bulletNationaler Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland (Ausbildungspakt )

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Veröffentlichung des Presse- und Informationsamt der Bundesregierung am 16.06.2004: 

Nationaler Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland (- Wortlaut -):

Bildung und Qualifizierung sind die Grundlagen unseres Wohlstands.

Talente, Fähigkeiten und Fertigkeiten und das, was wir daraus machen, werden entscheidend sein auf unserem Weg in die Zukunft. Wir können es uns nicht länger leisten, auf Talente und Begabungen zu verzichten. Deshalb muss jeder junge Mensch, der am Anfang des Berufslebens steht, eine Perspektive erhalten. Von der Ausbildung und Qualifizierung unserer Jugend hängt die Zukunftsfähigkeit und Innovationskraft der deutschen Wirtschaft und der Gesellschaft insgesamt ab. Der dualen Berufsausbildung kommt für die Sicherung des Fachkräftenachwuchses eine herausragende Bedeutung zu. Seit dem Jahr 2001 ist aus unterschiedlichen Gründen und trotz großer Anstrengungen von Wirtschaft und Politik ein immer stärkeres Auseinanderklaffen zwischen Angebot und Nachfrage nach betrieblicher Ausbildung zu verzeichnen. Die Ausbildungsmarktsituation ist derzeit noch angespannter als im Vorjahr. Bis jetzt wurden weit weniger betriebliche Ausbildungsplätze gemeldet. Nach Einschätzung der Bundesagentur für Arbeit werden am Stichtag 30. September 2004 noch mehr Ausbildungsplätze als im Vorjahr fehlen. In Westdeutschland ist in den kommenden Jahren noch mit steigenden Schulabgängerzahlen zu rechnen. Mittel- und langfristig wird jedoch die Zahl der Schulabsolventen in Ost- und Westdeutschland erheblich zurückgehen. Angesichts dieser Entwicklung schließen wir für die Dauer von drei Jahren einen nationalen Pakt für Ausbildung. Im Rahmen eines solchen partnerschaftlichen Paktes für Ausbildung streben wir eine Trendumkehr auf dem Ausbildungsmarkt an. Dieses ehrgeizige Ziel wollen wir in gemeinsamer gesellschaftlicher Verantwortung, insbesondere von Staat, Wirtschaft und Gewerkschaft erreichen. Damit wollen wir auch dem mittelfristig drohenden Fachkräftemangel vorbeugen. Dafür ist bereits heute eine langfristig ausgerichtete und möglichst bedarfsgerechte Ausbildungsleistung sicherzustellen. Dies kann nur dann gelingen, wenn zukünftig die Qualifizierung von Fachkräften wieder stärker in der Wirtschaft stattfindet. Dazu ist eine deutliche Erhöhung der betrieblichen Ausbildungsleistung erforderlich. Mit diesem Pakt verpflichten sich die Partner gemeinsam und verbindlich, in enger Zusammenarbeit mit den Ländern allen ausbildungswilligen und ausbildungsfähigen jungen Menschen ein Angebot auf Ausbildung zu unterbreiten. Dabei bleibt die Vermittlung in das duale Ausbildungssystem vorrangig. Auch Jugendliche mit eingeschränkten Vermittlungschancen sollen Perspektiven für den Einstieg in die berufliche Ausbildung und das Berufsleben erhalten.

I. Wirtschaft und Bundesregierung verpflichten sich gemeinsam die Ausbildungsleistung in den nächsten drei Jahren deutlich zu erhöhen sowie den Vermittlungsprozess früher zu beginnen und stärker auf die einzelnen Jugendlichen auszurichten. Das heißt im Einzelnen:

1. Steigerung der Ausbildungsleistung

Die Wirtschaft setzt sich das verbindliche Ziel, während der dreijährigen Dauer dieses Paktes im Jahresdurchschnitt 30.000 neue Ausbildungsplätze einzuwerben. Die Einwerbung neuer Ausbildungsplätze ist besonders wichtig, um die aus wirtschaftlichen und anderen Gründen entfallenden Ausbildungsplätze weitestgehend zu kompensieren bzw. die Zahl der Ausbildungsplätze möglichst zu erhöhen. Die Wirtschaft sagt zusätzlich jährlich die Bereitstellung von insgesamt 25.000 Plätzen für betrieblich durchgeführte Einstiegsqualifikationen beginnend mit dem Jahr 2004 zu. Dabei tragen die Betriebe die Sach- und Personalkosten der Ausbildung; die Bundesagentur für Arbeit zahlt einen Zuschuss des Bundes zum Unterhalt der Jugendlichen. Die Bundesregierung wird die Zahl der Ausbildungsplätze in der Bundesverwaltung im Jahr 2004 um rund 20% erhöhen. Sie wird darüber hinaus ihren Einfluss dahingehend geltend machen, dass auch die selbständigen Einrichtungen des Bundes ihre Ausbildungsleistung noch einmal deutlich erhöhen. Der Bund stellt sicher, dass das Bund-Länder-Ausbildungsprogramm Ost im Jahr 2004 mit 14.000 Plätzen fortgeführt wird. Die ausbildungsfördernden Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit  werden mindestens auf gleicher Höhe wie im Jahre 2003 fortgesetzt. Dies gilt insbesondere auch für die berufsvorbereitenden Maßnahmen.

