Nationaler Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in 
      Deutschland (- Wortlaut -): 
      Bildung und Qualifizierung sind die Grundlagen unseres 
      Wohlstands. 
      Talente, Fähigkeiten und Fertigkeiten und das, was wir daraus 
      machen, werden entscheidend sein auf unserem Weg in die Zukunft. 
      Wir können es uns nicht länger leisten, auf Talente und 
      Begabungen zu verzichten. Deshalb muss jeder junge Mensch, der 
      am Anfang des Berufslebens steht, eine Perspektive erhalten. Von 
      der Ausbildung und Qualifizierung unserer Jugend hängt die 
      Zukunftsfähigkeit und Innovationskraft der deutschen Wirtschaft 
      und der Gesellschaft insgesamt ab. Der dualen Berufsausbildung 
      kommt für die Sicherung des Fachkräftenachwuchses eine 
      herausragende Bedeutung zu. Seit dem Jahr 2001 ist aus 
      unterschiedlichen Gründen und trotz großer Anstrengungen von 
      Wirtschaft und Politik ein immer stärkeres Auseinanderklaffen 
      zwischen Angebot und Nachfrage nach betrieblicher Ausbildung zu 
      verzeichnen. Die Ausbildungsmarktsituation ist derzeit noch 
      angespannter als im Vorjahr. Bis jetzt wurden weit weniger 
      betriebliche Ausbildungsplätze gemeldet. Nach Einschätzung der 
      Bundesagentur für Arbeit werden am Stichtag 30. September 2004 
      noch mehr Ausbildungsplätze als im Vorjahr fehlen. In 
      Westdeutschland ist in den kommenden Jahren noch mit steigenden 
      Schulabgängerzahlen zu rechnen. Mittel- und langfristig wird 
      jedoch die Zahl der Schulabsolventen in Ost- und Westdeutschland 
      erheblich zurückgehen. Angesichts dieser Entwicklung schließen 
      wir für die Dauer von drei Jahren einen nationalen Pakt für 
      Ausbildung. Im Rahmen eines solchen partnerschaftlichen Paktes 
      für Ausbildung streben wir eine Trendumkehr auf dem 
      Ausbildungsmarkt an. Dieses ehrgeizige Ziel wollen wir in 
      gemeinsamer gesellschaftlicher Verantwortung, insbesondere von 
      Staat, Wirtschaft und Gewerkschaft erreichen. Damit wollen wir 
      auch dem mittelfristig drohenden Fachkräftemangel vorbeugen. 
      Dafür ist bereits heute eine langfristig ausgerichtete und 
      möglichst bedarfsgerechte Ausbildungsleistung sicherzustellen. 
      Dies kann nur dann gelingen, wenn zukünftig die Qualifizierung 
      von Fachkräften wieder stärker in der Wirtschaft stattfindet. 
      Dazu ist eine deutliche Erhöhung der betrieblichen 
      Ausbildungsleistung erforderlich. Mit diesem Pakt verpflichten 
      sich die Partner gemeinsam und verbindlich, in enger 
      Zusammenarbeit mit den Ländern allen ausbildungswilligen und 
      ausbildungsfähigen jungen Menschen ein Angebot auf Ausbildung zu 
      unterbreiten. Dabei bleibt die Vermittlung in das duale 
      Ausbildungssystem vorrangig. Auch Jugendliche mit 
      eingeschränkten Vermittlungschancen sollen Perspektiven für den 
      Einstieg in die berufliche Ausbildung und das Berufsleben 
      erhalten. 
