bulletJustizkommunikationsgesetz

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Pressemitteilung Bundesministerium der Justiz vom 28.07.2004:

Email statt Briefpost und Aktenbock – neue Kommunikationsmöglichkeiten in der Justiz

Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesministerin Brigitte Zypries vorgelegten Entwurf eines Justizkommunikationsgesetzes beschlossen. Der Gesetzentwurf regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen, unter denen Anwältinnen und Anwälte ihre Schriftsätze statt in Papierform künftig elektronisch bei Gericht einreichen können. „In Zeiten knapper finanzieller und personeller Ressourcen ist elektronischer Rechtsverkehr für eine moderne Justiz unerlässlich. Elektronisch übersandte Dokumente sind schneller beim Empfänger als Briefe und Faxe und sie haben zudem den Vorteil, dass man damit elektronische Akten anlegen kann. So können mehrere Bearbeiter gleichzeitig an einer Akte arbeiten. Das ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass Bürgerinnen und Bürger schneller zu ihrem Recht kommen.", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Das Gesetz ist Teil der Initiative BundOnline2005, in der sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt hat, bis 2005 alle internetfähigen Dienstleistungen online bereitzustellen.

Die für die elektronische Kommunikation notwendige Technik ist sowohl bei Gerichten wie auch bei der Anwaltschaft weitgehend vorhanden oder kann mit einem vergleichsweise geringem Aufwand beschafft werden. Anwältinnen und Anwälte müssen sich neben einem PC lediglich eine Signaturkarte und die dazugehörige Software beschaffen. Das Gericht richtet einen elektronischen Gerichtsbriefkasten ein, an den der Anwalt seine elektronisch signierten Schriftsätze über das Gericht schicken kann. Dort wird automatisch eine Eingangsbestätigung als Antwort generiert – damit ist dieser Kommunikationsweg genauso sicher wie ein Einschreiben, aber sehr viel schneller. „Mit wenig finanziellem und technischem Aufwand haben Anwältinnen und Anwälte 24 Stunden täglich Zugang zum Gericht und sofort Eingangsbestätigungen und automatische E-Mail-Benachrichtigungen über Zustellungen. Zudem können sie Akten elektronisch einsehen und Vorgänge direkt elektronisch bearbeiten. So können Zeit und Versandkosten gespart werden", unterstrich Zypries.

Auch für die Justiz ist der elektronische Rechtsverkehr attraktiv, weil er Abläufe vereinfacht und beschleunigt. Der Eingang eines Dokuments wird automatisch protokolliert; der Schriftsatz wird automatisch und unveränderbar in der elektronischen Akte erfasst. Sofern das Dateiformat, das der Anwalt benutzt hat, dies erlaubt, können wiederkehrende Daten, wie beispielsweise Anschriften automatisch ausgelesen und in einem Grunddatensatz vorgehalten werden. Bislang müssen solche Akten mühsam für das Deckblatt der Papierakte aus den eingehenden Schriftsätzen zusammengesucht werden. Die Akte steht der Richterin oder dem Richter und den Geschäftsstellen jederzeit zur Verfügung. Ein Richter kann Arbeitskopien ziehen, kann in der Akte elektronisch recherchieren und in der elektronischen Akte Verfügungen treffen. Auch Urteile werden dann elektronisch signiert. Nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens wird die Akte elektronisch archiviert. „Der elektronische Rechtsverkehr wird nicht nur die Effizienz in der Justiz steigern, sondern mittelfristig auch Kosten sparen. Nach ersten Berechnungen haben sich die Investitionskosten für die elektronische Akte betriebswirtschaftlich schon nach wenigen Jahren amortisiert," sagte Bundesjustizministerin Zypries.

Praktisches Beispiel:  Rechtsanwältin Müller hat von ihrem Mandanten den Auftrag, den Kaufpreis für ein Auto einzuklagen. Sie fertigt die Klageschrift auf ihrem PC. Den Schriftsatz unterschreibt sie elektronisch d. h., sie signiert ihn mit ihrer Signaturkarte, um durch diese Verschlüsselung die Authentizität von Absender und Verfasser sicherzustellen. Anschließend klickt sie im Internet auf der Homepage des Gerichts den „Gerichtsbriefkasten" an. Beim ersten Mal meldet sie sich mit einem Benutzernamen und einem frei gewählten Kennwort im System an. Im nächsten Schritt klickt sie die Option „Neues Verfahren" an und fügt in das Feld „Wählen Sie das zu übertragende Dokument" das Dokument „Klageschrift" ein. Anschließend klickt sie den Button „Übertragen" an und übermittelt so mit dem Webbrowser den elektronischen Schriftsatz per Upload. Das Gerichtssystem generiert dann sofort eine Eingangsbestätigung, die per eMail bei Rechtsanwältin Müller eingeht. Damit kann sie kontrollieren, dass ihr Schriftsatz tatsächlich bei Gericht eingegangen ist. Das Dokument wird unveränderbar in der elektronischen Akte des Gerichts gespeichert. Über Zustellungen an den Beklagten oder andere Prozessparteien wird die Rechtsanwältin elektronisch informiert. Um sich über den aktuellen Verfahrensstand zu informieren, kann Rechtsanwältin Müller jederzeit online vom Schreibtisch ihrer Kanzlei aus in der elektronischen Gerichtsakte blättern.

Der jetzt vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf schafft die rechtlichen Voraussetzungen für den elektronischen Workflow bei Gericht. Durch das Gesetz wird der Zivilprozess, der Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsprozess und das Ordnungswidrigkeitenverfahren umfassend für den elektronischen Rechtsverkehr geöffnet. Im Bereich des Strafverfahrens wird die Möglichkeit eröffnet, elektronisch zu kommunizieren. Das herkömmliche Prozessrecht geht von der Papierform aus und muss deshalb so umgestaltet werden, dass es für die neuen Techniken geöffnet wird. Der Entwurf enthält Regelungen, die Anforderungen an elektronische Dokumente festschreiben, denn auch bei elektronischen Dokumenten muss sichergestellt sein, dass das Dokument authentisch ist, also tatsächlich von seinem Verfasser stammt und auch nicht verändert worden ist. Deshalb sieht der Gesetzentwurf vor, dass elektronisch abgefasste Urteile mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen sind. Sogenannte bestimmende Schriftsätze, wie z. B. Klageschriften, müssen grundsätzlich ebenfalls qualifiziert elektronisch signiert sein. Weiter enthält der Entwurf Regelungen über die elektronische Akteneinsicht, über den Beweiswert elektronischer Dokumente und über den Medientransfer, also über die Umwandlung von Papierdokumenten in elektronische Dokumente.

Bei zwei Bundesgerichten, dem Bundesgerichtshof und dem Bundespatentgericht können bereits jetzt Dokumente elektronisch eingereicht werden. Ende dieses Jahres soll dies auch beim Bundesverwaltungsgericht und beim Bundesfinanzhof möglich sein.

<Entwurf des Justizkommunikationsgesetzes>

  

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