Nationaler Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in
Deutschland (- Wortlaut -):
Bildung und Qualifizierung sind die Grundlagen unseres
Wohlstands.
Talente, Fähigkeiten und Fertigkeiten und das, was wir daraus
machen, werden entscheidend sein auf unserem Weg in die Zukunft.
Wir können es uns nicht länger leisten, auf Talente und
Begabungen zu verzichten. Deshalb muss jeder junge Mensch, der
am Anfang des Berufslebens steht, eine Perspektive erhalten. Von
der Ausbildung und Qualifizierung unserer Jugend hängt die
Zukunftsfähigkeit und Innovationskraft der deutschen Wirtschaft
und der Gesellschaft insgesamt ab. Der dualen Berufsausbildung
kommt für die Sicherung des Fachkräftenachwuchses eine
herausragende Bedeutung zu. Seit dem Jahr 2001 ist aus
unterschiedlichen Gründen und trotz großer Anstrengungen von
Wirtschaft und Politik ein immer stärkeres Auseinanderklaffen
zwischen Angebot und Nachfrage nach betrieblicher Ausbildung zu
verzeichnen. Die Ausbildungsmarktsituation ist derzeit noch
angespannter als im Vorjahr. Bis jetzt wurden weit weniger
betriebliche Ausbildungsplätze gemeldet. Nach Einschätzung der
Bundesagentur für Arbeit werden am Stichtag 30. September 2004
noch mehr Ausbildungsplätze als im Vorjahr fehlen. In
Westdeutschland ist in den kommenden Jahren noch mit steigenden
Schulabgängerzahlen zu rechnen. Mittel- und langfristig wird
jedoch die Zahl der Schulabsolventen in Ost- und Westdeutschland
erheblich zurückgehen. Angesichts dieser Entwicklung schließen
wir für die Dauer von drei Jahren einen nationalen Pakt für
Ausbildung. Im Rahmen eines solchen partnerschaftlichen Paktes
für Ausbildung streben wir eine Trendumkehr auf dem
Ausbildungsmarkt an. Dieses ehrgeizige Ziel wollen wir in
gemeinsamer gesellschaftlicher Verantwortung, insbesondere von
Staat, Wirtschaft und Gewerkschaft erreichen. Damit wollen wir
auch dem mittelfristig drohenden Fachkräftemangel vorbeugen.
Dafür ist bereits heute eine langfristig ausgerichtete und
möglichst bedarfsgerechte Ausbildungsleistung sicherzustellen.
Dies kann nur dann gelingen, wenn zukünftig die Qualifizierung
von Fachkräften wieder stärker in der Wirtschaft stattfindet.
Dazu ist eine deutliche Erhöhung der betrieblichen
Ausbildungsleistung erforderlich. Mit diesem Pakt verpflichten
sich die Partner gemeinsam und verbindlich, in enger
Zusammenarbeit mit den Ländern allen ausbildungswilligen und
ausbildungsfähigen jungen Menschen ein Angebot auf Ausbildung zu
unterbreiten. Dabei bleibt die Vermittlung in das duale
Ausbildungssystem vorrangig. Auch Jugendliche mit
eingeschränkten Vermittlungschancen sollen Perspektiven für den
Einstieg in die berufliche Ausbildung und das Berufsleben
erhalten.
I. Wirtschaft und Bundesregierung verpflichten sich gemeinsam
die Ausbildungsleistung in den nächsten drei Jahren deutlich zu
erhöhen sowie den Vermittlungsprozess früher zu beginnen und
stärker auf die einzelnen Jugendlichen auszurichten. Das heißt
im Einzelnen:
1. Steigerung der Ausbildungsleistung
Die Wirtschaft setzt sich das verbindliche Ziel, während der
dreijährigen Dauer dieses Paktes im Jahresdurchschnitt 30.000
neue Ausbildungsplätze einzuwerben. Die Einwerbung neuer
Ausbildungsplätze ist besonders wichtig, um die aus
wirtschaftlichen und anderen Gründen entfallenden
Ausbildungsplätze weitestgehend zu kompensieren bzw. die Zahl
der Ausbildungsplätze möglichst zu erhöhen. Die Wirtschaft sagt
zusätzlich jährlich die Bereitstellung von insgesamt 25.000
Plätzen für betrieblich durchgeführte Einstiegsqualifikationen
beginnend mit dem Jahr 2004 zu. Dabei tragen die Betriebe die
Sach- und Personalkosten der Ausbildung; die Bundesagentur für
Arbeit zahlt einen Zuschuss des Bundes zum Unterhalt der
Jugendlichen. Die Bundesregierung wird die Zahl der
Ausbildungsplätze in der Bundesverwaltung im Jahr 2004 um rund
20% erhöhen. Sie wird darüber hinaus ihren Einfluss dahingehend
geltend machen, dass auch die selbständigen Einrichtungen des
Bundes ihre Ausbildungsleistung noch einmal deutlich erhöhen.
