Nach Presseberichten (AP und dpa vom
10.05.04) sei die von SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag
am 07.05.04 beschlossene Ausbildungsabgabe (Bundestag-Drucksache
15/2820 vom 30.03.04 in der Fassung der Bundestags-Drucksache
15/3064 vom 05.05.04) nach einem Gutachten des Bremer
Arbeitsrechtlers Prof. Dr. Wolfgang Däubler verfassungsrechtlich
bedenklich.
Däubler habe das Gutachten im Auftrag des
SPD-Bundestagsfraktion erstellt, so ein Bericht in "Münchener
Merkur" vom 11.05.04. Däubler äußere erhebliche
verfassungsrechtliche Bedenken, weil mit der
Ausbildungsplatzabgabe sowohl die Interessen der Länder, als
auch der in der Verfassung verankerte Gleichheitsgrundsatz
verletzt würden. Nach Angaben der Zeitung habe das Gutachten von
Däubler den Fraktionen schon lange vor der Verabschiedung des
Gesetzes im Bundestag vorgelegen. Däubler habe darauf verwiesen,
dass eine ähnliche Abgabe - nämlich die Lehrstellenumlage -
bereits schon einmal im Jahr 1980 am Bundesverfassungsgericht
gescheitet sei.
Den Text des vom Bundestag beschlossenen -
vom Bundesrat aber noch nicht gebilligten - Gesetzes finden Sie
unter
<http://www.anwaltverein.de/01/depesche/texte04/ausbildung.html>.