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Abschaffung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung 
   

Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministerium vom 13.12.2000 : 

Das Bundeskabinett hat am 13.12.2000 die Aufhebung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung beschlossen. 

Gesetzentwurf: <http://www.bmj.bund.de/ggv/zugabe.pdf>

 

Am 11.12.2000: Bericht in HANDELSBLATT:

"Bundesregierung will am Mittwoch das Rabattgesetz ersatzlos streichen 
Rabattgesetz entfällt ab Frühjahr 2001 
Es darf wieder gefeilscht werden: Preisnachlässe sind nicht länger verboten, wenn das Rabattgesetz wie geplant im Frühjahr 2001 fällt. Auch für kostenlose Zugaben soll es keine Einschränkung mehr geben: Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin hat ihre Vorbehalte nun endgültig aufgegeben.
 

sm/ms BERLIN. Das Rabattgesetz und die Zugabeverordnung werden ersatzlos gestrichen. Entsprechende Beschlüsse wird das Bundeskabinett nach Informationen des Handelsblatts am Mittwoch dieser Woche fassen. Die Neuregelungen sollen im kommenden Frühjahr in Kraft treten. Sie können nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums auch ohne die Zustimmung des Bundesrates allein von Rot-Grün im Bundestag und Regierung durchgesetzt werden. 

Nach dem Rabattgesetz aus dem Jahr 1933 ist es Händlern von eng begrenzten Ausnahmen abgesehen verboten, einzelnen Endverbrauchern Preisnachlässe zu gewähren. Die Zugabeverordnung – sie ist noch ein Jahr älter als das Rabattgesetz – untersagt, durch kostenlose Zusatzleistungen Käufer für eine entgeltliche Hauptleistung zu gewinnen. Beide Regelungen waren dazu gedacht, die Preisgestaltung für den Kunden transparent zu halten und zu verhindern, dass die Kaufentscheidung von unsachlichen Erwägungen beeinflusst wird. 

Anlass ist die in Kraft getretene Europäische Richtlinie. 
Anlass für die Abschaffung der Vorschriften ist die kürzlich in Kraft getretene Europäische Richtlinie für den elektronischen Geschäftsverkehr (E-Commerce-Richtlinie). Danach gelten für die Rabattierung im Regelfall die Vorschriften des EU-Landes, in dem der Internet-Händler seinen Sitz hat. Ohne eine Liberalisierung des deutschen Rechts wären nach Auffassung von Bundeswirtschaftsminister Werner Müller (parteilos) Anbieter mit Sitz in Deutschland benachteiligt. Er befürchtete sogar Verlagerung solcher Unternehmungen mit zukunftsträchtigen Arbeitsplätzen ins Ausland und hat daher die Abschaffung dieser Regeln vorgeschlagen. 

Dem hat nun auch Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) zugestimmt, die innerhalb der Bundesregierung für die Zugabeverordnung zuständig ist. Sie hatte zunächst geprüft, ob einzelne Vorschriften noch benötigt würden, um mittelständische Händler vor der Marktmacht großer Ladenketten zu schützen. 

Im Einzelhandel überwiegt die Angst vor der großen Freiheit: Der Hauptverband des deutschen Einzelhandels (HDE) hatte darauf gedrungen, durch entsprechende Regelungen im Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) für den Schutz des Mittelstands zu sorgen. Nach einer Umfrage der Hamburger Rapp Collins Consulting befürchten 40 % der Marketingleiter in Deutschlands Konsumbranchen, dass es ohne das Rabattgesetz zu einem ruinösen Preisverfall kommen könnte. 

Als Profiteure der Streichung sehen sich dagegen die großen Einzelhandelsketten wie etwa Karstadt-Quelle, Kaufhof, Douglas oder Ikea: Sie haben bereits jetzt schon Kundenkarten ausgegeben, mit denen sie Kunden durch Preisnachlässe im bislang zulässigen Rahmen von 3 % an sich zu binden versuchen. Diese Rabatte dürften künftig deutlich ausgeweitet werden." 

 

Am 17.11.2000: Bericht in FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND (und unter Bezugnahme darauf in HANDELSBLATT am 20.11.2000) : 

"Das Rabattgesetz und die Zugabeverordnung werden nach Informationen der Financial Times Deutschland ersatzlos abgeschafft. ... 
Darauf haben sich Bundeswirtschaftsminister Werner Müller (parteilos) und Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) nach einem Treffen am Dienstag dieser Woche geeinigt.  ... 
Die Minister wollen dem Bundeskabinett noch im Dezember einen entsprechenden gemeinsamen Referentenentwurf präsentieren. ... 
Die Neuregelungen könnten etwa Mitte 2001 in Kraft treten  ... "   

 

Am 17.11.2000: Meldung des SIS-Verlag GmbH, München 

"Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin und Bundeswirtschaftsminister Werner Müller haben sich auf eine ersatzlose Abschaffung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung geeinigt. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf wollen das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium der Justiz noch bis zum Jahresende 2000 vorlegen. 

Das Rabattgesetz von 1933 verbietet im Kern die Gewährung von Preisnachlässen bei Barzahlung von mehr als drei Prozent. Die Zugabeverordnung von 1932 untersagt grundsätzlich das Anbieten oder Gewähren von unentgeltlichen Zugaben im Geschäftsverkehr. Ausnahmen sind hier im geringen Umfang, zum Beispiel bei Reklamegegenständen von geringem Wert, vorgesehen. 

Hintergrund für die jetzigen Überlegungen ist die am 4. Mai 2000 vom Europäischen Parlament gebilligte Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr. Sie legt fest, dass ausländische Internet-Anbieter von Waren und Dienstleistungen in Deutschland künftig nicht mehr an das deutsche Rabattrecht gebunden sein werden. Um eine Benachteiligung deutscher Anbieter zu verhindern, sollen jetzt die strengen Vorschriften des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung liberalisiert werden. Die Notwendigkeit dieser Änderung wurde auch bei einer Verbändeanhörung am 29. Juni 2000 bestätigt. Die Abschaffung beider Regelungen soll zeitlich parallel mit der Umsetzung der EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr durchgeführt werden." 

 

Am 16.11.2000: Aus der Pressemitteilung zur Rede des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie Dr. Werner Müller Zum Thema: "Zwei Jahre rot-grüne Reformen - Bilanz und Perspektiven der Wirtschafts- und Finanzpolitik" anlässlich der Mitgliederversammlung des GDV in Berlin: 

" ... Übrigens Rabattgesetz und Zugabeverordnung fallen. ... " 

 

Am 25.09.2000: Aus der Pressemitteilung zur Rede des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie Dr. Werner Müller anlässlich der Forumsveranstaltung der Bundesvereinigung Deutscher Handelsverbände "Unsere Politik für den Handel in Deutschland und Europa", in Berlin: 

"... Für die Abschaffung des Rabattgesetzes habe ich mich bereits ausgesprochen, um zu verhindern, dass Inländer durch das Herkunftslandprinzip diskriminiert werden. 

Rabattgesetz und Zugabeverordnung gehören zu den Gesetzen aus den 30er Jahren, denen die Märkte davon gelaufen sind. ..."  

   

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