bulletGesetzentwürfe zu Aktionärsrechten

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Artikel des Presse- und Informationsamt der Bundesregierung am 17.11.2004: 

Klageerleichterungen und neu eingeführte Musterverfahren sollen den Rechtsschutz von Aktionären, insbesondere von Kleinaktionären, erleichtern und verbessern.

Das sehen zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung vor, die beide Teil des im vergangenen Jahr aufgestellten 10-Punkte-Programms zur Verbesserung der Unternehmensintegrität und des Anlegerschutzes sind. Beide Gesetzentwürfe hat das Bundeskabinett am 17. November verabschiedet.

Der Gesetzentwurf zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts soll die Durchsetzung von Klagen gegen Organe einer Gesellschaft (also Vorstände und Aufsichtsrat) erleichtern. Damit steht auch klagewilligen Kleinaktionären der Klageweg offen. Sie können sich in einem Aktionärsforum des elektronischen Bundesanzeigers sammeln, um Mitstreiter für das Erreichen der erforderlichen gesetzlichen Quoten zu gewinnen. Einer Aktionärsminderheit, die den hundertsten Teil des Grundkapitals oder einen Börsenwert von 100.000 Euro in Aktien repräsentiert, kann nach Durchlaufen eines Klagezulassungsverfahrens eine Haftungsklage anstoßen. Als Börsenwert gilt dabei der durchschnittliche Kurs der Aktie während der letzten drei Monate vor Antragstellung.

Nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz soll jeder geschädigte Anleger künftig beim zuständigen Oberlandesgericht ein Musterverfahren gegen eine Aktiengesellschaft führen können, dessen Ergebnis anschließend den Entscheidungen des Landgerichts in anderen Fällen derselben Rechtsfrage zugrunde gelegt wird.

Weitere Information der Bundesregierung zum sog. 10-Punkte-Programm zur Stärkung der Unternehmensintegrität und des Anlegerschutzes: <hier>

 

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