Quelle:
Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln:
Das
Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat im
Dezember 2000 einen Referentenentwurf zur Reform des BetrVG
vorgelegt. Am 14.2.2001 hat das Kabinett den Gesetzentwurf mit
leichten Veränderungen verabschiedet.
Der
Entwurf soll nach Plänen der Bundesregierung noch vor der
Sommerpause die wichtigsten parlamentarischen Hürden nehmen,
damit das Gesetz vor den nächsten Betriebsratswahlen 2002 in
Kraft treten kann.
Zum
Download:
- Der
Gesetzentwurf (pdf)
- Die
Begründung zum Gesetzentwurf (pdf)
- Der
Referentenentwurf (pdf)
- Die
Begründung zum Referentenentwurf (pdf)
Hauptstreitpunkte
der Neuregelung:
-
Vereinbarung von abweichenden Betriebsratsstrukturen durch
Tarifvertrag
- Vergrößerung des Betriebsrats in Betrieben mit mindestens
101 Arbeitnehmern
- Vergrößerung der Anzahl freizustellender
Betriebsratsmitglieder in Betrieben mit mindestens 200
Arbeitnehmern
- Einführung eines vereinfachten Wahlverfahrens in
Kleinbetrieben
- Erweiterte Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in Bezug
auf Berufsbildungsmaßnahmen
- Anspruch des Betriebsrats auf Hinzuziehung sachkundiger
Arbeitnehmer als Auskunftspersonen und bei Betriebsänderungen
auf Hinzuziehung eines Sachverständigen.
Einen
Überblick über die wichtigsten Neuregelungen finden Sie hier.
Quelle:
Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln.