Das Bundeskabinett hat am 11. Juli 2001
den Entwurf eines Gesetzes gebilligt, mit dem
Firmenübernahmen geregelt werden sollen (Gesetz zur Regelung
von öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren und
von Unternehmensübernahmen). Das Gesetz soll den
Ausverkauf deutscher Unternehmen verhindern und die Interessen
von Arbeitnehmern und kleinen Aktiensparern bei
Firmenübernahmen schützen. Ab Januar 2002 können Firmen
Unternehmensbeteiligungen steuerfrei verkaufen, wodurch mit
einer Welle von Übernahmen zu rechnen ist. Da
eine EU-Richtlinie zur Regelung
von Firmenübernahmen im Europäischen Parlament am
4. Juli 2001 gescheitert war, wurde eine deutsche Regelung
notwendig.
Der deutsche Gesetzentwurf lässt im
Gegensatz zur früheren EU-Richtlinie so genannte
"Vorratsbeschlüsse" zu. Die Hauptversammlung der
Aktionäre kann damit den Leitungsorganen von Unternehmen im
Voraus eine Reihe von Maßnahmen zur Abwehr feindlicher
Übernahmen erlauben. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen
Vorratsbeschlüsse können höchstens für 18 Monate erteilt
werden. Sie werden mit Dreiviertel-Mehrheit von der
Hauptversammlung gefasst und müssen konkrete Maßnahmen
bestimmen. Die Anwendung durch den Vorstand ist an die
Zustimmung des Aufsichtsrats gebunden.
Das deutsche Gesetz soll Anfang 2002 in
Kraft treten.