Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Zivilprozesses - Zivilprozessreformgesetz
(ZPO-RG) - (Stand
September 2000)
Das Bundesministerium der Justiz hatte
Ende Dezember 1999 ein Gesetzgebungsvorhaben zur Reform des Zivilprozesses vorgestellt.
Das Bundeskabinett hat nunmehr am 06.09.2000 den Entwurf dieses Gesetzes
beschlossen.
Der Gesetzesentwurf sieht erhebliche Veränderungen
der Zivilprozessordnung vor. Unter anderem soll
erstinstanzlich :
eine Güteverhandlung eingeführt werden;
das Landgericht erstinstanzlich nicht mehr durch drei, sondern durch einen Richter entscheiden, wenn der Streitwert DM 60.000,- nicht übersteigt;
in der Berufungsinstanz :
die Berufungssumme von DM 1.500,- auf DM 1.200,- herabgesetzt werden;
eine Zulassungsberufung für Verfahren unter einer Beschwer von DM 1.200,- eingeführt werden;
der Prüfungsumfang beschränkt und die Anforderungen an die Berufungsbegründung erweitert werden;
die Berufungen gegen erstinstanzliche Urteile des Amtsgerichts nicht mehr vor den Landgerichten, sondern nur vor den Oberlandesgerichten stattfinden;
in der Revisionsinstanz :
an die Stelle der Wertrevision die Grundsatzrevision treten;
die Revision zum Bundesgerichtshof nur zulässig sein, wenn sie allgemein der Weiterentwicklung und Einheit des Rechts dient;
in der BRAGO :
die Prozessgebühr im Berufungsverfahren von 13/10-tel auf 15/10-tel erhöht werden:
nach der Übergangsregelung :
die Zulassung von Rechtsanwälten in Berufungen gegen Entscheidungen der Amtsgerichte auch bei dem Oberlandesgericht gelten.
Der vollständige Gesetzentwurf kann auf der Homepage des Bundesministerium der Justiz eingesehen und von dort auch heruntergeladen werden:
www.bmj.bund.de/ggv/ggv_i.htm
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