bulletVergütungsmodelle und Bonus

MEIDES Rechtsanwalts-GmbH - Fachanwalt Arbeitsrecht und Fachanwalt Steuerrecht, Online-Rechtsberatung

      

 
Angesichts des steigenden Leistungs- und Wettbewerbsdrucks gehen immer mehr Arbeitgeber dazu über, Mitarbeiter durch leistungsbezogene Vergütungsmodelle stärker am Erfolg des Unternehmens zu beteiligen.

Vor dem Hintergrund der dynamischen wirtschaftlichen Entwicklungen, mit teils heftigen Ausschlägen in beide Richtungen, begründet sich eine Entgeltflexibilisierung für Arbeitgeber. Da sich die wirtschaftliche Lage der mittelständischen Unternehmen und Selbständigen zunehmend komplexer gestaltet und die Konkurrenz bekanntlich niemals schläft, sind viele Arbeitgeber bestrebt, ihre Mitarbeiter am Erfolg ihres Unternehmens teilhaben zu lassen.
Das soll sie an das Unternehmen binden und die Identifikation mit dem Unternehmen stärken. Außerdem sollen die Mitarbeiter motiviert werden, auch in Zukunft gute Leistungen zu erbringen und zum Erfolg des gesamten Unternehmens beizutragen.

Besondere Bedeutung kommt dabei einer möglichst flexiblen Ausgestaltung dieser Teilhabe zu. Schließlich müssen die Arbeitgeber im Falle einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage die Möglichkeit haben, das zusätzlich zum regulären Arbeitsentgelt gezahlte, leistungsbezogene Entgelt ohne rechtliche Schwierigkeiten wieder einzuschränken.
Das regelmäßige Arbeitsentgelt kann entweder aufgrund der Arbeitszeit (Zeitlohn) oder in direkter Abhängigkeit von der Leistung des Arbeitnehmers (Akkordlohn, Provision) berechnet werden. Möglich ist auch die Kombination eines zeitbezogenen Grundlohns mit zusätzlichen zeit- oder leistungsbezogenen Zahlungen (Bonus, Überstundenzuschläge, leistungsbezogene Prämien, Provisionen bei garantiertem Fixum, Tantiemen).

 

 
Für Fragen, Auskünfte, Anregungen erreichen Sie uns auch per e-Mail info@meides.com 

 

SEITENANFANG

ZURÜCK

  <Kontakt & Impressum>  

  
 Home