Bundeszentrale für
politische Bildung
am 27.07.2000:
Wie erwartet stimmte der
Bundesrat am 14. Juli 2000 den Verordnungen zur Green Card
zu, mit der bis zu 20.000 Computerspezialisten aus
Nicht-EU-Ländern unter bestimmten Voraussetzungen in
Deutschland arbeiten können (vgl. MuB
2/2000,
3/2000 und
4/2000).
Die vom Wirtschaftsausschuss
des Bundesrates vorgelegten Nachbesserungsforderungen wurden
abgelehnt. Beispielsweise sollte das geforderte
Mindesteinkommen von 100.000 DM auf 75.000 DM brutto pro
Jahr gesenkt werden. Auch die Verlängerungsmöglichkeit der
Arbeitserlaubnis über 5 Jahre hinaus, wie sie der Ausschuss
vorgeschlagen hatte, wird es vorläufig nicht geben.
In den vergangenen Monaten
waren bei der Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg, die eine
spezielle Jobbörse für ausländische Fachleute aus der
Informationstechnologie eingerichtet hat, über 17.500
Anfragen eingegangen. Die meisten Anfragen kamen aus Indien
(3.056),
gefolgt von Pakistan (2337), Algerien (1457), Rumänien
(868), Bulgarien (822), Russland (761) und Jugislawien (486)
(Quelle Bundesanstalt für Arbeit, Stand 20.07.2000).
Parallel dazu entwickelte
Bayern Anfang Juli ein so genanntes „Blue Card"-Programm,
das am 4. Juli von der bayerischen Landesregierung
beschlossen wurde. <Info:
CHIP-online> <Info:
Stadt Nürnberg, Einwohneramt>
Die Vergabe der Blue Card soll stärker am
Arbeitsmarkt ausgerichtet sein und ist von der Dauer des
Beschäftigungsverhältnisses abhängig: „Wer arbeitslos wird,
muss wieder ausreisen, wenn er der Sozialkasse zur Last
fällt", so der bayerische Innenminister Günther Beckstein
(CSU). Bayern will damit verhindern, dass „falsche Signale"
vom Gesetzgeber in Richtung Zuwanderung ausgehen.
Per Verwaltungsanweisung
sollen die blauen Karten unbürokratisch an Spezialisten
vergeben werden. Bayern will die Blue Card nicht nur auf
Experten aus dem Bereich der Informationstechnologie
beschränken, sondern berufsoffen an der
Arbeitskräftenachfrage orientieren. Anders als bei der Green
Card-Initiative der Bundesregierung, der die Länderkammer
zustimmen musste, hält Beckstein das bayerische Modell nicht
für zustimmungspflichtig. Die bayerischen Grünen kritisierten
den Vorstoß der CSU: „Wenn Zuwanderung als
arbeitsmarktpolitisch sinnvoll und humanitär unabweisbar
bezeichnet wird, klingt das gut. Im gleichen Atemzug ist
jedoch davon die Rede, das Grundrecht auf Asyl
abzuschaffen", kritisierte Landeschef Jerzy Montag.
Bremen, Niedersachsen und
Hessen schlossen sich der Initiative Bayerns bereits an. Im
hessischen Wiesbaden kritisierten SPD und Bündnis 90/Die
Grünen den Vorstoß als „unausgegoren" und sprachen von einer
„Hire-and-Fire-Politik". Denn nach Verlust des
Arbeitsplatzes sollen Blue Card-Inhaber lediglich noch zwei
bis drei Monate im Land bleiben dürfen, um sich eine neue
Stelle zu suchen. Gelingt ihnen dies nicht, müssen sie
Deutschland verlassen. Einen Anspruch auf Arbeitslosen- und
Sozialhilfe gibt es nicht. Auch Schleswig-Holstein steht der
Blue Card nicht ablehnend gegenüber.
as