      I. Wirtschaft und Bundesregierung verpflichten sich gemeinsam 
      die Ausbildungsleistung in den nächsten drei Jahren deutlich zu 
      erhöhen sowie den Vermittlungsprozess früher zu beginnen und 
      stärker auf die einzelnen Jugendlichen auszurichten. Das heißt 
      im Einzelnen: 
      1. Steigerung der Ausbildungsleistung 
      Die Wirtschaft setzt sich das verbindliche Ziel, während der 
      dreijährigen Dauer dieses Paktes im Jahresdurchschnitt 30.000 
      neue Ausbildungsplätze einzuwerben. Die Einwerbung neuer 
      Ausbildungsplätze ist besonders wichtig, um die aus 
      wirtschaftlichen und anderen Gründen entfallenden 
      Ausbildungsplätze weitestgehend zu kompensieren bzw. die Zahl 
      der Ausbildungsplätze möglichst zu erhöhen. Die Wirtschaft sagt 
      zusätzlich jährlich die Bereitstellung von insgesamt 25.000 
      Plätzen für betrieblich durchgeführte Einstiegsqualifikationen 
      beginnend mit dem Jahr 2004 zu. Dabei tragen die Betriebe die 
      Sach- und Personalkosten der Ausbildung; die Bundesagentur für 
      Arbeit zahlt einen Zuschuss des Bundes zum Unterhalt der 
      Jugendlichen. Die Bundesregierung wird die Zahl der 
      Ausbildungsplätze in der Bundesverwaltung im Jahr 2004 um rund 
      20% erhöhen. Sie wird darüber hinaus ihren Einfluss dahingehend 
      geltend machen, dass auch die selbständigen Einrichtungen des 
      Bundes ihre Ausbildungsleistung noch einmal deutlich erhöhen. 
      Der Bund stellt sicher, dass das Bund-Länder-Ausbildungsprogramm 
      Ost im Jahr 2004 mit 14.000 Plätzen fortgeführt wird. Die 
      ausbildungsfördernden Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit  
      werden mindestens auf gleicher Höhe wie im Jahre 2003 
      fortgesetzt. Dies gilt insbesondere auch für die 
      berufsvorbereitenden Maßnahmen. 
      2. Optimierung des Vermittlungsprozesses 
      Optimale Vermittlungsergebnisse in Ausbildung setzen eine 
      genaue und aktuelle Kenntnis über regionale 
      Qualifizierungsangebote als auch deren individuellen Nachfrage 
      voraus. Ab diesem Jahr wird die Bundesagentur für Arbeit daher 
      die Jugendlichen durch ein Callcenter frühzeitig kontaktieren. 
      Hierdurch werden die Vermittlungsbemühungen auf diejenigen 
      Bewerber konzentriert, bei denen der Bewerbungswunsch 
      fortbesteht. Auch die Aktualität des Angebotes freier 
      Ausbildungsplätze ist durch das neue Callcenter sicherzustellen. 
      Dieses setzt sich regelmäßig mit den Betrieben in Verbindung, 
      die noch offene Ausbildungsplätze gemeldet haben. Auch der 
      vorgesehene Datenabgleich zwischen Kammern und Agenturen für 
      Arbeit wird zu einer Aktualisierung der Datengrundlagen im 
      Vermittlungsprozess führen; das Ausbildungsbewerber-Profiling 
      der Agenturen für Arbeit wird in Zusammenarbeit mit der 
      Wirtschaft weiterentwickelt. Ab September tauschen Kammern und 
      Agenturen für Arbeit die Daten über die bis dahin unvermittelten 
      Jugendlichen aus und laden sie gemeinsam ein, um jedem 
      Jugendlichen ein Angebot auf einen Ausbildungsplatz in der 
      dualen Ausbildung oder eine adäquate Qualifizierungsperspektive 
      zu unterbreiten, soweit erforderlich auf der Basis eines 
      Kompetenzchecks, den die Agenturen für Arbeit unter Mitwirkung 
      der Kammern durchführen. Ziel des Kompetenzchecks ist es, die 
      vorhandenen Kompetenzen und Potentiale festzustellen sowie ein 
      Eignungsprofil für die berufliche Ausbildung der unversorgten 
      Jugendlichen abzuleiten. Unvermittelte Bewerber aus früheren 
      Schulabschlussjahrgängen mit erkennbar schlechten 
