bulletArbeitslosenhilfe-Verordnung (AlhiV 2002)

Rechtsanwalt Meides - Fachanwalt Arbeitsrecht + Fachanwalt Steuerrecht

 

Artikel des Presse- und Informationsamt der Bundesregierung am 5.12.2001: 

   

Bearbeitung von Arbeitslosenhilfeanträgen soll vereinfacht werden. Die Bundesregierung hat am 5. Dezember 2001 den Entwurf einer Arbeitslosenhilfe-Verordnung beschlossen. 

Der Entwurf  

* vereinfacht und beschleunigt die Bedürftigkeitsprüfung durch Pauschalierungen und den weitgehenden Verzicht auf zeitraubende Ermittlungen; 

* passt die Systematik und den Sprachgebrauch dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitsförderung) an; 

* entwickelt die Bedürftigkeitsprüfung unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts fort. 

Durch die Änderungen auf dem Arbeitsmarkt in den zurückliegenden Jahrzehnten ist die Arbeitslosenhilfe zu einer Massenleistung geworden. Damit ist eine zügige Bearbeitung der Anträge sehr wichtig geworden. Die geltende Arbeitslosenhilfe-Verordnung, die die Bedürftigkeitsprüfung der Antragsteller regelt, stammt aus dem Jahr 1974 und beruht sprachlich und inhaltlich zum Teil auf dem Ende 1997 außer Kraft getretenen Arbeitsförderungsgesetz, das durch das Sozialgesetzbuch, Teil III (Arbeitsförderung) ersetzt wurde.  

  

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