bulletÄnderung des Mutterschutzes 

Rechtsanwalt Meides - Fachanwalt Arbeitsrecht + Fachanwalt Steuerrecht

 

Artikel des Presse- und Informationsamt der Bundesregierung am 5.12.2001: 

   

Das Bundeskabinett hat am 5. Dezember 2001 einem Gesetzentwurf zugestimmt, wonach die Mutterschutzfrist auch bei einer vorzeitigen Entbindung auf 14 Wochen festgeschrieben werden soll. 

Mit diesem Gesetzentwurf wird eine Gesetzeslücke gegenüber der geltenden EG-Mutterschutz-Richtlinie <http://europa.eu.int/comm/employment_social/equ_opp/news/preg-de.pdf> geschlossen. Außerdem enthält der Gesetzentwurf eine Klarstellung zum Erholungsurlaub schwangerer Arbeitnehmerinnen. 

Die regelmäßige Mutterschutzfrist beträgt in Deutschland vor der

Bisher enthält das Mutterschutzgesetz keine Vorschrift zur Urlaubsregelung. Künftig soll geregelt werden, dass Mutterschaftsurlaub bei der Berechnung des Erholungsurlaubs wie Arbeitszeit zählt. Mit dem Gesetzentwurf soll die EG-Mutterschutz-Richtlinie 92/85 umgesetzt werden. Einzelheiten zum Mutterschutz finden Sie unter www.bmfsfj.de <http://www.bmfsfj.de>.

   

Für Fragen, Auskünfte, Anregungen erreichen Sie uns auch per e-Mail info@meides.com 

ZURÜCK

 

  
 Home  Kontakt Frankfurt  Arbeitsrecht  Betriebliche Altersvorsorge (bAV)  SOKA-Bau (ULAK-Bau, ZVK-Bau Steuerrecht/Steuerstrafrecht  Gesellschaftsrecht  Unternehmensberatung  Honorarberechnung