bulletÄnderungen im Strassenverkehrsrecht 

Rechtsanwalt Meides - Fachanwalt Arbeitsrecht + Fachanwalt Steuerrecht

 

Artikel des Presse- und Informationsamt der Bundesregierung am 29.01.2001: 

Kein Handytelefonieren mehr am Steuer 
Ab 1. Februar 2001 gilt sowohl für Autofahrer als auch für Radfahrer: Das Telefonieren beim Fahren ist nur noch mit einer Freisprecheinrichtung erlaubt. Bei einem Verstoß gegen das neue Handy-Verbot zahlen Autofahrer ab dem 1. April 2001 ein Verwarnungsgeld von 60 Mark, Fahrradfahrer zahlen 30 Mark. 

Neuregelung der Tempo-30-Zonen  
Künftig wird es möglich, innerorts Tempo-30-Zonen ohne baulichen Umgestaltungsaufwand mit Verkehrszeichen anzuordnen.  

Neue Kreisverkehrsregelung   
Ist an Einmündungen in einen Kreisverkehr das neue Verkehrszeichen "blauen Ronde mit drei gekrümmten weißen Pfeilen entgegen dem Uhrzeigersinn" unter dem Zeichen "Vorfahrt gewähren!" angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt.  

   

Für Fragen, Auskünfte, Anregungen erreichen Sie uns auch per e-Mail info@meides.com 

ZURÜCK

 

  
 Home  Kontakt Frankfurt  Arbeitsrecht  Betriebliche Altersvorsorge (bAV)  SOKA-Bau (ULAK-Bau, ZVK-Bau Steuerrecht/Steuerstrafrecht  Gesellschaftsrecht  Unternehmensberatung  Honorarberechnung