bulletBetriebsverfassungsreform 

Rechtsanwalt Meides - Fachanwalt Arbeitsrecht + Fachanwalt Steuerrecht

 

Artikel des Presse- und Informationsamt der Bundesregierung am 30.07.2001: 

   

Das Betriebsverfassungs-Reformgesetz, das das Gesetz aus dem Jahr 1972 modernisiert, sieht notwendige Neuregelungen für die Zusammenarbeit von Betriebsräten und Arbeitgebern vor. Auf die Besonderheiten kleinerer und mittlerer Betriebe ist Rücksicht genommen worden.

Im Mittelpunkt stehen dabei unter anderem neue Rechte des Betriebsrates bei der Beschäftigungssicherung, der Qualifizierung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Vereinfachung von Wahlverfahren und die Kompetenzausweitung beim betrieblichen Umweltschutz. Die Betriebsräte sollen für Frauen, Teilzeitbeschäftigte, junge Menschen und für hochqualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer attraktiver werden. Die Wahlen werden vereinfacht.  

   

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