Altfahrzeuge werden künftig kostenlos und umweltgerecht
entsorgt.
Am 5. Dezember 2001 hat die Bundesregierung den
Gesetzentwurf zur Entsorgung von Altfahrzeugen verabschiedet.
Dieses Gesetz setzt die EU-Richtlinie über Altfahrzeuge in
nationales Recht um. Die Europäische Union hat mit
dieser Richtlinie einen einheitlichen Rechtsrahmen zur
umweltgerechten Entsorgung von Altfahrzeugen geschaffen, der
das Prinzip der Produktverantwortung der Hersteller
berücksichtigt.
Der Gesetzentwurf wendet sich vor allem an die Hersteller
und Importeure von Kraftfahrzeugen, Fahrzeugbesitzer und die
Entsorgungswirtschaft. Gegenüber den bisher geltenden
Regelungen zur umweltgerechten Verwertung und Entsorgung von
Altfahrzeugen, die insbesondere auf der Altauto-Verordnung vom
4. Juli 1997 beruhen, enthält der Gesetzentwurf folgende
wesentliche Neuerungen:
* Die Letzthalter von Altfahrzeugen haben die Möglichkeit,
diese unentgeltlich an den Hersteller/Importeur
zurückzugeben. Wildes Entsorgen soll dann der Vergangenheit
angehören. Für bereits im Verkehr befindliche Fahrzeuge soll
dies ab dem Jahre 2007 gelten.
* Hersteller und Importeure von Personenkraftwagen und
leichten Nutzfahrzeugen müssen Altfahrzeuge künftig
zurücknehmen und verwerten und haben die damit verbundenen
Kosten zu tragen.
* Ab dem Jahre 2006 sind mindestens 85 Prozent des
durchschnittlichen Gewichts eines Altfahrzeugs zu verwerten
und mindestens 80 Prozent stofflich zu verwerten, das heisst
wiederzuverwenden; ab dem Jahre 2015 steigen diese Ziele auf
95 Prozent (Verwertung) bzw. 85 Prozent (Wiederverwendung).
* Ab dem 1. Juli 2003 ist es grundsätzlich verboten,
Fahrzeuge und Bauteile in Verkehr zu bringen, die die
Schwermetalle Cadmium, Quecksilber, Blei und sechswertiges
Chrom enthalten.
Der Gesetzentwurf fasst alle erforderlichen Änderungen zur
Umsetzung der Altfahrzeug-Richtlinie in den betroffenen
Rechtsnormen zusammen. Mit den einzelnen Artikeln des Gesetzes
werden dann die Altauto-Verordnung (künftig
Altfahrzeug-Verordnung), das Einführungsgesetz zum
Handelsgesetzbuch, das Einkommensteuergesetz, die
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung sowie die Gebührenordnung
für Maßnahmen im Straßenverkehr entsprechend geändert.
Weitere Informationen <http://www.bmu.de/>
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