bulletDie Transfergesellschaft

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Was ist eine Transfergesellschaft
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Transfergesellschaften übernehmen Arbeitnehmer, die vor der Kündigung stehen, in einen befristeten Arbeitsvertrag. Rechtlich handelt es sich dabei um so genannte strukturelle Kurzarbeit. Voraussetzung für die Einrichtung einer Transfergesellschaft ist, dass ein Unternehmen so tief in der Krise steckt, dass Massenentlassungen nicht zu vermeiden sind.
In der Zeit bei der Transfergesellschaft sollen die Betroffenen mit Hilfe von Beratung und Qualifizierung in einen Job bei einem neuen Arbeitgeber vermittelt werden, ohne dass sie zwischenzeitlich arbeitslos geworden sind. Zu den Leistungen gehören in der Regel Bewerbungstrainings, kurzfristige Qualifizierungsmaßnahmen und Betriebspraktika. Bei Bedarf werden auch Beratung und Unterstützung auf dem Weg in die Selbstständigkeit angeboten. Wer nach einem Jahr allerdings noch keinen neuen Job gefunden hat, dem bleibt nur der normale Gang zum Arbeitsamt. Und das ist einer der Nachteile der Transfergesellschaften: In der Regel schafft es nur ein Teil der "transferierten" Arbeitnehmer in der vorgegebenen Zeit einen neuen Arbeitsplatz zu finden.

Wie lange besteht eine Transfergesellschaft?
Seit der Einführung der Hartz-Gesetze bestehen Transfergesellschaften maximal für ein Jahr. Für die Betroffenen bedeutet das: die Frist, bis ihnen Hartz IV droht, verdoppelt sich.
 

Woher kommt das Geld für eine Transfergesellschaft?
Eine Transfergesellschaft wird aus verschiedenen Töpfen finanziert. Das so genannte strukturelle Kurzarbeitergeld, das die transferierten Arbeitnehmer bekommen, beträgt zwischen 60 bzw. 67 Prozent (mit Kind) ihres letzten Nettolohns. Dieser Betrag wird von der Arbeitsagentur gezahlt. In den meisten Fällen werden die Gehälter allerdings auf 80 Prozent aufgestockt. Die Differenz zahlt in der Regel das Unternehmen. Die Firma trägt auch die Sozialversicherungsbeiträge mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung für die Zeit der Kurzarbeit, ebenso das Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Die Kosten für die Qualifizierungsmaßnahmen übernehmen normalerweise das Unternehmen und die Agentur für Arbeit. Landeszuschüsse sind aber auch möglich.

Wie wirkt es sich auf das Arbeitslosengeld aus, wenn Beschäftigte in einer Transfergesellschaft angestellt waren?
Die Berechnungsgrundlage des Arbeitslosengeldes ändert sich nicht, d.h., es wird der letzte Nettolohn berücksichtigt, den die Arbeitnehmer vor dem Kurzarbeitergeld bekommen haben - allerdings ohne Urlaubs- und Weihnachtsgeld. 
 

 
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