Green Cards für IT-Fachkräfte
Der
Bundesrat hat am 16.07.2000 der so genannten "Green Card"-Verordnung,
also der Verordnung über Aufenthaltserlaubnisse für hoch
qualifizierte ausländische
Fachkräfte der Informations- und Kommunikationstechnologie (IT-AV), zugestimmt.
Damit konnte die Verordnung zur Beseitigung des Mangels an Fachkräften in der
Informations- und Kommunikationsbranche zum 1. August 2000 in Kraft treten.
Die
Verordnung sieht vor, dass die Ausländerbehörde eine Aufenthaltsgenehmigung
erteilen muss, wenn eine Arbeitserlaubnis zugesichert oder bereits erteilt
wurde, keine Versagungsgründe nach dem Ausländergesetz bestehen und die ausländische
Fachkraft die erforderliche Qualifikation besitzt.
In der Begründung zur
Verordnung heißt es, dass hierfür Hochschul- oder Fachhochschulabsolventen mit
einem Abschluss des Bachelor, Master oder einem Diplom in einem IT-relevanten
Studiengang in Frage kommen. Darüber hinaus werden auch solche Spitzenfachkräfte
berücksichtigt, die ein jährliches Mindesteinkommen von 100.000 Mark
nachweisen können, eine insbesondere von vielen Start-ups kritisierte Regelung,
da sie entsprechende Gehälter nach eigener Aussage nicht zahlen wollen und können.
Ausländische Absolventen deutscher Hochschulen erhalten unter den gleichen
Voraussetzungen Aufenthaltserlaubnisse, wenn der Schwerpunkt ihres Studiums auf
dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologie gelegen hat.
IT-AV -
Verordnung über
Aufenthaltserlaubnisse für hoch qualifizierte ausländische Fachkräfte der Informations- und Kommunikationstechnologie (vom 25.07.2000)
IT-ArbV
- Verordnung über Arbeitsgenehmigung für hoch
qualifizierte ausländische Fachkräfte der Informations- und Kommunikationstechnologie
(vom 28.07.2000)
Materialien:
Bundeskanzler Gerhard Schröder hatte auf der CeBIT 2000 in Hannover angekündigt, der Fachkräftemangel in der IT-Branche könne durch eine schnelle Visa-Regelung,
eine sog. "grenncard"-Regelung, für ausländische Spezialisten gelöst werden.