Der Bund stellt sicher, dass das Bund-Länder-Ausbildungsprogramm
Ost im Jahr 2004 mit 14.000 Plätzen fortgeführt wird. Die
ausbildungsfördernden Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit
werden mindestens auf gleicher Höhe wie im Jahre 2003
fortgesetzt. Dies gilt insbesondere auch für die
berufsvorbereitenden Maßnahmen.
2. Optimierung des Vermittlungsprozesses
Optimale Vermittlungsergebnisse in Ausbildung setzen eine
genaue und aktuelle Kenntnis über regionale
Qualifizierungsangebote als auch deren individuellen Nachfrage
voraus. Ab diesem Jahr wird die Bundesagentur für Arbeit daher
die Jugendlichen durch ein Callcenter frühzeitig kontaktieren.
Hierdurch werden die Vermittlungsbemühungen auf diejenigen
Bewerber konzentriert, bei denen der Bewerbungswunsch
fortbesteht. Auch die Aktualität des Angebotes freier
Ausbildungsplätze ist durch das neue Callcenter sicherzustellen.
Dieses setzt sich regelmäßig mit den Betrieben in Verbindung,
die noch offene Ausbildungsplätze gemeldet haben. Auch der
vorgesehene Datenabgleich zwischen Kammern und Agenturen für
Arbeit wird zu einer Aktualisierung der Datengrundlagen im
Vermittlungsprozess führen; das Ausbildungsbewerber-Profiling
der Agenturen für Arbeit wird in Zusammenarbeit mit der
Wirtschaft weiterentwickelt. Ab September tauschen Kammern und
Agenturen für Arbeit die Daten über die bis dahin unvermittelten
Jugendlichen aus und laden sie gemeinsam ein, um jedem
Jugendlichen ein Angebot auf einen Ausbildungsplatz in der
dualen Ausbildung oder eine adäquate Qualifizierungsperspektive
zu unterbreiten, soweit erforderlich auf der Basis eines
Kompetenzchecks, den die Agenturen für Arbeit unter Mitwirkung
der Kammern durchführen. Ziel des Kompetenzchecks ist es, die
vorhandenen Kompetenzen und Potentiale festzustellen sowie ein
Eignungsprofil für die berufliche Ausbildung der unversorgten
Jugendlichen abzuleiten. Unvermittelte Bewerber aus früheren
Schulabschlussjahrgängen mit erkennbar schlechten
Vermittlungschancen werden bereits ab dem 30.6. eingeladen, um
diesen Jugendlichen möglichst frühzeitig ein Angebot auf
Ausbildung zu machen. Die gemeinsamen Nachvermittlungsaktionen
von Kammern und Agenturen für Arbeit setzen eine aktive
Mitwirkung der Jugendlichen voraus. Jugendliche, die nicht
mitwirken, insbesondere auch an den entsprechenden Terminen
nicht teilnehmen, gehören nach individueller Prüfung nicht mehr
zum Kreis der Bewerber und gelten damit nicht mehr als
unversorgt. Zur Versorgung der Bewerber mit aus individuellen
Gründen eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die auch nach
den bundesweiten Nachvermittlungsaktionen keinen
Ausbildungsplatz haben, bietet die Wirtschaft als Brücke in die
Berufsausbildung erstmals im Ausbildungsjahr 2004 eine neu
entwickelte Einstiegsqualifizierung an; diese sechs- bis
zwölfmonatige betriebliche Einstiegsqualifizierung mit
Kammerzertifikat wird in zunächst zehn Schlüsselbranchen
bereitgestellt. Die Qualifizierung kann auf die Dauer einer
späteren Berufsausbildung angerechnet werden. Als
Einstiegsqualifizierung bietet die Wirtschaft auch vergleichbare
Berufseinstiegsangebote an. Die Kammerorganisationen werden auch
das Angebot in der Berufsausbildungsvorbereitung für
Jugendliche, die noch nicht im vollen Maße über die
erforderliche Ausbildungsbefähigung verfügen, weiter um 50
Qualifizierungsbausteine erhöhen und bei ihren Mitgliedern für
dieses Instrument werben. Der Vermittlungsprozess wird auf
regionaler Ebene von den Partnern separat statistisch erfasst,
um zeitnah Auskunft über seinen Fortgang zu geben.
