bulletNeues Signaturgesetz 

Rechtsanwalt Meides - Fachanwalt Arbeitsrecht + Fachanwalt Steuerrecht

 

Artikel des Presse- und Informationsamt der Bundesregierung am 09.03.2001: 

Das neue Signaturgesetz löst das Signaturgesetz von 1997 ab und regelt die notwendige Sicherheitsinfrastruktur für die elektronischen Signaturen, die der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt werden. Diese Signaturen werden im Gesetz als "qualifizierte elektronische Signaturen" bezeichnet. 

Die erforderliche Anpassung im Privatrecht ist bereits in der parlamentarischen Beratung und soll im Sommer 2001 in Kraft treten; zur Anpassung im öffentlichen Bereich wird für Frühjahr 2001 ein Gesetzentwurf der Bundesregierung angestrebt. Die Bundesrepublik gehört damit zu den Ersten, die die EG-Signaturrichtlinie umsetzen, und verfügt aufgrund des noch geltenden alten Signaturgesetzes über einen beachtlichen Erfahrungsvorsprung. 

Parallel zum Signaturgesetz wird die neue Signaturverordnung vorbereitet. Nach Abschluss der Beratungen in der Bundesregierung und der sich anschließenden vier-Monatsfrist zur Notifizierung der Verordnung in Brüssel wird ein Inkrafttreten der Verordnung zeitnah zum Inkrafttreten des Signaturgesetzes im August 2001 angestrebt. 

   

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