      Vermittlungschancen werden bereits ab dem 30.6. eingeladen, um 
      diesen Jugendlichen möglichst frühzeitig ein Angebot auf 
      Ausbildung zu machen. Die gemeinsamen Nachvermittlungsaktionen 
      von Kammern und Agenturen für Arbeit setzen eine aktive 
      Mitwirkung der Jugendlichen voraus. Jugendliche, die nicht 
      mitwirken, insbesondere auch an den entsprechenden Terminen 
      nicht teilnehmen, gehören nach individueller Prüfung nicht mehr 
      zum Kreis der Bewerber und gelten damit nicht mehr als 
      unversorgt. Zur Versorgung der Bewerber mit aus individuellen 
      Gründen eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die auch nach 
      den bundesweiten Nachvermittlungsaktionen keinen 
      Ausbildungsplatz haben, bietet die Wirtschaft als Brücke in die 
      Berufsausbildung erstmals im Ausbildungsjahr 2004 eine neu 
      entwickelte Einstiegsqualifizierung an; diese sechs- bis 
      zwölfmonatige betriebliche Einstiegsqualifizierung mit 
      Kammerzertifikat wird in zunächst zehn Schlüsselbranchen 
      bereitgestellt. Die Qualifizierung kann auf die Dauer einer 
      späteren Berufsausbildung angerechnet werden. Als 
      Einstiegsqualifizierung bietet die Wirtschaft auch vergleichbare 
      Berufseinstiegsangebote an. Die Kammerorganisationen werden auch 
      das Angebot in der Berufsausbildungsvorbereitung für 
      Jugendliche, die noch nicht im vollen Maße über die 
      erforderliche Ausbildungsbefähigung verfügen, weiter um 50 
      Qualifizierungsbausteine erhöhen und bei ihren Mitgliedern für 
      dieses Instrument werben. Der Vermittlungsprozess wird auf 
      regionaler Ebene von den Partnern separat statistisch erfasst, 
      um zeitnah Auskunft über seinen Fortgang zu geben. 
      3. Weitere Maßnahmen 
      Der Bund sagt zu, die Fördermittel des Programms STARegio zur 
      Förderung zusätzlicher betrieblicher Ausbildungsplätze im Rahmen 
      von Ausbildungsverbünden um 50% aufzustocken. Kammern und 
      Verbände werden ebenfalls verstärkt Hilfen zur Organisation von
      Ausbildungsverbünden anbieten und Modelle des externen 
      Ausbildungsmanagements entwickeln, um kleine und mittlere 
      Unternehmen von administrativen Aufgaben in der Ausbildung zu 
      entlasten. DIHK und ZDH als Organisationen der regionalen 
      Kammern stellen verbindlich sicher, dass zusätzliche 800 
      Ausbildungsplatzwerber zur Ausschöpfung betrieblicher 
      Ausbildungspotentiale eingesetzt werden. Dazu werden auch 
      verstärkt ausländische Unternehmen und Selbständige sowie deren 
      Verbände angesprochen. Die Ausbildungsplatzwerber sollen neue 
      Ausbildungsplätze in bereits ausbildenden sowie in derzeit nicht 
      ausbildenden Betrieben einwerben. Die Wirtschaft wird sich 
      verstärkt bei der überregionalen Vermittlung von Jugendlichen 
      engagieren. Um den Ausgleich zwischen den Regionen zu 
      unterstützen, werden DIHK und ZDH ihr Netzwerk für den 
      Informationsaustausch über unbesetzte Lehrstellen verstärkt 
      nutzen. Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt die 
      Jugendlichen durch Mobilitätshilfen. Bei den 
      Vermittlungsaktivitäten der Kammern und der Bundesagentur für 
      Arbeit wird auch der Ausgleich zwischen unterschiedlich 
      nachgefragten Branchen einen besonderen Schwerpunkt darstellen. 
      Bundesregierung und Wirtschaft werden für die Laufzeit dieses 
      Paktes ihre Ausbildungsoffensiven mit Medienkampagnen, 
      Veröffentlichungen und Veranstaltungen zur Ausbildungssicherung 
      verstärkt fortsetzen und miteinander abstimmen. Sie fordern 
      Länder und Gewerkschaften auf, hieran aktiv mit eigenen 
      Initiativen mitzuwirken. 
