Vereinfachungen bei der Riester-Rente und den Betriebsrenten
Ab 1. Januar werden die Bedingungen für den Abschluss von Zusatzrenten,
wie die Riester-Rente und Betriebsrente, wesentlich verbessert. Die
Verbesserungen stehen im engen Zusammenhang mit der Einführung des
Alterseinkünftegesetzes: Durch Änderungen im Steuerrecht müssen die aktiv
Beschäftigten weniger Steuern auf Rentenbeiträge zur gesetzlichen
Rentenversicherung bezahlen. Das eingesparte Geld sollte genutzt werden,
um eine Zusatzrente abzuschließen. Durch eine Reihe von Maßnahmen werden
die Zusatzrenten attraktiver und bürgerfreundlicher ausgestaltet:
1. Riester-Rente
Die Riester-Rente gibt es seit 2002. Künftig muss nicht mehr jedes Jahr
ein neuer Zulagenantrag gestellt werden. Vielmehr kann sich z.B. die
Versicherung oder die Bank um den Antrag kümmern. Dieses
"Dauerzulageverfahren" ist deutlich unbürokratischer. Die Bedingungen, die
eine Riester-Rente erfüllen muss, damit der Staat sie fördert, werden
einfacher. Neu ist zum Beispiel, dass das angesparte Kapital bis zu 30
Prozent auf einmal ausgezahlt werden darf. Auch durch die höheren Zulagen
- diese haben sich 2004 verdoppelt - wird die Riester-Rente noch
attraktiver. So verdoppelt sich die Grundzulage von 38 auf 76 Euro und die
Kinderzulage von 46 auf 92 Euro.
Der Verbraucherschutz wird verbessert. Die Bürgerinnen und Bürger können
jetzt besser vergleichen, bevor sie sich für ein Produkt der privaten
Altersvorsorge (Banksparplan, private Rentenversicherung oder
Fondssparplan) entscheiden. Bereits vor Vertragsabschluss müssen die "Produkt"-Anbieter
Angaben machen zu den Anlagemöglichkeiten, über die Struktur des
Portfolios und das Risikopotenzial. Außerdem ermöglichen obligatorische
Standardberechnungen seitens der Anbieter den Verbrauchern einen besseren
Produktvergleich.
Ab dem 1. Januar 2006 ist sichergestellt, dass Frauen und Männer bei
gleichen Beiträgen auch die gleichen monatlichen Leistungen erhalten (so
genannte "Unisex-Tarife"). Ein weiterer wichtiger Grund gerade für Frauen,
eine Riester-Rente abzuschließen.
2. Betriebsrenten
Der Staat fördert als eine Variante der zusätzlichen kapitalgedeckten
Altersvorsorge auch den Aufbau von Betriebsrenten. Ab dem nächsten Jahr
können ca. 4.300 Euro für die betriebliche Altersversorgung steuerfrei
angespart werden. Das gilt auch auf Beiträge an eine Direktversicherung -
so wie jetzt schon bei Pensionskassen und Pensionsfonds. Künftig können
Arbeitnehmer bei einem Arbeitgeberwechsel die Betriebsrente zum neuen
Arbeitgeber mitnehmen (so genannte "Portabilität"). Auf diese Weise hat
man bei Rentenbeginn nur eine große Betriebsrente statt vieler kleiner.