bulletAusbildungsplatzumlage laut Gutachten verfassungswidrig

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Nach Presseberichten (AP und dpa vom 10.05.04) sei die von SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag am 07.05.04 beschlossene Ausbildungsabgabe (Bundestag-Drucksache 15/2820 vom 30.03.04 in der Fassung der Bundestags-Drucksache 15/3064 vom 05.05.04) nach einem Gutachten des Bremer Arbeitsrechtlers Prof. Dr. Wolfgang Däubler verfassungsrechtlich bedenklich.

Däubler habe das Gutachten im Auftrag des SPD-Bundestagsfraktion erstellt, so ein Bericht in "Münchener Merkur" vom 11.05.04. Däubler äußere erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken, weil mit der Ausbildungsplatzabgabe sowohl die Interessen der Länder, als auch der in der Verfassung verankerte Gleichheitsgrundsatz verletzt würden. Nach Angaben der Zeitung habe das Gutachten von Däubler den Fraktionen schon lange vor der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag vorgelegen. Däubler habe darauf verwiesen, dass eine ähnliche Abgabe - nämlich die Lehrstellenumlage - bereits schon einmal im Jahr 1980 am Bundesverfassungsgericht gescheitet sei.

Den Text des vom Bundestag beschlossenen - vom Bundesrat aber noch nicht gebilligten - Gesetzes finden Sie unter
<http://www.anwaltverein.de/01/depesche/texte04/ausbildung.html>
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