Was ist eine Transfergesellschaft?
		Transfergesellschaften übernehmen Arbeitnehmer, die vor der Kündigung 
		stehen, in einen befristeten Arbeitsvertrag. Rechtlich handelt es sich 
		dabei um so genannte strukturelle Kurzarbeit. Voraussetzung für 
		die Einrichtung einer Transfergesellschaft ist, dass ein Unternehmen so 
		tief in der Krise steckt, dass Massenentlassungen nicht zu 
		vermeiden sind.
		In der Zeit bei der Transfergesellschaft sollen die Betroffenen mit 
		Hilfe von Beratung und Qualifizierung in einen Job bei einem neuen 
		Arbeitgeber vermittelt werden, ohne dass sie zwischenzeitlich 
		arbeitslos geworden sind. Zu den Leistungen gehören in der Regel 
		Bewerbungstrainings, kurzfristige Qualifizierungsmaßnahmen und 
		Betriebspraktika. Bei Bedarf werden auch Beratung und Unterstützung auf 
		dem Weg in die Selbstständigkeit angeboten. Wer nach einem Jahr 
		allerdings noch keinen neuen Job gefunden hat, dem bleibt nur der 
		normale Gang zum Arbeitsamt. Und das ist einer der Nachteile der 
		Transfergesellschaften: In der Regel schafft es nur ein Teil der 
		"transferierten" Arbeitnehmer in der vorgegebenen Zeit einen neuen 
		Arbeitsplatz zu finden.
		
		Wie lange besteht eine Transfergesellschaft?
		Seit der Einführung der Hartz-Gesetze bestehen Transfergesellschaften 
		maximal für ein Jahr. Für die Betroffenen bedeutet das: die Frist, bis 
		ihnen Hartz IV droht, verdoppelt sich.
 
		
		Woher kommt das Geld für eine Transfergesellschaft?
		Eine Transfergesellschaft wird aus verschiedenen Töpfen finanziert. Das 
		so genannte strukturelle Kurzarbeitergeld, das die transferierten 
		Arbeitnehmer bekommen, beträgt zwischen 60 bzw. 67 Prozent (mit Kind) 
		ihres letzten Nettolohns. Dieser Betrag wird von der Arbeitsagentur 
		gezahlt. In den meisten Fällen werden die Gehälter allerdings auf 80 
		Prozent aufgestockt. Die Differenz zahlt in der Regel das 
		Unternehmen. Die Firma trägt auch die Sozialversicherungsbeiträge mit 
		Ausnahme der Arbeitslosenversicherung für die Zeit der Kurzarbeit, 
		ebenso das Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
		Die Kosten für die Qualifizierungsmaßnahmen übernehmen 
		normalerweise das Unternehmen und die Agentur für Arbeit. 
		Landeszuschüsse sind aber auch möglich.
		
		Wie wirkt es sich auf das Arbeitslosengeld aus, wenn Beschäftigte in 
		einer Transfergesellschaft angestellt waren?
		Die Berechnungsgrundlage des Arbeitslosengeldes ändert sich nicht, d.h., 
		es wird der letzte Nettolohn berücksichtigt, den die Arbeitnehmer vor 
		dem Kurzarbeitergeld bekommen haben - allerdings ohne Urlaubs- und 
		Weihnachtsgeld.