Altersvorsorge (bAV)  SOKA-Bau (ULAK-Bau, ZVK-Bau Steuerrecht/Steuerstrafrecht  Gesellschaftsrecht  Unternehmensberatung  Honorarberechnung