bulletFirmenübernahmen werden gesetzlich geregelt 

Rechtsanwalt Meides - Fachanwalt Arbeitsrecht + Fachanwalt Steuerrecht

 

Artikel des Presse- und Informationsamt der Bundesregierung am 11.07.2001: 

   

Das Bundeskabinett hat am 11. Juli 2001 den Entwurf eines Gesetzes gebilligt, mit dem Firmenübernahmen geregelt werden sollen (Gesetz zur Regelung von öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren und von Unternehmensübernahmen). Das Gesetz soll den Ausverkauf deutscher Unternehmen verhindern und die Interessen von Arbeitnehmern und kleinen Aktiensparern bei Firmenübernahmen schützen. Ab Januar 2002 können Firmen Unternehmensbeteiligungen steuerfrei verkaufen, wodurch mit einer Welle von Übernahmen zu rechnen ist. Da eine EU-Richtlinie zur Regelung von Firmenübernahmen im Europäischen Parlament am 4. Juli 2001 gescheitert war, wurde eine deutsche Regelung notwendig. 

Der deutsche Gesetzentwurf lässt im Gegensatz zur früheren EU-Richtlinie so genannte "Vorratsbeschlüsse" zu. Die Hauptversammlung der Aktionäre kann damit den Leitungsorganen von Unternehmen im Voraus eine Reihe von Maßnahmen zur Abwehr feindlicher Übernahmen erlauben. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Vorratsbeschlüsse können höchstens für 18 Monate erteilt werden. Sie werden mit Dreiviertel-Mehrheit von der Hauptversammlung gefasst und müssen konkrete Maßnahmen bestimmen. Die Anwendung durch den Vorstand ist an die Zustimmung des Aufsichtsrats gebunden. 

Das deutsche Gesetz soll Anfang 2002 in Kraft treten.  

   

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