2. Optimierung des Vermittlungsprozesses

Optimale Vermittlungsergebnisse in Ausbildung setzen eine genaue und aktuelle Kenntnis über regionale Qualifizierungsangebote als auch deren individuellen Nachfrage voraus. Ab diesem Jahr wird die Bundesagentur für Arbeit daher die Jugendlichen durch ein Callcenter frühzeitig kontaktieren. Hierdurch werden die Vermittlungsbemühungen auf diejenigen Bewerber konzentriert, bei denen der Bewerbungswunsch fortbesteht. Auch die Aktualität des Angebotes freier Ausbildungsplätze ist durch das neue Callcenter sicherzustellen. Dieses setzt sich regelmäßig mit den Betrieben in Verbindung, die noch offene Ausbildungsplätze gemeldet haben. Auch der vorgesehene Datenabgleich zwischen Kammern und Agenturen für Arbeit wird zu einer Aktualisierung der Datengrundlagen im Vermittlungsprozess führen; das Ausbildungsbewerber-Profiling der Agenturen für Arbeit wird in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft weiterentwickelt. Ab September tauschen Kammern und Agenturen für Arbeit die Daten über die bis dahin unvermittelten Jugendlichen aus und laden sie gemeinsam ein, um jedem Jugendlichen ein Angebot auf einen Ausbildungsplatz in der dualen Ausbildung oder eine adäquate Qualifizierungsperspektive zu unterbreiten, soweit erforderlich auf der Basis eines Kompetenzchecks, den die Agenturen für Arbeit unter Mitwirkung der Kammern durchführen. Ziel des Kompetenzchecks ist es, die vorhandenen Kompetenzen und Potentiale festzustellen sowie ein Eignungsprofil für die berufliche Ausbildung der unversorgten Jugendlichen abzuleiten. Unvermittelte Bewerber aus früheren Schulabschlussjahrgängen mit erkennbar schlechten Vermittlungschancen werden bereits ab dem 30.6. eingeladen, um diesen Jugendlichen möglichst frühzeitig ein Angebot auf Ausbildung zu machen. Die gemeinsamen Nachvermittlungsaktionen von Kammern und Agenturen für Arbeit setzen eine aktive Mitwirkung der Jugendlichen voraus. Jugendliche, die nicht mitwirken, insbesondere auch an den entsprechenden Terminen nicht teilnehmen, gehören nach individueller Prüfung nicht mehr zum Kreis der Bewerber und gelten damit nicht mehr als unversorgt. Zur Versorgung der Bewerber mit aus individuellen Gründen eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die auch nach den bundesweiten Nachvermittlungsaktionen keinen Ausbildungsplatz haben, bietet die Wirtschaft als Brücke in die Berufsausbildung erstmals im Ausbildungsjahr 2004 eine neu entwickelte Einstiegsqualifizierung an; diese sechs- bis zwölfmonatige betriebliche Einstiegsqualifizierung mit Kammerzertifikat wird in zunächst zehn Schlüsselbranchen bereitgestellt. Die Qualifizierung kann auf die Dauer einer späteren Berufsausbildung angerechnet werden. Als Einstiegsqualifizierung bietet die Wirtschaft auch vergleichbare Berufseinstiegsangebote an. Die Kammerorganisationen werden auch das Angebot in der Berufsausbildungsvorbereitung für Jugendliche, die noch nicht im vollen Maße über die erforderliche Ausbildungsbefähigung verfügen, weiter um 50 Qualifizierungsbausteine erhöhen und bei ihren Mitgliedern für dieses Instrument werben. Der Vermittlungsprozess wird auf regionaler Ebene von den Partnern separat statistisch erfasst, um zeitnah Auskunft über seinen Fortgang zu geben.