3. Weitere Maßnahmen
Der Bund sagt zu, die Fördermittel des Programms STARegio zur
Förderung zusätzlicher betrieblicher Ausbildungsplätze im Rahmen
von Ausbildungsverbünden um 50% aufzustocken. Kammern und
Verbände werden ebenfalls verstärkt Hilfen zur Organisation von
Ausbildungsverbünden anbieten und Modelle des externen
Ausbildungsmanagements entwickeln, um kleine und mittlere
Unternehmen von administrativen Aufgaben in der Ausbildung zu
entlasten. DIHK und ZDH als Organisationen der regionalen
Kammern stellen verbindlich sicher, dass zusätzliche 800
Ausbildungsplatzwerber zur Ausschöpfung betrieblicher
Ausbildungspotentiale eingesetzt werden. Dazu werden auch
verstärkt ausländische Unternehmen und Selbständige sowie deren
Verbände angesprochen. Die Ausbildungsplatzwerber sollen neue
Ausbildungsplätze in bereits ausbildenden sowie in derzeit nicht
ausbildenden Betrieben einwerben. Die Wirtschaft wird sich
verstärkt bei der überregionalen Vermittlung von Jugendlichen
engagieren. Um den Ausgleich zwischen den Regionen zu
unterstützen, werden DIHK und ZDH ihr Netzwerk für den
Informationsaustausch über unbesetzte Lehrstellen verstärkt
nutzen. Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt die
Jugendlichen durch Mobilitätshilfen. Bei den
Vermittlungsaktivitäten der Kammern und der Bundesagentur für
Arbeit wird auch der Ausgleich zwischen unterschiedlich
nachgefragten Branchen einen besonderen Schwerpunkt darstellen.
Bundesregierung und Wirtschaft werden für die Laufzeit dieses
Paktes ihre Ausbildungsoffensiven mit Medienkampagnen,
Veröffentlichungen und Veranstaltungen zur Ausbildungssicherung
verstärkt fortsetzen und miteinander abstimmen. Sie fordern
Länder und Gewerkschaften auf, hieran aktiv mit eigenen
Initiativen mitzuwirken.
II. Die Partner dieses Paktes appellieren an die Länder, die
Gemeinden sowie alle weiteren Akteure vor Ort
1. Der Erfolg dieses nationalen Paktes hängt entscheidend
davon ab, dass die Länder sich uns anschließen. Denn
Ausbildungsmärkte sind vor allem regionale Märkte. Auf der Ebene
der Länder gibt es erfolgreiche Kooperationen und Bündnisse für
Ausbildung. Trotz unterschiedlicher Ausgestaltung im Einzelnen
zielen die Partner dieser regionalen Vereinbarungen
gleichermaßen auf eine Steigerung der Ausbildungsleistung in der
Wirtschaft und einen optimierten Ausgleich von Angebot und
Nachfrage auf den regionalen Ausbildungsmärkten. Darüber hinaus
wird vor allem die Berufsvorbereitung der Jugendlichen durch
eine engere Zusammenarbeit von Schule und Wirtschaft sowie die
Berufsberatung verbessert. Wir setzen darauf, dass die
Verantwortlichen in den Ländern und Kommunen diese Initiativen
und Maßnahmen uneingeschränkt fortsetzen, weiter ausbauen und
sich so in diesen Pakt einbringen.
2. Unsere Aufforderung zur Bereitstellung von mehr
Ausbildungsplätzen richtet sich auch an Länder und Kommunen in
ihrer Eigenschaft als öffentliche Arbeitgeber sowie an andere
öffentliche Einrichtungen und Unternehmen, sowie Kirchen und
Verbände. Die deutliche Steigerung der Ausbildungsleistung aller
muss Ziel unserer vereinten Anstrengung sein.
3. Für die Vermittlung in Ausbildung kommt es entscheidend
auf die allgemeinbildenden Schulen und die Schnittstelle
Schule/Beruf an:
Der Unterricht an allgemeinbildenden Schulen muss die
Vermittlung von Schlüsselkompetenzen wie Rechnen, Schreiben,
Lesen sowie Ausbildungsfähigkeit und Berufsreife besser
gewährleisten; dabei soll durchgängig im Unterricht der Bezug
zur Arbeits- und Berufswelt gestärkt werden. Die Länder stehen
in der Verantwortung, die zu hohe Zahl der Schulabgänger ohne
Schulabschluss und ohne ausreichende berufsqualifizierende
Fertigkeiten nachhaltig und deutlich zu verringern. Hierzu
gehören klare und verbindliche Leistungsstandards sowie ein
wirksames System der Qualitätssicherung. Die Kooperation der
Betriebe, der berufsbildenden Schulen, der überbetrieblichen
Bildungsstätten und anderer Berufsbildungsträger mit
allgemeinbildenden Schulen muss deutlich intensiviert werden, um
die Berufsorientierung der Jugendlichen zu verbessern. Dazu
bietet die Wirtschaft den Einsatz von Mentoren aus der
betrieblichen Praxis an, die vor Ort in den Schulen mit deren
Unterstützung tätig werden. Im Rahmen eines breiten Engagement
der Bürger können sich insbesondere Arbeitnehmer und ehemalige
Fachkräfte in solche Mentorenprogramme einbringen. Darüber
hinaus sollten Schulen und Wirtschaft verstärkt betriebliche
Partnerschaften eingehen.
