Das Betriebsverfassungs-Reformgesetz, das das Gesetz aus
dem Jahr 1972 modernisiert, sieht notwendige Neuregelungen
für die Zusammenarbeit von Betriebsräten und Arbeitgebern
vor. Auf die Besonderheiten kleinerer und mittlerer Betriebe
ist Rücksicht genommen worden.
Im Mittelpunkt stehen dabei unter anderem neue Rechte des
Betriebsrates bei der Beschäftigungssicherung, der
Qualifizierung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
Vereinfachung von Wahlverfahren und die Kompetenzausweitung
beim betrieblichen Umweltschutz. Die Betriebsräte sollen für
Frauen, Teilzeitbeschäftigte, junge Menschen und für
hochqualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
attraktiver werden. Die Wahlen werden vereinfacht.