Klageerleichterungen und neu eingeführte Musterverfahren sollen den
Rechtsschutz von Aktionären, insbesondere von Kleinaktionären, erleichtern
und verbessern.
Das sehen zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung vor, die beide Teil
des im vergangenen Jahr aufgestellten 10-Punkte-Programms zur Verbesserung
der Unternehmensintegrität und des Anlegerschutzes sind. Beide
Gesetzentwürfe hat das Bundeskabinett am 17. November verabschiedet.
Der Gesetzentwurf zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des
Anfechtungsrechts soll die Durchsetzung von Klagen gegen Organe einer
Gesellschaft (also Vorstände und Aufsichtsrat) erleichtern. Damit steht
auch klagewilligen Kleinaktionären der Klageweg offen. Sie können sich in
einem Aktionärsforum des elektronischen Bundesanzeigers sammeln, um
Mitstreiter für das Erreichen der erforderlichen gesetzlichen Quoten zu
gewinnen. Einer Aktionärsminderheit, die den hundertsten Teil des
Grundkapitals oder einen Börsenwert von 100.000 Euro in Aktien
repräsentiert, kann nach Durchlaufen eines Klagezulassungsverfahrens eine
Haftungsklage anstoßen. Als Börsenwert gilt dabei der durchschnittliche
Kurs der Aktie während der letzten drei Monate vor Antragstellung.
Nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz soll jeder geschädigte
Anleger künftig beim zuständigen Oberlandesgericht ein Musterverfahren
gegen eine Aktiengesellschaft führen können, dessen Ergebnis anschließend
den Entscheidungen des Landgerichts in anderen Fällen derselben
Rechtsfrage zugrunde gelegt wird.
Weitere Information der Bundesregierung zum sog. 10-Punkte-Programm zur
Stärkung der Unternehmensintegrität und des Anlegerschutzes:
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