Artikel des Presse- und
Informationsamt der Bundesregierung am 09.03.2001:
Das neue Signaturgesetz löst das Signaturgesetz von 1997
ab und regelt die notwendige Sicherheitsinfrastruktur für die
elektronischen Signaturen, die der eigenhändigen Unterschrift
gleichgestellt werden. Diese Signaturen werden im Gesetz als
"qualifizierte elektronische Signaturen"
bezeichnet.
Die erforderliche Anpassung im Privatrecht ist bereits in
der parlamentarischen Beratung und soll im Sommer 2001 in
Kraft treten; zur Anpassung im öffentlichen Bereich wird für
Frühjahr 2001 ein Gesetzentwurf der Bundesregierung
angestrebt. Die Bundesrepublik gehört damit zu
den Ersten, die die EG-Signaturrichtlinie umsetzen,
und verfügt aufgrund des noch geltenden alten
Signaturgesetzes über einen beachtlichen Erfahrungsvorsprung.
Parallel zum Signaturgesetz wird die neue
Signaturverordnung vorbereitet. Nach Abschluss der Beratungen
in der Bundesregierung und der sich anschließenden
vier-Monatsfrist zur Notifizierung der Verordnung in Brüssel
wird ein Inkrafttreten der Verordnung zeitnah zum
Inkrafttreten des Signaturgesetzes im August 2001 angestrebt.