bulletUnterschiede GmbH - Engl. Limited  

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Mit der Reform des GmbH-Rechts durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) hat die Bundesregierung unter anderem auf die zunehmende Beliebtheit der englischen Limited reagiert.
 
Vom Jahr 2008 an soll die "neue" GmbH durch Erleichterungen bei der Kapitalaufbringung und Vereinfachungen bei den Gründungs- und Eintragungsformalien für Unternehmer aber auch für Existenzgründer attraktiver werden. <Entwurf des MoMiG>

Der Gesetzgeber reagiert damit auf die zunehmende Zahl in Deutschland tätiger ausländischer Gesellschaftsformen. Deren bedeutendste Form ist die aus England stammende Limited mit geschätzten 50.000 Gesellschaften in Deutschland.

Die wesentlichen Unterschiede zwischen der "neuen" GmbH und der englischen Limited zeigt nachfolgende Tabelle.

  Neue GmbH Englische Limited
Mindestkapital 10.000 EUR oder ohne bestimmtes Kapital bei der so genannten "haftungsbeschränkten Unternehmereigenschaft" Ab ein engl. Pfund.
Gründungskosten Nach Beratungs- und Gestaltungsbedarf oder mit Standardgründungssatzung nur Beglaubigung der Unterschrift Ca. 500,- EUR und zusätzlich jährliche Folgekosten der Verwaltung und Administration des engl. Firmensitzes.
Eintragung im Handelsregister künftig vereinfacht und schneller Gründung in England und Eintragung der deutschen Niederlassung in das deutsche Handelsregister.
Haftung der Gesellschafter beschränkt auf das übernommene Stammkapital Haftung nach englischem Recht, u.a. bei Vermögensgefährdung und Verstoß gegen Formalien.
Bonitätsansehen / Bankkredite Rechtsform akzeptiert; in der Regel Forderung nach privater  Gesellschafterbürgschaft. Rechtsform kritisch betrachtet; in der Regel Forderung nach privater  Gesellschafterbürgschaft.

 

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