|   | 
				Neue 
				GmbH | 
				Englische Limited | 
			
			
				| 
				Mindestkapital | 
				
				10.000 EUR oder ohne bestimmtes 
				Kapital bei der so genannten "haftungsbeschränkten 
				Unternehmereigenschaft"  | 
				Ab ein engl. Pfund.
				 | 
			
			
				| 
				Gründungskosten | 
				Nach 
				Beratungs- und Gestaltungsbedarf oder mit 
				Standardgründungssatzung nur Beglaubigung der Unterschrift | 
				Ca. 500,- EUR und 
				zusätzlich jährliche Folgekosten der Verwaltung und 
				Administration des engl. Firmensitzes.  | 
			
			
				| 
				Eintragung im Handelsregister | 
				künftig 
				vereinfacht und schneller  | 
				Gründung in England 
				und Eintragung der deutschen Niederlassung in das deutsche 
				Handelsregister.  | 
			
			
				| Haftung 
				der Gesellschafter  | 
				
				beschränkt auf das übernommene Stammkapital  | 
				Haftung nach 
				englischem Recht, u.a. bei Vermögensgefährdung und Verstoß gegen 
				Formalien.  | 
			
			
				| 
				Bonitätsansehen / Bankkredite | 
				
				Rechtsform akzeptiert; in der Regel Forderung nach privater  
				Gesellschafterbürgschaft.  | 
				Rechtsform kritisch 
				betrachtet; in der Regel Forderung nach privater  
				Gesellschafterbürgschaft.  |