Wir beraten Franchise-Geber und 
Franchise-Nehmer bei ihren vertraglichen Beziehungen unter den Besonderheiten 
des Franchise-Systems. 
Neben der 
Beratung bei 
Gestaltung und Durchführung von Franchise-Vereinbarungen haben wir unsere 
Beratungskompetenz insbesondere auf die Abwicklung bei Vertragsbeendigung (z.B. 
zu Kündigung, Ausgleichsanspruch, Wettbewerbsverbot, Vertragsübertragung) 
spezialisiert.