Das Bundeskabinett hat am 5. Dezember
2001 einem Gesetzentwurf zugestimmt, wonach die
Mutterschutzfrist auch bei einer vorzeitigen Entbindung auf 14
Wochen festgeschrieben werden soll.
Mit diesem Gesetzentwurf wird eine
Gesetzeslücke gegenüber der geltenden EG-Mutterschutz-Richtlinie
<http://europa.eu.int/comm/employment_social/equ_opp/news/preg-de.pdf>
geschlossen. Außerdem enthält der Gesetzentwurf eine
Klarstellung zum Erholungsurlaub schwangerer
Arbeitnehmerinnen.
Die regelmäßige Mutterschutzfrist
beträgt in Deutschland vor der
Bisher enthält das Mutterschutzgesetz
keine Vorschrift zur Urlaubsregelung. Künftig soll geregelt
werden, dass Mutterschaftsurlaub bei der Berechnung des
Erholungsurlaubs wie Arbeitszeit zählt. Mit dem Gesetzentwurf
soll die EG-Mutterschutz-Richtlinie 92/85 umgesetzt werden.
Einzelheiten zum Mutterschutz finden Sie unter www.bmfsfj.de
<http://www.bmfsfj.de>.