Die Pensionszusage (auch Direktzusage
genannt) an den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH oder den
Vorstand einer Aktiengesellschaft ist ein häufig genutztes Instrument
der betrieblichen Altersvorsorge.
Beherrschende
Gesellschafter-Geschäftsführer, die regelmäßig von der
Sozialversicherungspflicht (u.a. gesetzlichen Rentenversicherungspflicht) befreit
sind, kann vom Unternehmen eine Pensionszusage (sog. Direktzusage) zum Aufbau
einer Altersversorgung gewährt werden. In kleineren und mittleren
GmbHs stellt die Pensionszusage durch das Unternehmen häufig die
wesentliche, wenn nicht sogar einzige, Säule der Altersvorsorge des
Gesellschafter-Geschäftsführers dar.
Viele dieser Pensionszusagen wurden
jedoch nicht angepasst an Steigerung der
Lebenserwartung
(sog. Langlebigkeitsrisiko), an schwache
Kapitalmarktzinsen
(Finanzierungslücke) und an modifizierte Voraussetzungen und
Anforderungen für die
Anerkennung der Rückstellungen durch Gesetze,
Richtlinien und die Rechtsprechung. Daneben enthalten viele
Pensionszusagen eine fehlgeschlagene Insolvenzsicherung. Rechtlich gibt
es zahlreiche zivilrechtliche und steuerliche Besonderheiten und
Fallstricke zu beachten.
Hieraus resultieren erhebliche Risiken
für das Unternehmen und den Gesellschafter-Geschäftsführer, etwa wenn
wegen solcher Defizite
- durch Betriebsprüfung die Pensionsrückstellungen aufgelöst werden
und darauf erhebliche Steuernachzahlungen zu leisten
sind,
- im Versorgungsfall Deckungslücken offenbar werden,
- die zivilrechtliche Insolvenzsicherung ins Leere geht und/oder
- Nachfolge / Verkauf des Unternehmens nicht durchführbar sind.
Wir sind spezialisiert auf die Prüfung der
Pensionszusage in zivilrechtlicher (arbeitsrechtlicher,
gesellschaftsrechtlicher, insolvenzrechtlicher) und in steuerrechtlicher Hinsicht.
Wir
bieten Ihnen
konkrete Handlungsempfehlungen und die Begleitung bei der Umsetzung
einer Restrukturierung beziehungsweise Sanierung der Pensionszusage mit den erforderlichen vertragsrechtlichen
Voraussetzungen und "Reparaturen"
der Pensionszusage.