3. Weitere Maßnahmen

Der Bund sagt zu, die Fördermittel des Programms STARegio zur Förderung zusätzlicher betrieblicher Ausbildungsplätze im Rahmen von Ausbildungsverbünden um 50% aufzustocken. Kammern und Verbände werden ebenfalls verstärkt Hilfen zur Organisation von

Ausbildungsverbünden anbieten und Modelle des externen Ausbildungsmanagements entwickeln, um kleine und mittlere Unternehmen von administrativen Aufgaben in der Ausbildung zu entlasten. DIHK und ZDH als Organisationen der regionalen Kammern stellen verbindlich sicher, dass zusätzliche 800 Ausbildungsplatzwerber zur Ausschöpfung betrieblicher Ausbildungspotentiale eingesetzt werden. Dazu werden auch verstärkt ausländische Unternehmen und Selbständige sowie deren Verbände angesprochen. Die Ausbildungsplatzwerber sollen neue Ausbildungsplätze in bereits ausbildenden sowie in derzeit nicht ausbildenden Betrieben einwerben. Die Wirtschaft wird sich verstärkt bei der überregionalen Vermittlung von Jugendlichen engagieren. Um den Ausgleich zwischen den Regionen zu unterstützen, werden DIHK und ZDH ihr Netzwerk für den Informationsaustausch über unbesetzte Lehrstellen verstärkt nutzen. Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt die Jugendlichen durch Mobilitätshilfen. Bei den Vermittlungsaktivitäten der Kammern und der Bundesagentur für Arbeit wird auch der Ausgleich zwischen unterschiedlich nachgefragten Branchen einen besonderen Schwerpunkt darstellen. Bundesregierung und Wirtschaft werden für die Laufzeit dieses Paktes ihre Ausbildungsoffensiven mit Medienkampagnen, Veröffentlichungen und Veranstaltungen zur Ausbildungssicherung verstärkt fortsetzen und miteinander abstimmen. Sie fordern Länder und Gewerkschaften auf, hieran aktiv mit eigenen Initiativen mitzuwirken.

II. Die Partner dieses Paktes appellieren an die Länder, die Gemeinden sowie alle weiteren Akteure vor Ort

1. Der Erfolg dieses nationalen Paktes hängt entscheidend davon ab, dass die Länder sich uns anschließen. Denn Ausbildungsmärkte sind vor allem regionale Märkte. Auf der Ebene der Länder gibt es erfolgreiche Kooperationen und Bündnisse für Ausbildung. Trotz unterschiedlicher Ausgestaltung im Einzelnen zielen die Partner dieser regionalen Vereinbarungen gleichermaßen auf eine Steigerung der Ausbildungsleistung in der Wirtschaft und einen optimierten Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf den regionalen Ausbildungsmärkten. Darüber hinaus wird vor allem die Berufsvorbereitung der Jugendlichen durch eine engere Zusammenarbeit von Schule und Wirtschaft sowie die Berufsberatung verbessert. Wir setzen darauf, dass die Verantwortlichen in den Ländern und Kommunen diese Initiativen und Maßnahmen uneingeschränkt fortsetzen, weiter ausbauen und sich so in diesen Pakt einbringen.

2. Unsere Aufforderung zur Bereitstellung von mehr Ausbildungsplätzen richtet sich auch an Länder und Kommunen in ihrer Eigenschaft als öffentliche Arbeitgeber sowie an andere öffentliche Einrichtungen und Unternehmen, sowie Kirchen und Verbände. Die deutliche Steigerung der Ausbildungsleistung aller muss Ziel unserer vereinten Anstrengung sein.

3. Für die Vermittlung in Ausbildung kommt es entscheidend auf die allgemeinbildenden Schulen und die Schnittstelle Schule/Beruf an:
Der Unterricht an allgemeinbildenden Schulen muss die Vermittlung von Schlüsselkompetenzen wie Rechnen, Schreiben, Lesen sowie Ausbildungsfähigkeit und Berufsreife besser gewährleisten; dabei soll durchgängig im Unterricht der Bezug zur Arbeits- und Berufswelt gestärkt werden. Die Länder stehen in der Verantwortung, die zu hohe Zahl der Schulabgänger ohne Schulabschluss und ohne ausreichende berufsqualifizierende Fertigkeiten nachhaltig und deutlich zu verringern. Hierzu gehören klare und verbindliche Leistungsstandards sowie ein wirksames System der Qualitätssicherung. Die Kooperation der Betriebe, der berufsbildenden Schulen, der überbetrieblichen Bildungsstätten und anderer Berufsbildungsträger mit allgemeinbildenden Schulen muss deutlich intensiviert werden, um die Berufsorientierung der Jugendlichen zu verbessern. Dazu bietet die Wirtschaft den Einsatz von Mentoren aus der betrieblichen Praxis an, die vor Ort in den Schulen mit deren Unterstützung tätig werden. Im Rahmen eines breiten Engagement der Bürger können sich insbesondere Arbeitnehmer und ehemalige Fachkräfte in solche Mentorenprogramme einbringen. Darüber hinaus sollten Schulen und Wirtschaft verstärkt betriebliche Partnerschaften eingehen.

