bulletRabattgesetz abgeschafft 

Rechtsanwalt Meides - Fachanwalt Arbeitsrecht + Fachanwalt Steuerrecht

 

Artikel des Presse- und Informationsamt der Bundesregierung am 24.07.2001: 

   

Das Rabattgesetz und die Zugabeverordnung werden zum 25. Juli ersatzlos abgeschafft. 

Die Preise für Waren aller Art können fortan (beispielsweise bei Abnahme mehrerer Teile oder in Zeiten geringerer Nachfrage) flexibler gehandhabt werden, und der Handel hat es leichter, attraktive "Pakete zu schnüren". Bislang waren lediglich zwei Prozent Barzahlungsrabatt statthaft, kostenlose Zugaben waren nur sehr eingeschränkt möglich.

Zukünftig darf gehandelt werden. Experten erwarten aber, dass größere Handelsunternehmen an Stelle individueller Preisabsprachen neue Rabatt- und Bonussysteme anbieten werden. 

Bundeswirtschaftsminister Dr. Werner Müller: "Die Abschaffung der beiden Regelwerke bringt Bewegung in den Wettbewerb des Handels um seine Kunden. Die damit verbundenen Chancen können und sollten jetzt Verbraucher und insbesondere mittelständische Unternehmen für sich nutzen." 

Gleichzeitig sollen sich die Wettbewerbsbedingungen für deutsche Unternehmen gegenüber ausländischen Konkurrenten verbessern. Im Internethandel hatten die besonders strengen deutschen Regelungen inländische Unternehmen gegenüber ihrer ausländischen Konkurrenz bisher benachteiligt. 

Die Schutzinteressen der Verbraucher vor irreführender Werbung und sonstigem Missbrauch bei der Rabattgewährung werden weiterhin durch die allgemeinen Regelungen des Wettbewerbsrechts gewahrt. 

  

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