bulletGesetzentwurf für ein neues Betriebsverfassungsgesetz 

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Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung plant eine umfassende Reform des Betriebsverfassungsgesetzes 1972

Das HANDELSBLATT berichtete am Dienstag, 05. Dezember 2000, zum Vorhaben der Reform des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) :  

Mit Riesters Gesetzentwurf für ein neues Betriebsverfassungsgesetz beginnt der Kampf um die Mitbestimmung 

Mehr Macht für Betriebsräte 

Arbeitsminister Riester will die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer deutlich ausweiten. Die Wirtschaft geht auf Konfrontationskurs. Auch innerhalb der Regierung sind Riesters Pläne umstritten. 

sm BERLIN. Der Berliner Koalition droht neues Ungemach: Mit dem ersten Entwurf für ein neues Betriebsverfassungsgesetz ist der Kampf um die Ausweitung der Mitbestimmung eröffnet. Die großen Wirtschaftsverbände haben bereits ihren erbitterten Widerstand gegen den Entwurf von Bundesarbeitsminister Walter Riester (SPD) angekündigt. Auch Wirtschaftsminister Werner Müller (parteilos) kritisiert die Pläne seines Kabinettskollegen. 

Nach dem Entwurf des Arbeitsministeriums, der dem Handelsblatt vorliegt, wird die Mitbestimmung deutlich ausgeweitet. Gleichzeitig sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretungen aber auch die Möglichkeit erhalten, auf vertraglicher Ebene abweichend vom Betriebsverfassungsgesetz Mitbestimmungsstrukturen zu schaffen, die den Belangen der Beteiligten besser entsprechen. 

Die Bildung von Betriebsräten soll erleichtert, das Wahlverfahren vereinfacht werden. In Betrieben mit fünf bis 50 Arbeitnehmern soll der Betriebsrat „bei Wahrung der Grundsätze der geheimen und unmittelbaren Wahl“ in einer Versammlung gewählt werden. Arbeiter und Angestellte sollen den Betriebsrat künftig gemeinsam wählen. Dies gilt auch für die Wahl der Arbeitnehmervertreter in die Aufsichtsräte von mitbestimmten Unternehmen. Die speziellen Regelungen für leitende Angestellte sollen aber erhalten bleiben. Weiter stellt Riester klar, dass Telearbeiter und Leiharbeitnehmer, die länger als drei Monate einem Entleiherunternehmen angehören, ein aktives Wahlrecht zum Betriebsrat haben. 

Der Arbeitsminister will die Rechte der Betriebsräte deutlich stärken. Dies gilt für Initiativen zur Förderung der Beschäftigung über das Recht, die Einstellung von neuen Mitarbeitern verweigern zu können, bis hin zur Mitverantwortung für Richtlinien zur personellen Auswahl. Zu den Aufgaben des Betriebsrates soll es auch gehören, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Der Betriebsrat soll auch bei allen umweltschutzrelevanten Fragen und Untersuchungen vom Arbeitgeber und von den Umweltbehörden hinzugezogen werden. Auch der Kampf gegen Rassismus soll Aufgabe von Unternehmensleitungen und Betriebsräten werden. 

Diese erweiterten Mitbestimmungsrechte will Riester mit einer Ausweitung der Betriebsratsgremien begleiten. Die Betriebsräte sollen vergrößert, die Verpflichtung zur Freistellung von Betriebsratsmitgliedern von der Arbeit im Betrieb soll erweitert werden. Die Betriebsräte sollen Ausschüsse bilden, Beteiligungsrechte an Arbeitsgruppen delegieren können. Der Arbeitgeber muss nach den Plänen Riesters dem Betriebsrat sachkundige Arbeitnehmer und Sachverständige von außerhalb des Betriebs zur Unterstützung bezahlen. Riester räumt ein, dass diese Neuregelung zu finanziellen Mehrbelastungen der Wirtschaft führen kann. „Demokratie ist nicht kostenneutral“, heißt es dazu in seinem Entwurf.  

 

Quelle: HANDELSBLATT, Dienstag, 05. Dezember 2000.  

   

   

Zur Geschichte des Betriebsverfassungsgesetzes. 

Download von der Homepage des Arbeitsminiteriums: Text des "alten"  Betriebsverfassungsgesetzes von 1972

Download von der Homepage des Arbeitsminiteriums: Text des Entwurfs eines Gesetztes zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVerf-Reformgesetz)

Materialsammlung des Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

   

 

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