  | Urlaub  |  
		 
		 | 
  
      
         
  
  
    
       | 
  
       | 
     
   
  
 
        
  
  
    
       | 
      
		 
		  
		  
		Nach dem 
		Bundesurlaubsgesetz haben alle Arbeitnehmer, Auszubildenden und 
		arbeitnehmerähnlichen Beschäftigten Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub.
		 
		 
		Im Bundesurlaubsgesetz ist ein Mindesturlaub von 24 Werktagen für das 
		Kalenderjahr vorgeschrieben.  
          
       | 
  
        | 
     
    
       | 
      
      Für Fragen, Auskünfte, Anregungen erreichen Sie uns auch per e-Mail 
      info@meides.com  | 
      
           
        SEITENANFANG 
        
         
        ZURÜCK 
          | 
     
   
 
  <Kontakt
& Impressum>  
 
 |