bulletVereinfachung beim Abschluss von Riester-Rente und Betriebsrenten

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Artikel des Presse- und Informationsamt der Bundesregierung am 20.12.2004: 

Vereinfachungen bei der Riester-Rente und den Betriebsrenten

Ab 1. Januar werden die Bedingungen für den Abschluss von Zusatzrenten, wie die Riester-Rente und Betriebsrente, wesentlich verbessert. Die Verbesserungen stehen im engen Zusammenhang mit der Einführung des Alterseinkünftegesetzes: Durch Änderungen im Steuerrecht müssen die aktiv Beschäftigten weniger Steuern auf Rentenbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bezahlen. Das eingesparte Geld sollte genutzt werden, um eine Zusatzrente abzuschließen. Durch eine Reihe von Maßnahmen werden die Zusatzrenten attraktiver und bürgerfreundlicher ausgestaltet:

1. Riester-Rente
  
Die Riester-Rente gibt es seit 2002. Künftig muss nicht mehr jedes Jahr ein neuer Zulagenantrag gestellt werden. Vielmehr kann sich z.B. die Versicherung oder die Bank um den Antrag kümmern. Dieses "Dauerzulageverfahren" ist deutlich unbürokratischer. Die Bedingungen, die eine Riester-Rente erfüllen muss, damit der Staat sie fördert, werden einfacher. Neu ist zum Beispiel, dass das angesparte Kapital bis zu 30 Prozent auf einmal ausgezahlt werden darf. Auch durch die höheren Zulagen - diese haben sich 2004 verdoppelt - wird die Riester-Rente noch attraktiver. So verdoppelt sich die Grundzulage von 38 auf 76 Euro und die Kinderzulage von 46 auf 92 Euro.
  
Der Verbraucherschutz wird verbessert. Die Bürgerinnen und Bürger können jetzt besser vergleichen, bevor sie sich für ein Produkt der privaten Altersvorsorge (Banksparplan, private Rentenversicherung oder Fondssparplan) entscheiden. Bereits vor Vertragsabschluss müssen die "Produkt"-Anbieter Angaben machen zu den Anlagemöglichkeiten, über die Struktur des Portfolios und das Risikopotenzial. Außerdem ermöglichen obligatorische Standardberechnungen seitens der Anbieter den Verbrauchern einen besseren Produktvergleich.
  
Ab dem 1. Januar 2006 ist sichergestellt, dass Frauen und Männer bei gleichen Beiträgen auch die gleichen monatlichen Leistungen erhalten (so genannte "Unisex-Tarife"). Ein weiterer wichtiger Grund gerade für Frauen, eine Riester-Rente abzuschließen.

2. Betriebsrenten
  
Der Staat fördert als eine Variante der zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge auch den Aufbau von Betriebsrenten. Ab dem nächsten Jahr können ca. 4.300 Euro für die betriebliche Altersversorgung steuerfrei angespart werden. Das gilt auch auf Beiträge an eine Direktversicherung - so wie jetzt schon bei Pensionskassen und Pensionsfonds. Künftig können Arbeitnehmer bei einem Arbeitgeberwechsel die Betriebsrente zum neuen Arbeitgeber mitnehmen (so genannte "Portabilität"). Auf diese Weise hat man bei Rentenbeginn nur eine große Betriebsrente statt vieler kleiner.

  

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