bulletEntwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Lebens- und des Futtermittelrechts

Rechtsanwalt Meides - Fachanwalt Arbeitsrecht + Fachanwalt Steuerrecht

   

      

Artikel des Presse- und Informationsamt der Bundesregierung am 19.05.2004:    

Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Lebens- und des Futtermittelrechts wird von der Bundesregierung ein umfassendes einheitliches Konzept der Lebensmittelsicherheit "vom Stall bis zum Teller" umgesetzt.

Das Bundeskabinett hat am 19. Mai den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Lebens- und des Futtermittelrechts beschlossen und damit der Zusammenfassung zweier bisher getrennter Rechtsbereiche zugestimmt. Bundesverbraucherschutzministerin Renate Künast sieht das Gesetz als Konsequenz aus den Lebens- und Futtermittelskandalen der letzten Jahre und bezeichnet es als ein "Meilenstein" in Sachen vorsorgender Verbraucherschutz.

Entrümpelung von Vorschriften Ziel des Gesetzes ist neben der "Entrümpelung" alter Vorschriften ein einheitlicher Standard für die Überwachung von Lebens- und Futtermitteln, das Prinzip des vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutzes und mehr Transparenz, betonte Künast vor Journalisten in Berlin. In der Neuregelung werden elf bisher geltende Gesetze zusammengefasst und gleichzeitig an die Vorgaben des EG-Rechts angepasst. Von 200 einschlägigen Paragrafen bleiben lediglich rund 70 übrig. Als Beispiel nannte Künast das Blei-Zink-Gesetz aus dem Jahr 1887, welches jetzt gestrichen wird. Es kommt daher zu einer grundlegenden Entbürokratisierung im Lebens- und Futtermittelrecht. "Wichtig ist: der Tabak ist raus," sagte Künast. Tabak gehört bisher zu den Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen. Tabak sei aber weder ein Lebensmittel noch ein Bedarfsgegenstand, sondern verursache gesundheitliche Probleme. Künast sieht in der Herausnahme eine politische Aussage. Die Regelungen über Tabakerzeugnisse sollen künftig in einem vorläufigen Tabakgesetz geregelt werden.

"Aus elf mach eins". "Im Ergebnis kann man sagen, wir haben mit diesem 'aus elf mach eins'  und mit dem Prinzip des vorbeugenden Verbraucherschutzes eine richtige Neuausrichtung und ein gutes Stück Entbürokratisierung und Entrümpelung praktiziert," fasste die Verbraucherschutzministerin zusammen. Der notwendigen Bundestags- und Bundesratsentscheidung sieht Künast optimistisch entgegen. Das Gesetz sei soweit mit den Bundesländern abgestimmt, dass kein Widerstand im Bundesrat zu erwarten sei.

Weitere Informationen zum Verbraucherschutz:

<http://www.verbraucherministerium.de/index-00076FC335571F42AFC06521C0A8D816.html>

 

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