      II. Die Partner dieses Paktes appellieren an die Länder, die 
      Gemeinden sowie alle weiteren Akteure vor Ort 
      1. Der Erfolg dieses nationalen Paktes hängt entscheidend 
      davon ab, dass die Länder sich uns anschließen. Denn 
      Ausbildungsmärkte sind vor allem regionale Märkte. Auf der Ebene 
      der Länder gibt es erfolgreiche Kooperationen und Bündnisse für 
      Ausbildung. Trotz unterschiedlicher Ausgestaltung im Einzelnen 
      zielen die Partner dieser regionalen Vereinbarungen 
      gleichermaßen auf eine Steigerung der Ausbildungsleistung in der 
      Wirtschaft und einen optimierten Ausgleich von Angebot und 
      Nachfrage auf den regionalen Ausbildungsmärkten. Darüber hinaus 
      wird vor allem die Berufsvorbereitung der Jugendlichen durch 
      eine engere Zusammenarbeit von Schule und Wirtschaft sowie die 
      Berufsberatung verbessert. Wir setzen darauf, dass die 
      Verantwortlichen in den Ländern und Kommunen diese Initiativen 
      und Maßnahmen uneingeschränkt fortsetzen, weiter ausbauen und 
      sich so in diesen Pakt einbringen. 
      2. Unsere Aufforderung zur Bereitstellung von mehr 
      Ausbildungsplätzen richtet sich auch an Länder und Kommunen in 
      ihrer Eigenschaft als öffentliche Arbeitgeber sowie an andere 
      öffentliche Einrichtungen und Unternehmen, sowie Kirchen und 
      Verbände. Die deutliche Steigerung der Ausbildungsleistung aller 
      muss Ziel unserer vereinten Anstrengung sein. 
      3. Für die Vermittlung in Ausbildung kommt es entscheidend 
      auf die allgemeinbildenden Schulen und die Schnittstelle 
      Schule/Beruf an: 
      Der Unterricht an allgemeinbildenden Schulen muss die 
      Vermittlung von Schlüsselkompetenzen wie Rechnen, Schreiben, 
      Lesen sowie Ausbildungsfähigkeit und Berufsreife besser 
      gewährleisten; dabei soll durchgängig im Unterricht der Bezug 
      zur Arbeits- und Berufswelt gestärkt werden. Die Länder stehen 
      in der Verantwortung, die zu hohe Zahl der Schulabgänger ohne 
      Schulabschluss und ohne ausreichende berufsqualifizierende 
      Fertigkeiten nachhaltig und deutlich zu verringern. Hierzu 
      gehören klare und verbindliche Leistungsstandards sowie ein 
      wirksames System der Qualitätssicherung. Die Kooperation der 
      Betriebe, der berufsbildenden Schulen, der überbetrieblichen 
      Bildungsstätten und anderer Berufsbildungsträger mit 
      allgemeinbildenden Schulen muss deutlich intensiviert werden, um 
      die Berufsorientierung der Jugendlichen zu verbessern. Dazu 
      bietet die Wirtschaft den Einsatz von Mentoren aus der 
      betrieblichen Praxis an, die vor Ort in den Schulen mit deren 
      Unterstützung tätig werden. Im Rahmen eines breiten Engagement 
      der Bürger können sich insbesondere Arbeitnehmer und ehemalige 
      Fachkräfte in solche Mentorenprogramme einbringen. Darüber 
      hinaus sollten Schulen und Wirtschaft verstärkt betriebliche 
      Partnerschaften eingehen. 
      III.  Die Partner dieses Paktes appellieren an die 
      Tarifpartner 
      Im Rahmen der Tarifautonomie zusätzliche Anreize zur 
      Ausbildung zu schaffen und bestehende Hindernisse abzubauen. 
      Dazu können zusätzliche ausbildungsfördernde Vereinbarungen in 
      Tarifverträgen sowie eigene Initiativen der jeweiligen 
      Tarifpartner beitragen. Dabei muss stets der Grundsatz 
      "Ausbildung geht vor Übernahme" gelten. Die Tarifpartner werden 
      gebeten, auf ihre Mitglieder einzuwirken und zusätzliche 
      betriebliche Ausbildungsplätze zu werben. 