III.  Die Partner dieses Paktes appellieren an die Tarifpartner

Im Rahmen der Tarifautonomie zusätzliche Anreize zur Ausbildung zu schaffen und bestehende Hindernisse abzubauen. Dazu können zusätzliche ausbildungsfördernde Vereinbarungen in Tarifverträgen sowie eigene Initiativen der jeweiligen Tarifpartner beitragen. Dabei muss stets der Grundsatz "Ausbildung geht vor Übernahme" gelten. Die Tarifpartner werden gebeten, auf ihre Mitglieder einzuwirken und zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze zu werben.

IV. Die Partner engagieren sich gemeinsam für eine moderne Berufsausbildung

1. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Berufsausbildung junger Menschen werden durch eine ausbildungsfördernde Ausgestaltung des Berufsbildungsgesetzes reformiert. Dabei wird auch das Verfahren bei der Erarbeitung von Ausbildungsordnungen weiter vereinfacht.

2. Die Ausbildungsordnungen werden im Zusammenwirken mit den Sozialpartnern weiter modernisiert. Die Partner setzen sich dafür ein, dass neue Ausbildungsordnungen insbesondere im Dienstleistungsbereich und in Innovationsbranchen geschaffen werden, um weitere Ausbildungspotentiale zu heben. Weitere Stufenausbildungen sollen eingeführt werden. Das Ausbildungsangebot für Jugendliche mit schlechteren Startchancen wird erweitert.

V. Follow-up

Auf der Basis der Bilanzierung durch die Agenturen für Arbeit und die Kammern werden die Unterzeichner die Umsetzung dieses Paktes auch im Hinblick auf eventuelle erforderliche weitere Maßnahmen beobachten. Dazu werden die Beteiligten im Rahmen eines Monitoring-Prozesses regelmäßig Zwischenbilanz ziehen. Parallel werden die Ergebnisse der statistischen Erhebung auf Bundesebene zusammengefasst und von den Partnern gemeinsam bewertet. Auf Basis dieser Daten können dann gemeinsam die bisherigen Aktivitäten überprüft und gegebenenfalls justiert werden. Dieses Follow-up ist ein wichtiges Element, um diesen auf drei Jahren angelegten Pakt zum gewünschten Erfolg zu verhelfen.

VI. Zum Verhältnis zwischen Nationalem Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs und Berufsausbildungssicherungsgesetz Die Bundesregierung - unterstützt durch die Regierungsfraktionen des Deutschen Bundestages - und die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft vereinbaren diesen auf drei Jahre angelegten Pakt. Ein solcher Pakt kann nur auf der Basis gegenseitigen Vertrauens erfolgreich sein. Vor diesem Hintergrund und um die einzelnen Elemente dieses Ausbildungspaktes zur Entfaltung kommen zu lassen, appellieren die Beteiligten an den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat, das Gesetzgebungsverfahren zu einem Berufsausbildungssicherungsgesetz ruhen zu lassen. Im Herbst 2005 soll dann auf der Basis der ab November 2004 vorliegenden Zwischenbilanzen entschieden werden, ob es ergänzender gesetzlicher oder sonstiger Initiativen bedarf und ob der Pakt zwischen den Beteiligten weitergeführt wird.

Berlin, den 16. Juni 2004

Wolfgang Clement, Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
Edelgard Bulmahn, Bundesministerin für Bildung und Forschung
Ludwig Georg Braun, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages
Dr. Dieter Hundt, Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
Dieter Philipp, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks
Dr. Michael Rogowski, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie 

Anlagen zum Download:
Nationaler Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland (- Wortlaut -):
<http://www.bundesregierung.de/Anlage669072/Nationaler+Pakt+f%fcr+Ausbildung+und+Fachkr%e4ftenachwuchs+in+Deutschland+-+Wortlaut+-.doc> (843.5 KB)

 

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