bulletNeue Wahlordnung zur Betriebsverfassung in Kraft getreten

Rechtsanwalt Meides - Fachanwalt Arbeitsrecht + Fachanwalt Steuerrecht

 

Artikel des Presse- und Informationsamt der Bundesregierung am 17.12.2001: 

   

Die neue Wahlordnung zum Betriebsverfassungs-Reformgesetz ist am 15. Dezember 2001 in Kraft getreten. Damit werden die im Betriebsverfassungs-Reformgesetz vorgenommenen Änderungen zum vereinfachten Wahlverfahren und der neuen Geschlechterquote umgesetzt.
  
Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium, Gerd Andres, erklärt: „Mit dem reformierten Betriebsverfassungsgesetz haben wir ein vereinfachtes Wahlverfahren und eine bessere Vertretung der Frauen in den Betrieben beschlossen, die neue Wahlordnung stellt jetzt die Umsetzung in den Betrieben sicher.“
  
In den nächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen im März 2002 werden die grundlegenden Änderungen im Wahlrecht flächendeckend greifen. Die Neufassung der Wahlordnung enthält folgende Schwerpunkte:
  
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Alle Arbeitnehmer wählen den Betriebsrat gemeinsam, das Gruppenprinzip, das nach Arbeitern und Angestellten unterschied, wurde aufgehoben.  

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Das Geschlecht, das in einem Betrieb in der Minderheit ist, muss anteilmäßig im Betriebsrat und in der Jugend- und Auszubildendenvertretung repräsentiert sein. Damit wird insbesondere eine bessere Vertretung von Frauen im Betriebsrat sichergestellt.  

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Das vereinfachte Wahlverfahren in Kleinbetrieben wurde umgesetzt. In Betrieben mit fünf bis 50 wahlberechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird der Betriebsrat grundsätzlich in einem zweistufigen vereinfachten Wahlverfahren gewählt. Dieses Verfahren wird demokratischen Grundsätzen gerecht: Jeder hat das Recht und die Möglichkeit Vorschläge zu machen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Leiharbeitsfirmen haben ein Wahlrecht, wenn sie länger als 3 Monate im Betrieb arbeiten.  

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Schließlich wird es künftig möglich sein, für die Wahl des Betriebsrats die vorhandene Informations- und Kommunikationstechnik in einem Betrieb zu nutzen. Die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an der Betriebsratswahl ist erstmals explizit geregelt.  

Der Text der Wahlordnung kann auf der Homepage des Bundesarbeitsministeriums (www.bma.bund.de) nachgelesen werden.

   

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