Beratung und Vertretung zur betrieblichen
Altersvorsorge und betrieblichen Altersversorgung
Wir beraten und vertreten Sie in allen
arbeitsrechtlichen Konstellationen bei der betrieblichen Altersvorsorge
und betrieblichen Altersversorgung sowie bei der Prüfung, Gestaltung und
Änderung von Verträgen im Zusammenhang mit der betrieblichen
Altersvorsorge.
1.
Wir beschäftigen uns mit Streitigkeiten im Zusammenhang mit
Betriebsrente
zwischen Zusagegeber bzw Rechtsnachfolger und
Berechtigtem
- über Inhalt und Umfang der Durchführungswege
(Pensionszusage/Direktzusage, Direktversicherung, Unterstützungskasse,
Pensionskasse, Pensionsfonds),
- zu den Bestimmungen des BetrAVG und den anderen Anspruchsvoraussetzungen,
- über Zusagen / Ansprüchen nach Grund und Höhe sowie
Anpassungsprüfung,
-
über Unverfallbarkeit von Versorgungszusagen /
Betriebsrente,
und gegenüber dem PensionsSicherungsVerein (PSV),
- über Anspruchsgrund und Anspruchshöhe im Sicherungsfall.
2.
Ebenso beraten und unterstützen wir Sie bei Vorhaben zur
Restrukturierung und Sanierung bestehender Versorgungszusagen, etwa bei
Pensionszusage/Direktzusage oder Unterstützungskasse, durch
individuelle Änderungsverträge, Betriebsvereinbarung,
Abfindung, Widerruf oder
Änderungskündigung sowie auch der Übertragung bestehender
Zusagen auf externe Träger, gegebenenfalls unter Wechsel des
Durchführungsweges und/oder mit Um- und Ausfinanzierung.
3.
Schwerpunkte bilden die Analyse und Beratung bei
Pensionszusagen an (beherrschende) Gesellschafter-Geschäftsführer in
zivil-/gesellschaftsrechtlicher, steuerrechtlicher und
insolvenzrechtlicher Hinsicht. Wir prüfen und beraten Sie insbesondere
bei Vorhaben zur Anpassung (Herabsetzung) der Pensionszusage
(Direktzusage) z.B. durch
Abfindung, Widerruf, Verzicht, "Einfrieren" mit
dem Ziel der Sicherung, Sanierung und
Restrukturierung der
Pensionszusage.