Abschaffung von Rabattgesetz und
Zugabeverordnung
Pressemitteilung des
Bundeswirtschaftsministerium vom 13.12.2000 :
Das Bundeskabinett hat am 13.12.2000 die Aufhebung des
Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung beschlossen.
Gesetzentwurf: <http://www.bmj.bund.de/ggv/zugabe.pdf>
Am
11.12.2000: Bericht in HANDELSBLATT:
"Bundesregierung
will am Mittwoch das Rabattgesetz ersatzlos streichen
Rabattgesetz
entfällt ab Frühjahr 2001
Es darf wieder gefeilscht werden: Preisnachlässe sind nicht länger
verboten, wenn das Rabattgesetz wie geplant im Frühjahr 2001
fällt. Auch für kostenlose Zugaben soll es keine Einschränkung
mehr geben: Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin hat
ihre Vorbehalte nun endgültig aufgegeben.
sm/ms
BERLIN. Das Rabattgesetz und die Zugabeverordnung werden
ersatzlos gestrichen. Entsprechende Beschlüsse wird das
Bundeskabinett nach Informationen des Handelsblatts am
Mittwoch dieser Woche fassen. Die Neuregelungen sollen im
kommenden Frühjahr in Kraft treten. Sie können nach Angaben
des Bundeswirtschaftsministeriums auch ohne die Zustimmung des
Bundesrates allein von Rot-Grün im Bundestag und Regierung
durchgesetzt werden.
Nach
dem Rabattgesetz aus dem Jahr 1933 ist es Händlern von eng
begrenzten Ausnahmen abgesehen verboten, einzelnen
Endverbrauchern Preisnachlässe zu gewähren. Die
Zugabeverordnung – sie ist noch ein Jahr älter als das
Rabattgesetz – untersagt, durch kostenlose Zusatzleistungen
Käufer für eine entgeltliche Hauptleistung zu gewinnen.
Beide Regelungen waren dazu gedacht, die Preisgestaltung für
den Kunden transparent zu halten und zu verhindern, dass die
Kaufentscheidung von unsachlichen Erwägungen beeinflusst
wird.
Anlass
ist die in Kraft getretene Europäische Richtlinie.
Anlass für die Abschaffung der Vorschriften ist die kürzlich
in Kraft getretene Europäische Richtlinie für den
elektronischen Geschäftsverkehr (E-Commerce-Richtlinie).
Danach gelten für die Rabattierung im Regelfall die
Vorschriften des EU-Landes, in dem der Internet-Händler
seinen Sitz hat. Ohne eine Liberalisierung des deutschen
Rechts wären nach Auffassung von Bundeswirtschaftsminister
Werner Müller (parteilos) Anbieter mit Sitz in Deutschland
benachteiligt. Er befürchtete sogar Verlagerung solcher
Unternehmungen mit zukunftsträchtigen Arbeitsplätzen ins
Ausland und hat daher die Abschaffung dieser Regeln
vorgeschlagen.
Dem
hat nun auch Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin
(SPD) zugestimmt, die innerhalb der Bundesregierung für die
Zugabeverordnung zuständig ist. Sie hatte zunächst geprüft,
ob einzelne Vorschriften noch benötigt würden, um mittelständische
Händler vor der Marktmacht großer Ladenketten zu schützen.
Im
Einzelhandel überwiegt die Angst vor der großen Freiheit:
Der Hauptverband des deutschen Einzelhandels (HDE) hatte
darauf gedrungen, durch entsprechende Regelungen im Gesetz über
den unlauteren Wettbewerb (UWG) für den Schutz des
Mittelstands zu sorgen. Nach einer Umfrage der Hamburger Rapp
Collins Consulting befürchten 40 % der Marketingleiter in
Deutschlands Konsumbranchen, dass es ohne das Rabattgesetz zu
einem ruinösen Preisverfall kommen könnte.
