bulletE-Commerce-Richtlinie wird in deutsches Recht umgesetzt 

Rechtsanwalt Meides - Fachanwalt Arbeitsrecht + Fachanwalt Steuerrecht

 

Artikel des Presse- und Informationsamt der Bundesregierung am 14.02.2001: 

Das Bundeskabinett hat am 14. Februar den Entwurf eines Gesetzes über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr verabschiedet <EGG-Entwurf (egg.pdf)>. Der Gesetzentwurf dient vor allem der Umsetzung der EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr (E-Commerce-Richtlinie). Zugleich unterbreitet das Kabinett Gesetzesvorschläge zur Änderung des Teledienstedatenschutzgesetzes, mit denen bisherige Erfahrungen und Entwicklungen umgesetzt werden. 

Wichtigster Punkt der Richtlinie und des Gesetzentwurfs ist das Herkunftslandprinzip. Mit diesem Prinzip wird klargestellt, dass Diensteanbieter sich grundsätzlich nur an den Gesetzen des Staates zu orientieren haben, in dem sie niedergelassen sind, und zwar auch dann, wenn sie ihre Dienste im europäischen Ausland anbieten. Wegen des Herkunftslandprinzips wird in Zukunft stärker darauf geachtet werden müssen, dass die nationalen Bestimmungen die einheimischen Anbieter nicht benachteiligen, weil sie Auflagen schaffen können, denen Konkurrenten aus dem europäischen Ausland dann nicht mehr unterliegen. Beispielhaft ist hier die von der Bundesregierung bereits vorgeschlagene Abschaffung des Rabattgesetzes und der Zugabenverordnung. Für die E-Commerce-Anbieter wird das Herkunftslandprinzip einen großen Gewinn an Rechtssicherheit bedeuten und damit für den freien Dienstleistungsverkehr einen wichtigen Fortschritt. 

Mit den vorgeschlagenen Änderungen im Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) <online-recht.de/vorges.html?TDDSG> werden bisherige Erfahrungen und Entwicklungen umgesetzt. Mit dem TDDSG wurde in Deutschland ein Datenschutzrecht für Angebote und Tätigkeiten im Internet und anderen Netzen geschaffen, das den modernen Anforderungen entspricht. Insbesondere trägt es der Tatsache Rechnung, dass die Bedeutung von personenbezogenen Daten als Wirtschaftsgut im elektronischen Handel zunimmt. 

Der Bundeswirtschaftsminister wies darauf hin, dass die Zahl der Haushalte mit Internetzugang in Deutschland stetig steigt. Derzeit hat etwa jeder dritte Haushalt Zugriff aufs Netz. Bereits 40 Prozent der 40 bis 69-jährigen Deutschen nutzen das Internet. Die Zugangskosten sind im vergangenen Jahr um bis zu 60 Prozent gefallen. "Es geht darum, die Dynamik der Internetwirtschaft zu stützen und gleichzeitig die Verbraucher zu schützen", sagte Müller nach dem Kabinettsbeschluss. Einer wissenschaftlichen Studie zufolge schaffe der elektronische Handel übers Internet bis zum Jahr 2010 an die 750.000 neue Arbeitsplätze. "Und wer Handel über das Internet betreibt braucht Vertrauen", fügte die Bundesjustizministerin in einer gemeinsamen Pressekonferenz der beiden Ressorts hinzu - als Anbieter oder als Kunde. (Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums: <Gesetz über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (EGG) - Entwurf>)

Alle mit dem E-Commerce in Zusammenhang stehenden Gesetze (wie z. B. ein neues Signaturgesetz) sollen bis zum Sommer auf den Weg gebracht werden. Ebenso will sich die Bundesregierung für eine Harmonisierung der europäischen Kaufrechtsvorschriften einsetzen. Die Länder werden die neuen Datenschutzbestimmungen auch im Mediendienstestaatsvertrag aufgreifen, so dass ein einheitliches Datenschutzkonzept für die neuen Informations- und Kommunikationsdienste sichergestellt wird.

 

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