Dokumente, die innerhalb des Pilotprojekts
<http://www.bundesregierung.de/dokumente/Artikel/ix_61773.htm> beim
Bundesgerichtshof elektronisch eingereicht werden, müssen
folgenden Voraussetzungen erfüllen:
1. Die elektronischen Dokumente sind nach Maßgabe der Nummer
5 als Dateianhang an eine elektronische Nachricht (E-Mail)
anzufügen und mittels des Protokolls SMTP (Simple Mail Transfer
Protocol) zu übermitteln.
2. Im Betreff der Nachricht soll, sofern bekannt, das
gerichtliche Aktenzeichen angegeben werden. Bei
verfahrenseinleitenden elektronischen Dokumenten soll
stattdessen das Wort "Neueingang" verwendet werden.
3. Zur qualifizierten elektronischen Signatur ist die von der
DATEV eG, 90329 Nürnberg, vertriebene Software GERVA Version
1.11 zu verwenden. Die Verwendung einer anderen Software ist
zulässig, wenn die qualifizierte elektronische Signatur mit
Hilfe von GERVA Version 1.11 verifiziert werden kann. Die
Signatur soll nur den Dateianhang einbeziehen, nicht die
elektronische Nachricht selbst. Mehrere Dateianhänge sollen
einzeln signiert werden.
4. Die Nachricht kann zur Übermittlung verschlüsselt werden.
Hierzu sind die vom Gericht bekannt gegebenen öffentlichen
Schlüssel und Zertifikate zu verwenden. Die Nachricht kann zum
Zwecke der Transportsicherung zusätzlich mit einer
elektronischen Signatur versehen werden. Für Verschlüsselung und
Signatur der Nachricht ist die Software GERVA Version 1.11 oder
ein hierzu kompatibles Produkt zu verwenden.
5. Das elektronische Dokument muss eines der folgenden
Formate aufweisen:
- Adobe PDF (Portable Document Format) Version 1.0 bis 1.3;
- Microsoft Word 97 oder 2000 (Version 8 oder 9);
- Microsoft RTF (Rich Text Format) Version 1.0 bis 1.6, ohne
Erweiterungen für Microsoft Word 2000;
- HTML (Hypertext Markup Language), sofern mit Microsoft
Internet Explorer 5.x darstellbar;
- XML (Extensible Markup Language), sofern mit Microsoft
Internet Explorer 5.x darstellbar.
6. Der Dateiname des elektronischen Dokumentes soll
enthalten:
- eine schlagwortartige Bezeichnung des Inhalts,
- den Namen des Einsenders,
- das Datum im Format JJJJ-MM-TT.
7. Zur Sicherung der Authentizität kann die qualifizierte
elektronische Signatur abweichend von Nummer 5 an einer Datei
vorgenommen werden, die das elektronische Dokument als Grafik
darstellt. Die Grafik muss mit der Software GERVA Version 1.11
darstellbar sein.