Was bedeutet die Abschaffung der
Steuerklasse II für Alleinerziehende ?
Die Steuerklasse II entfällt mit
Abschaffung des Haushaltsfreibetrages im Jahr 2005.
Alleinerziehende werden dann ihre Einkünfte nach Steuerklasse
I versteuern. Die Steuerklassen I und II unterscheiden sich
ausschließlich durch den Haushaltsfreibetrag.
Grund für diese Änderung ist ein
Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. November 1998.
Nach dieser Entscheidung ist es mit Artikel 6 des
Grundgesetzes nicht vereinbar, dass der Haushaltsfreibetrag
nur Alleinerziehenden zusteht. Nach Ansicht des
Bundesverfassungsgerichtes sind damit Familien mit
verheirateten Eltern gegenüber nichtehelichen
Lebensgemeinschaften benachteiligt.
Der Haushaltsfreibetrag von derzeit 5616
Mark (2916 Euro) wird nun nach höchstrichterlichem Auftrag ab
1.1.2002 stufenweise abgeschmolzen. Folgende Stufen sind
geplant:
Ab 1.1.2002: 2340 Euro (4577 Mark). Ab
1.1.2003: 1188 Euro (2324 Mark). Ab 1.1.2005 entfällt der
Haushaltsfreibetrag.
Für Kinder, die ab dem 1.1.2002 geboren
sind, tritt die neue Regelung sofort in Kraft. Eine
Schlechterstellung bedeute dies für die überwiegende
Mehrheit der Alleinerziehenden aber nicht. Insgesamt würden
sie - wie alle Familien - durch das Zweite
Familienförderungsgesetz <http://www.bundesfinanzministerium.de/wwwroot-BMF-.336.2413/Bundesregierung-setzt-familienpolitische-Akzente.htm>
entlastet: Ab dem 1.1.2002 wird das Kindergeld für das erste
und zweite Kind um je ca. 30 Mark auf gut 300 Mark (154 Euro)
angehoben. Zudem werden die Freibeträge für Kinder ergänzt
und erhöht.