Artikel des Presse- und
Informationsamt der Bundesregierung am 14.02.2001:
Das Bundeskabinett hat am 14.
Februar den Entwurf eines Gesetzes über rechtliche
Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr
verabschiedet <EGG-Entwurf
(egg.pdf)>. Der Gesetzentwurf dient vor allem der Umsetzung
der EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr
(E-Commerce-Richtlinie). Zugleich unterbreitet das Kabinett
Gesetzesvorschläge zur Änderung des
Teledienstedatenschutzgesetzes, mit denen bisherige
Erfahrungen und Entwicklungen umgesetzt werden.
Wichtigster Punkt der Richtlinie und des
Gesetzentwurfs ist das Herkunftslandprinzip. Mit diesem
Prinzip wird klargestellt, dass Diensteanbieter sich
grundsätzlich nur an den Gesetzen des Staates zu orientieren
haben, in dem sie niedergelassen sind, und zwar auch dann,
wenn sie ihre Dienste im europäischen Ausland anbieten. Wegen
des Herkunftslandprinzips wird in Zukunft stärker darauf
geachtet werden müssen, dass die nationalen Bestimmungen die
einheimischen Anbieter nicht benachteiligen, weil sie Auflagen
schaffen können, denen Konkurrenten aus dem europäischen
Ausland dann nicht mehr unterliegen. Beispielhaft ist hier die
von der Bundesregierung bereits vorgeschlagene Abschaffung des
Rabattgesetzes und der Zugabenverordnung. Für die
E-Commerce-Anbieter wird das Herkunftslandprinzip einen
großen Gewinn an Rechtssicherheit bedeuten und damit für den
freien Dienstleistungsverkehr einen wichtigen Fortschritt.
Mit den vorgeschlagenen Änderungen im
Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) <online-recht.de/vorges.html?TDDSG> werden
bisherige Erfahrungen und Entwicklungen umgesetzt. Mit dem
TDDSG wurde in Deutschland ein Datenschutzrecht für Angebote
und Tätigkeiten im Internet und anderen Netzen geschaffen,
das den modernen Anforderungen entspricht. Insbesondere trägt
es der Tatsache Rechnung, dass die Bedeutung von
personenbezogenen Daten als Wirtschaftsgut im elektronischen
Handel zunimmt.
Der Bundeswirtschaftsminister wies
darauf hin, dass die Zahl der Haushalte mit Internetzugang in
Deutschland stetig steigt. Derzeit hat etwa jeder dritte
Haushalt Zugriff aufs Netz. Bereits 40 Prozent der 40 bis
69-jährigen Deutschen nutzen das Internet. Die Zugangskosten
sind im vergangenen Jahr um bis zu 60 Prozent gefallen.
"Es geht darum, die Dynamik der Internetwirtschaft zu
stützen und gleichzeitig die Verbraucher zu schützen",
sagte Müller nach dem Kabinettsbeschluss. Einer
wissenschaftlichen Studie zufolge schaffe der elektronische
Handel übers Internet bis zum Jahr 2010 an die
750.000 neue Arbeitsplätze. "Und wer Handel über das
Internet betreibt braucht
Vertrauen", fügte die Bundesjustizministerin
in einer gemeinsamen Pressekonferenz der beiden Ressorts
hinzu - als Anbieter oder als Kunde. (Pressemitteilung des
Bundesjustizministeriums: <Gesetz
über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen
Geschäftsverkehr (EGG) - Entwurf>)