bulletRentenbesteuerung ab 1. Januar 2005

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Artikel des Presse- und Informationsamt der Bundesregierung am 20.12.2004: 

Steuern auf Rentenbeiträge und Renteneinkünfte

Ab dem 1. Januar werden erstmals schrittweise alle Alterseinkünfte - gesetzliche Renten ebenso wie bisher schon die Beamtenpensionen - nachgelagert, also beim Erhalt versteuert. Dies wird durch das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) geregelt.
  
Der lange Übergangszeitraum von 35 Jahren soll die jetzigen Rentner und die rentennahen Jahrgänge weitgehend vor der Besteuerung verschonen. Erst ab 2040 sind die gesetzlichen Renten - genau wie die Beamtenpensionen - zu 100 Prozent steuerpflichtig.
  
Konkret bedeutet dies: Ein Alleinstehender, der ab 2005 eine Rente bis zu einer Höhe von rund 18.900 Euro im Jahr (rund 1.575 Euro im Monat) bezieht, zahlt keine Steuern. Bei Verheirateten verdoppeln sich diese Beträge. Gleichzeitig zahlen Berufstätige und Arbeitgeber weniger Steuern auf die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung. Bereits 2005 sind 60 Prozent der Beiträge - Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil - zur gesetzliche Rentenversicherung steuerfrei, das sind maximal 12.000 Euro. Dieser steuerfreie Anteil steigt bis 2025 auf 100 Prozent, maximal 20.000 Euro.
  
Nach der Intension des Alterseinkünftegesetzes soll mehr vom Einkommen übrig bleiben: Schon im kommenden Jahr werden die Berufstätigen um über eine Milliarde Euro entlastet. Bis zum Jahr 2010 steigt das Entlastungsvolumen dann auf fast 6 Milliarden Euro, bis 2025 auf 20 Milliarden Euro. Ein sofortiger vollständiger Systemwechsel wäre für die öffentlichen Haushalte nicht zu verkraften. Die steuerliche Entlastung bei den Rentenbeiträgen kann für die zusätzliche kapitalgedeckte private Altersvorsorge genutzt werden, z.B. für die steuerlich geförderte Riester-Rente oder im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung.
  
Ab dem 1. Januar sind auch die Beiträge für eine Direktversicherung steuerfrei. Dies soll insbesondere Arbeitnehmern in kleinen und mittleren Unternehmen zugute kommen, für die es keine kollektiven betrieblichen Vorsorgeangebote gibt.
  
Demgegenüber ist ab 01.01.2005 die Besteuerung von kapitalbildenden Lebensversicherungen eingeführt worden. < Lebensversicherungsbesteuerung >

Im Zusammenhang mit dem Alterseinkünftegesetz sind ab 01.01.2005 auch Vereinfachungen beim Abschluss von Zusatzrenten, wie der Riester-Rente und Betriebsrenten in Kraft getreten.

Weitere Informationen gibt das Bundesministerium der Finanzen in einer Broschüre zum Alterseinkünftegesetz  

  

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