Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Lebens- und
des Futtermittelrechts wird von der Bundesregierung ein
umfassendes einheitliches Konzept der Lebensmittelsicherheit
"vom Stall bis zum Teller" umgesetzt.
Das Bundeskabinett hat am 19. Mai den Entwurf eines Gesetzes
zur Neuordnung des Lebens- und des Futtermittelrechts
beschlossen und damit der Zusammenfassung zweier bisher
getrennter Rechtsbereiche zugestimmt.
Bundesverbraucherschutzministerin Renate Künast sieht das Gesetz
als Konsequenz aus den Lebens- und Futtermittelskandalen der
letzten Jahre und bezeichnet es als ein "Meilenstein" in Sachen
vorsorgender Verbraucherschutz.
Entrümpelung von Vorschriften Ziel des Gesetzes ist neben der
"Entrümpelung" alter Vorschriften ein einheitlicher Standard für
die Überwachung von Lebens- und Futtermitteln, das Prinzip des
vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutzes und mehr
Transparenz, betonte Künast vor Journalisten in Berlin. In der
Neuregelung werden elf bisher geltende Gesetze zusammengefasst
und gleichzeitig an die Vorgaben des EG-Rechts angepasst. Von
200 einschlägigen Paragrafen bleiben lediglich rund 70 übrig.
Als Beispiel nannte Künast das Blei-Zink-Gesetz aus dem Jahr
1887, welches jetzt gestrichen wird. Es kommt daher zu einer
grundlegenden Entbürokratisierung im Lebens- und
Futtermittelrecht. "Wichtig ist: der Tabak ist raus," sagte
Künast. Tabak gehört bisher zu den Lebensmitteln und
Bedarfsgegenständen. Tabak sei aber weder ein Lebensmittel noch
ein Bedarfsgegenstand, sondern verursache gesundheitliche
Probleme. Künast sieht in der Herausnahme eine politische
Aussage. Die Regelungen über Tabakerzeugnisse sollen künftig in
einem vorläufigen Tabakgesetz geregelt werden.
"Aus elf mach eins". "Im Ergebnis kann man sagen, wir haben
mit diesem 'aus elf mach eins' und mit dem Prinzip des
vorbeugenden Verbraucherschutzes eine richtige Neuausrichtung
und ein gutes Stück Entbürokratisierung und Entrümpelung
praktiziert," fasste die Verbraucherschutzministerin zusammen.
Der notwendigen Bundestags- und Bundesratsentscheidung sieht
Künast optimistisch entgegen. Das Gesetz sei soweit mit den
Bundesländern abgestimmt, dass kein Widerstand im Bundesrat zu
erwarten sei.
Weitere Informationen zum Verbraucherschutz:
<http://www.verbraucherministerium.de/index-00076FC335571F42AFC06521C0A8D816.html>