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MEIDES Rechtsanwalts-GmbH - Fachanwalt Arbeitsrecht und Fachanwalt Steuerrecht, Online-Rechtsberatung

      

 
 

Nach dem Bundesurlaubsgesetz haben alle Arbeitnehmer, Auszubildenden und arbeitnehmerähnlichen Beschäftigten Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub.

Im Bundesurlaubsgesetz ist ein Mindesturlaub von 24 Werktagen für das Kalenderjahr vorgeschrieben.

 

 
Für Fragen, Auskünfte, Anregungen erreichen Sie uns auch per e-Mail info@meides.com 

 

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