bulletUrlaubsgeld

MEIDES Rechtsanwalts-GmbH - Fachanwalt Arbeitsrecht und Fachanwalt Steuerrecht

 

Während des Urlaubs eines Arbeitnehmers wird sein Einkommen in gleicher Höhe weiter bezahlt. Dabei handelt es sich um das sogenannte Urlaubsentgelt nach § 11 BUrlG. Darauf hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch.

Davon zu unterscheiden ist das so genannte Urlaubsgeld, das zusätzlich bezahlt wird. Ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht nicht. Allerdings kann sich ein Anspruch auf Urlaubsgeld aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung, dem Arbeitsvertrag, einer betrieblichen Übung oder aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz ergeben.
 
In den entsprechenden Verträgen oder Vereinbarungen sind Höhe und Rahmenbedingungen wie Rückzahlung oder Dauer der Betriebszugehörigkeit zum Unternehmen festgelegt. Die Auszahlung des Urlaubsgeldes wird entweder berechnet auf die konkrete Urlaubsnahme oder in ein oder zwei Pauschalbeträgen im Laufe des Jahres zusätzlich zum Gehalt bezahlt.

Besteht im Unternehmen ein Anspruch auf Urlaubsgeld, so ist dieses an alle Arbeitnehmer, also an Vollzeitbeschäftigte, Teilzeitkräfte, Minijobber und geringfügig Beschäftigte zu bezahlen. Die Berechnung des Urlaubsgelds erfolgt dann auf Basis der vereinbarten Arbeitszeit.
  


  

 
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