III. Die Partner dieses Paktes appellieren an die
Tarifpartner
Im Rahmen der Tarifautonomie zusätzliche Anreize zur
Ausbildung zu schaffen und bestehende Hindernisse abzubauen.
Dazu können zusätzliche ausbildungsfördernde Vereinbarungen in
Tarifverträgen sowie eigene Initiativen der jeweiligen
Tarifpartner beitragen. Dabei muss stets der Grundsatz
"Ausbildung geht vor Übernahme" gelten. Die Tarifpartner werden
gebeten, auf ihre Mitglieder einzuwirken und zusätzliche
betriebliche Ausbildungsplätze zu werben.
IV. Die Partner engagieren sich gemeinsam für eine moderne
Berufsausbildung
1. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die
Berufsausbildung junger Menschen werden durch eine
ausbildungsfördernde Ausgestaltung des Berufsbildungsgesetzes
reformiert. Dabei wird auch das Verfahren bei der Erarbeitung
von Ausbildungsordnungen weiter vereinfacht.
2. Die Ausbildungsordnungen werden im Zusammenwirken mit den
Sozialpartnern weiter modernisiert. Die Partner setzen sich
dafür ein, dass neue Ausbildungsordnungen insbesondere im
Dienstleistungsbereich und in Innovationsbranchen geschaffen
werden, um weitere Ausbildungspotentiale zu heben. Weitere
Stufenausbildungen sollen eingeführt werden. Das
Ausbildungsangebot für Jugendliche mit schlechteren Startchancen
wird erweitert.
V. Follow-up
Auf der Basis der Bilanzierung durch die Agenturen für Arbeit
und die Kammern werden die Unterzeichner die Umsetzung dieses
Paktes auch im Hinblick auf eventuelle erforderliche weitere
Maßnahmen beobachten. Dazu werden die Beteiligten im Rahmen
eines Monitoring-Prozesses regelmäßig Zwischenbilanz ziehen.
Parallel werden die Ergebnisse der statistischen Erhebung auf
Bundesebene zusammengefasst und von den Partnern gemeinsam
bewertet. Auf Basis dieser Daten können dann gemeinsam die
bisherigen Aktivitäten überprüft und gegebenenfalls justiert
werden. Dieses Follow-up ist ein wichtiges Element, um diesen
auf drei Jahren angelegten Pakt zum gewünschten Erfolg zu
verhelfen.
VI. Zum Verhältnis zwischen Nationalem Pakt für Ausbildung
und Fachkräftenachwuchs und Berufsausbildungssicherungsgesetz
Die Bundesregierung - unterstützt durch die Regierungsfraktionen
des Deutschen Bundestages - und die Spitzenverbände der
deutschen Wirtschaft vereinbaren diesen auf drei Jahre
angelegten Pakt. Ein solcher Pakt kann nur auf der Basis
gegenseitigen Vertrauens erfolgreich sein. Vor diesem
Hintergrund und um die einzelnen Elemente dieses
Ausbildungspaktes zur Entfaltung kommen zu lassen, appellieren
die Beteiligten an den Vermittlungsausschuss von Bundestag und
Bundesrat, das Gesetzgebungsverfahren zu einem
Berufsausbildungssicherungsgesetz ruhen zu lassen. Im Herbst
2005 soll dann auf der Basis der ab November 2004 vorliegenden
Zwischenbilanzen entschieden werden, ob es ergänzender
gesetzlicher oder sonstiger Initiativen bedarf und ob der Pakt
zwischen den Beteiligten weitergeführt wird.
Berlin, den 16. Juni 2004
Wolfgang Clement,
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
Edelgard Bulmahn,
Bundesministerin für Bildung und Forschung
Ludwig Georg Braun,
Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages
Dr. Dieter Hundt,
Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen
Arbeitgeberverbände
Dieter Philipp,
Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks
Dr. Michael Rogowski,
Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie
Anlagen zum Download:
Nationaler Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in
Deutschland (- Wortlaut -):
<http://www.bundesregierung.de/Anlage669072/Nationaler+Pakt+f%fcr+Ausbildung+und+Fachkr%e4ftenachwuchs+in+Deutschland+-+Wortlaut+-.doc>
(843.5 KB)