bulletReform des BetrVG 

Rechtsanwalt Meides - Fachanwalt Arbeitsrecht + Fachanwalt Steuerrecht

 

Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln: 

Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat im Dezember 2000 einen Referentenentwurf zur Reform des BetrVG vorgelegt. Am 14.2.2001 hat das Kabinett den Gesetzentwurf mit leichten Veränderungen verabschiedet. 

Der Entwurf soll nach Plänen der Bundesregierung noch vor der Sommerpause die wichtigsten parlamentarischen Hürden nehmen, damit das Gesetz vor den nächsten Betriebsratswahlen 2002 in Kraft treten kann. 

   

Zum Download: 


- Der Gesetzentwurf (pdf)
- Die Begründung zum Gesetzentwurf (pdf)
- Der Referentenentwurf (pdf)
- Die Begründung zum Referentenentwurf (pdf) 

   

Hauptstreitpunkte der Neuregelung: 

- Vereinbarung von abweichenden Betriebsratsstrukturen durch Tarifvertrag
- Vergrößerung des Betriebsrats in Betrieben mit mindestens 101 Arbeitnehmern
- Vergrößerung der Anzahl freizustellender Betriebsratsmitglieder in Betrieben mit mindestens 200 Arbeitnehmern
- Einführung eines vereinfachten Wahlverfahrens in Kleinbetrieben
- Erweiterte Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in Bezug auf Berufsbildungsmaßnahmen
- Anspruch des Betriebsrats auf Hinzuziehung sachkundiger Arbeitnehmer als Auskunftspersonen und bei Betriebsänderungen auf Hinzuziehung eines Sachverständigen. 

   

Einen Überblick über die wichtigsten Neuregelungen finden Sie hier.  

   

Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln. 

   

   

Für Fragen, Auskünfte, Anregungen erreichen Sie uns auch per e-Mail info@meides.com 

ZURÜCK

 

  
 Home  Kontakt Frankfurt  Arbeitsrecht  Betriebliche Altersvorsorge (bAV)  SOKA-Bau (ULAK-Bau, ZVK-Bau Steuerrecht/Steuerstrafrecht  Gesellschaftsrecht  Unternehmensberatung  Honorarberechnung