      IV. Die Partner engagieren sich gemeinsam für eine moderne 
      Berufsausbildung 
      1. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die 
      Berufsausbildung junger Menschen werden durch eine 
      ausbildungsfördernde Ausgestaltung des Berufsbildungsgesetzes 
      reformiert. Dabei wird auch das Verfahren bei der Erarbeitung 
      von Ausbildungsordnungen weiter vereinfacht. 
      2. Die Ausbildungsordnungen werden im Zusammenwirken mit den 
      Sozialpartnern weiter modernisiert. Die Partner setzen sich 
      dafür ein, dass neue Ausbildungsordnungen insbesondere im 
      Dienstleistungsbereich und in Innovationsbranchen geschaffen 
      werden, um weitere Ausbildungspotentiale zu heben. Weitere 
      Stufenausbildungen sollen eingeführt werden. Das 
      Ausbildungsangebot für Jugendliche mit schlechteren Startchancen 
      wird erweitert. 
      V. Follow-up 
      Auf der Basis der Bilanzierung durch die Agenturen für Arbeit 
      und die Kammern werden die Unterzeichner die Umsetzung dieses 
      Paktes auch im Hinblick auf eventuelle erforderliche weitere 
      Maßnahmen beobachten. Dazu werden die Beteiligten im Rahmen 
      eines Monitoring-Prozesses regelmäßig Zwischenbilanz ziehen. 
      Parallel werden die Ergebnisse der statistischen Erhebung auf 
      Bundesebene zusammengefasst und von den Partnern gemeinsam 
      bewertet. Auf Basis dieser Daten können dann gemeinsam die 
      bisherigen Aktivitäten überprüft und gegebenenfalls justiert 
      werden. Dieses Follow-up ist ein wichtiges Element, um diesen 
      auf drei Jahren angelegten Pakt zum gewünschten Erfolg zu 
      verhelfen. 
      VI. Zum Verhältnis zwischen Nationalem Pakt für Ausbildung 
      und Fachkräftenachwuchs und Berufsausbildungssicherungsgesetz 
      Die Bundesregierung - unterstützt durch die Regierungsfraktionen 
      des Deutschen Bundestages - und die Spitzenverbände der 
      deutschen Wirtschaft vereinbaren diesen auf drei Jahre 
      angelegten Pakt. Ein solcher Pakt kann nur auf der Basis 
      gegenseitigen Vertrauens erfolgreich sein. Vor diesem 
      Hintergrund und um die einzelnen Elemente dieses 
      Ausbildungspaktes zur Entfaltung kommen zu lassen, appellieren 
      die Beteiligten an den Vermittlungsausschuss von Bundestag und 
      Bundesrat, das Gesetzgebungsverfahren zu einem 
      Berufsausbildungssicherungsgesetz ruhen zu lassen. Im Herbst 
      2005 soll dann auf der Basis der ab November 2004 vorliegenden 
      Zwischenbilanzen entschieden werden, ob es ergänzender 
      gesetzlicher oder sonstiger Initiativen bedarf und ob der Pakt 
      zwischen den Beteiligten weitergeführt wird. 
      Berlin, den 16. Juni 2004 
      Wolfgang Clement,
      Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit 
      Edelgard Bulmahn,
      Bundesministerin für Bildung und Forschung 
      Ludwig Georg Braun,
      Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages 
      Dr. Dieter Hundt,
      Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen 
      Arbeitgeberverbände 
      Dieter Philipp,
      Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks 
      Dr. Michael Rogowski,
      Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie  
      Anlagen zum Download: 
      Nationaler Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in 
      Deutschland (- Wortlaut -): 
      <http://www.bundesregierung.de/Anlage669072/Nationaler+Pakt+f%fcr+Ausbildung+und+Fachkr%e4ftenachwuchs+in+Deutschland+-+Wortlaut+-.doc> 
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