Als
Profiteure der Streichung sehen sich dagegen die großen
Einzelhandelsketten wie etwa Karstadt-Quelle, Kaufhof, Douglas
oder Ikea: Sie haben bereits jetzt schon Kundenkarten
ausgegeben, mit denen sie Kunden durch Preisnachlässe im
bislang zulässigen Rahmen von 3 % an sich zu binden
versuchen. Diese Rabatte dürften künftig deutlich
ausgeweitet werden."
Am
17.11.2000: Bericht in FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND (und unter
Bezugnahme darauf in HANDELSBLATT am 20.11.2000) :
"Das
Rabattgesetz und die Zugabeverordnung werden nach
Informationen der Financial Times Deutschland ersatzlos
abgeschafft. ...
Darauf haben sich Bundeswirtschaftsminister Werner Müller
(parteilos) und Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD)
nach einem Treffen am Dienstag dieser Woche geeinigt.
...
Die Minister wollen dem Bundeskabinett noch im Dezember einen
entsprechenden gemeinsamen Referentenentwurf präsentieren.
...
Die Neuregelungen könnten etwa Mitte 2001 in Kraft treten
...
"
Am
17.11.2000: Meldung des SIS-Verlag GmbH, München
"Bundesjustizministerin
Herta Däubler-Gmelin und Bundeswirtschaftsminister Werner Müller
haben sich auf eine ersatzlose Abschaffung von Rabattgesetz
und Zugabeverordnung geeinigt. Einen entsprechenden
Gesetzesentwurf wollen das Bundesministerium für Wirtschaft
und Technologie und das Bundesministerium der Justiz noch bis
zum Jahresende 2000 vorlegen.
Das Rabattgesetz von 1933 verbietet im Kern die Gewährung von
Preisnachlässen bei Barzahlung von mehr als drei Prozent. Die
Zugabeverordnung von 1932 untersagt grundsätzlich das
Anbieten oder Gewähren von unentgeltlichen Zugaben im Geschäftsverkehr.
Ausnahmen sind hier im geringen Umfang, zum Beispiel bei
Reklamegegenständen von geringem Wert, vorgesehen.
Hintergrund für die jetzigen Überlegungen ist die am 4. Mai
2000 vom Europäischen Parlament gebilligte Richtlinie über
den elektronischen Geschäftsverkehr. Sie legt fest, dass ausländische
Internet-Anbieter von Waren und Dienstleistungen in
Deutschland künftig nicht mehr an das deutsche Rabattrecht
gebunden sein werden. Um eine Benachteiligung deutscher
Anbieter zu verhindern, sollen jetzt die strengen Vorschriften
des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung liberalisiert
werden. Die Notwendigkeit dieser Änderung wurde auch bei
einer Verbändeanhörung am 29. Juni 2000 bestätigt. Die
Abschaffung beider Regelungen soll zeitlich parallel mit der
Umsetzung der EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr
durchgeführt werden."
Am
16.11.2000: Aus
der Pressemitteilung zur Rede des Bundesministers für
Wirtschaft und Technologie Dr. Werner Müller Zum Thema:
"Zwei Jahre rot-grüne Reformen - Bilanz und Perspektiven
der Wirtschafts- und Finanzpolitik" anlässlich der
Mitgliederversammlung des GDV in Berlin:
"
... Übrigens Rabattgesetz und Zugabeverordnung fallen. ... "
Am
25.09.2000: Aus
der Pressemitteilung zur Rede des Bundesministers für
Wirtschaft und Technologie Dr. Werner Müller anlässlich der
Forumsveranstaltung der Bundesvereinigung Deutscher Handelsverbände
"Unsere Politik für den Handel in Deutschland und
Europa", in Berlin:
"... Für die Abschaffung
des Rabattgesetzes habe ich mich bereits ausgesprochen, um zu
verhindern, dass Inländer durch das Herkunftslandprinzip
diskriminiert werden.
Rabattgesetz und
Zugabeverordnung gehören zu den Gesetzen aus den 30er Jahren,
denen die Märkte davon gelaufen sind. ..."