bulletPensionszusage an beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer 

MEIDES Rechtsanwalts-GmbH - Fachanwalt Arbeitsrecht und Fachanwalt Steuerrecht, Online-Rechtsberatung

      

  
Die Pensionszusage (auch Direktzusage genannt) an den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH oder den Vorstand einer Aktiengesellschaft ist ein häufig genutztes Instrument der betrieblichen Altersvorsorge.

Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer, die regelmäßig von der Sozialversicherungspflicht (u.a. gesetzlichen Rentenversicherungspflicht) befreit sind, kann vom Unternehmen eine Pensionszusage (sog. Direktzusage) zum Aufbau einer Altersversorgung gewährt werden. In kleineren und mittleren GmbHs stellt die Pensionszusage durch das Unternehmen häufig die wesentliche, wenn nicht sogar einzige, Säule der Altersvorsorge des Gesellschafter-Geschäftsführers dar.

Viele dieser Pensionszusagen wurden jedoch nicht angepasst an Steigerung der Lebenserwartung (sog. Langlebigkeitsrisiko), an schwache Kapitalmarktzinsen (Finanzierungslücke) und an modifizierte Voraussetzungen und Anforderungen für die Anerkennung der Rückstellungen durch Gesetze, Richtlinien und die Rechtsprechung. Daneben enthalten viele Pensionszusagen eine fehlgeschlagene Insolvenzsicherung. Rechtlich gibt es zahlreiche zivilrechtliche und steuerliche Besonderheiten und Fallstricke zu beachten.

Hieraus resultieren erhebliche Risiken für das Unternehmen und den Gesellschafter-Geschäftsführer, etwa wenn wegen solcher Defizite
   - durch Betriebsprüfung die Pensionsrückstellungen aufgelöst werden
     und darauf erhebliche Steuernachzahlungen zu leisten sind,
   - im Versorgungsfall Deckungslücken offenbar werden,
   - die zivilrechtliche Insolvenzsicherung ins Leere geht und/oder
   - Nachfolge / Verkauf des Unternehmens nicht durchführbar sind.

Wir sind spezialisiert auf die Prüfung der Pensionszusage in zivilrechtlicher (arbeitsrechtlicher, gesellschaftsrechtlicher, insolvenzrechtlicher) und in steuerrechtlicher Hinsicht.
 
Wir bieten Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen und die Begleitung bei der Umsetzung einer Restrukturierung beziehungsweise Sanierung der Pensionszusage mit den erforderlichen vertragsrechtlichen Voraussetzungen und "Reparaturen" der Pensionszusage. 

  

 

Für Fragen, Auskünfte, Anregungen erreichen Sie uns auch per e-Mail info@meides.com 

 

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