bulletAbschaffung der Steuerklasse II 

Rechtsanwalt Meides - Fachanwalt Arbeitsrecht + Fachanwalt Steuerrecht

 

Artikel des Presse- und Informationsamt der Bundesregierung am 29.10.2001: 

   

Was bedeutet die Abschaffung der Steuerklasse II für Alleinerziehende ?  

Die Steuerklasse II entfällt mit Abschaffung des Haushaltsfreibetrages im Jahr 2005. Alleinerziehende werden dann ihre Einkünfte nach Steuerklasse I versteuern. Die Steuerklassen I und II unterscheiden sich ausschließlich durch den Haushaltsfreibetrag. 

Grund für diese Änderung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. November 1998. Nach dieser Entscheidung ist es mit Artikel 6 des Grundgesetzes nicht vereinbar, dass der Haushaltsfreibetrag nur Alleinerziehenden zusteht. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichtes sind damit Familien mit verheirateten Eltern gegenüber nichtehelichen Lebensgemeinschaften benachteiligt. 

Der Haushaltsfreibetrag von derzeit 5616 Mark (2916 Euro) wird nun nach höchstrichterlichem Auftrag ab 1.1.2002 stufenweise abgeschmolzen. Folgende Stufen sind geplant: 

Ab 1.1.2002: 2340 Euro (4577 Mark). Ab 1.1.2003: 1188 Euro (2324 Mark). Ab 1.1.2005 entfällt der Haushaltsfreibetrag. 

Für Kinder, die ab dem 1.1.2002 geboren sind, tritt die neue Regelung sofort in Kraft. Eine Schlechterstellung bedeute dies für die überwiegende Mehrheit der Alleinerziehenden aber nicht. Insgesamt würden sie - wie alle Familien - durch das Zweite Familienförderungsgesetz <http://www.bundesfinanzministerium.de/wwwroot-BMF-.336.2413/Bundesregierung-setzt-familienpolitische-Akzente.htm> entlastet: Ab dem 1.1.2002 wird das Kindergeld für das erste und zweite Kind um je ca. 30 Mark auf gut 300 Mark (154 Euro) angehoben. Zudem werden die Freibeträge für Kinder ergänzt und erhöht. 

  

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