| Zwang
        zum Meisterbrief soll gelockert werden | Ankündigung,
      Stand: Dezember 2000. Bundeswirtschaftsminister Werner Müller und
        Handwerkspräsident Dieter Philipp gaben ihre
      Vorstellungen für Ausnahmen vom Zwang zur Meisterprüfung bekannt.
      Es sollen damit mehr Handwerksbetriebe ohne
        Meisterbrief geführt werden dürfen.
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    | Betriebsverfassungsgesetz
      (BetrVG) - Reform | Entwurf,
      Stand: Dezember 2000. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat
      einen ersten Entwurf des neuen Betriebsverfassungsgesetzes
      vorgestellt. Das Gesetz sieht eine deutliche Ausweitung der
      Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer vor.
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    | Rabattgesetz
      und Zugabeverordnung | Ankündigung,
      Stand: November 2000. Der Bundesminister für
      Wirtschaft und Technologie spricht sich dafür aus, das
      Rabattgesetz und die Zugabeverordnung abzuschaffen. Dies könne
      etwa Mitte 2001 in Kraft treten.
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    | Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge | Entwurf,
      Stand: September 2000. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat den Entwurf dieses Gesetzes vorgestellt, dessen in Krafttreten ab 01.01.2001 geplant ist.  Teilzeitarbeit soll mit der neuen Regelung stärker als bisher gefördert werden. Die Befristung eines Arbeitsvertrages, auch ohne sachlichen Befristungsgrund, bleibt zulässig. Das Beschäftigungsförderungsgesetz (BeschFG) wird aufgehoben.
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    | Zivilprozess- Reformgesetz
 (ZPO-RG)
 | Entwurf,
      Stand: September 2000. Das Bundesministerium der Justiz hatte
      Ende 1999 ein Gesetzgebungsvorhaben zur Reform des Zivilprozesses vorgestellt.
      Am 06.09.2000 hat das Bundeskabinett den Entwurf dieses Gesetzes
beschlossen.
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    | Hessisches
Gesetz zur außergerichtlichen Streitschlichtung
 | Entwurf,
      Stand: September 2000. Das Land Hessen will für
bestimmte Streitigkeiten die obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung
einführen. Das Gesetz wird zunächst auf drei Jahre befristet und soll in der
ersten Jahreshälfte 2001 in Kraft treten.
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    | Schuldrecht
      - Modernisierungsgesetz <Entwurf
      SchurMoG>   | Entwurf,
      Stand: August 2000. Die Bundesregierung plant eine grundlegende Reform des
      Schuldrechts, die ab 1. Januar 2002 in Kraft treten soll. Der
      Gesetzentwurf sieht eine Neuregelung des Verjährungsrechts, des
      Leistungsstörungsrechts, des Kauf- und Werkvertragsrechts sowie
      die Einführung verschiedener Verbraucherschutzgesetze in das
      Bürgerliche Gesetzbuch vor.
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    | Änderung
      des  Bundeserziehungsgeld- Gesetz
 | Tritt
      in Kraft ab 1. Januar 2001. Der Bundestag hat am 7. Juli 2000 das Dritte Änderungsgesetz zum
      Bundeserziehungsgeldgesetz beschlossen. Das Gesetz
      gilt für Kinder ab Geburtsjahrgang 2001 bzw. für Kinder, die ab diesem
      Zeitpunkt mit dem Ziel der Adoption in Obhut genommen werden.
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    | Fernabsatzgesetz (FernAbsG) | In
      Kraft seit 30. Juni 2000. Das Fernabsatzgesetz setzt die europäische Fernabsatzrichtlinie 97-7-EG in nationales Recht um. Das Gesetz, welches insbesondere auch im Internet gilt, ist hier im Volltext wiedergegeben. Normiert wird u.a. ein zweiwöchiges
Widerrufs- und Rückgaberecht des Verbrauchers nach Maßgabe der neu geschaffenen §§ 361 a, b BGB.
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    | Reformgesetz zum Mietrecht | Entwurf,
      Stand: Juli 2000. Das Bundesministerium der Justiz hat einen Gesetzentwurf zum Mietrecht vorgestellt. Ziel dieser Reform sei die Vereinfachung, Neugliederung und inhaltliche Modernisierung des Mietrechts.
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    | IT-AV
      - Green
      Cards für IT-Fachkräfte
 | In
      Kraft seit 1. August 2000. Der Bundesrat hat am 16.07.2000 der Verordnung über
      Aufenthaltserlaubnisse für hochqualifizierte ausländische Fachkräfte
      der Informations- und Kommunikationstechnologie (IT-AV) (sogenannte
      "Green-Card"-Verordnung) zugestimmt. Damit tritt diese
      Verordnung am 1. August 2000 in Kraft.
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    | Green Card und 
    Blue-Card | In Kraft 
    seit 04.07.2000. Von der 
    bayerischen Landesregierung wurde parallel zur Green Card ein 
    sogenanntes Blue-Card-Programm entwickelt. Bremen Hessen und 
    Niedersachsen haben sich der Initative Bayerns angeschlossen.
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    | Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen | In Kraft seit 1. Mai 2000. Bestimmungen des BGB zum Verzugseintritts und Verzugszins sowie zum Werkvertragsrecht wurden geändert. Damit soll die Verzögerung von Zahlungen wirtschaftlich unattraktiv und die Durchsetzungsmöglichkeit fälliger Ansprüche verbessert werden.
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    | Arbeitsgerichts- Beschleunigungs-
 Gesetz
 | In Kraft seit 1. Mai 2000. Die Bestimmungen von § 623 BGB und § 5 IV 1 KSchG sowie zur Berufungssumme wurden neu gefasst.
      Damit sind neue Bestimmungen zur Kündigung selbst und zum Verfahrensrecht betreffend die Beendigung von Arbeitsverhältnissen zu beachten.
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