bulletAltfahrzeug-Entsorgung 

Rechtsanwalt Meides - Fachanwalt Arbeitsrecht + Fachanwalt Steuerrecht

 

Artikel des Presse- und Informationsamt der Bundesregierung am 5.12.2001: 

   

Altfahrzeuge werden künftig kostenlos und umweltgerecht entsorgt.  

Am 5. Dezember 2001 hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Entsorgung von Altfahrzeugen verabschiedet. Dieses Gesetz setzt die EU-Richtlinie über Altfahrzeuge in nationales Recht um. Die Europäische Union hat mit dieser Richtlinie einen einheitlichen Rechtsrahmen zur umweltgerechten Entsorgung von Altfahrzeugen geschaffen, der das Prinzip der Produktverantwortung der Hersteller berücksichtigt.

Der Gesetzentwurf wendet sich vor allem an die Hersteller und Importeure von Kraftfahrzeugen, Fahrzeugbesitzer und die Entsorgungswirtschaft. Gegenüber den bisher geltenden Regelungen zur umweltgerechten Verwertung und Entsorgung von Altfahrzeugen, die insbesondere auf der Altauto-Verordnung vom 4. Juli 1997 beruhen, enthält der Gesetzentwurf folgende wesentliche Neuerungen: 

* Die Letzthalter von Altfahrzeugen haben die Möglichkeit, diese unentgeltlich an den Hersteller/Importeur zurückzugeben. Wildes Entsorgen soll dann der Vergangenheit angehören. Für bereits im Verkehr befindliche Fahrzeuge soll dies ab dem Jahre 2007 gelten. 

* Hersteller und Importeure von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen müssen Altfahrzeuge künftig zurücknehmen und verwerten und haben die damit verbundenen Kosten zu tragen. 

* Ab dem Jahre 2006 sind mindestens 85 Prozent des durchschnittlichen Gewichts eines Altfahrzeugs zu verwerten und mindestens 80 Prozent stofflich zu verwerten, das heisst wiederzuverwenden; ab dem Jahre 2015 steigen diese Ziele auf 95 Prozent (Verwertung) bzw. 85 Prozent (Wiederverwendung).

* Ab dem 1. Juli 2003 ist es grundsätzlich verboten, Fahrzeuge und Bauteile in Verkehr zu bringen, die die Schwermetalle Cadmium, Quecksilber, Blei und sechswertiges Chrom enthalten. 

Der Gesetzentwurf fasst alle erforderlichen Änderungen zur Umsetzung der Altfahrzeug-Richtlinie in den betroffenen Rechtsnormen zusammen. Mit den einzelnen Artikeln des Gesetzes werden dann die  Altauto-Verordnung (künftig Altfahrzeug-Verordnung), das Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch, das Einkommensteuergesetz, die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung sowie die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr entsprechend geändert. 

Weitere Informationen <http://www.bmu.de/> .  

 

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