bulletTeilzeit

MEIDES Rechtsanwalts-GmbH - Fachanwalt Arbeitsrecht und Fachanwalt Steuerrecht, Online-Rechtsberatung

      

 
Unter Teilzeitarbeit ist jedes Arbeitsverhältnis zu verstehen, dessen zeitlicher Umfang unterhalb der betrieblichen Regelarbeitszeit (z.B. 38 Std. Woche) vereinbart wird.

Von zeitlich sehr geringen Beschäftigungsverhältnissen (z.B. 10 bis 15 Stunden pro Woche) über die traditionelle Halbtagsarbeit bis zu vollzeitnahen Teilzeitverträgen (oberhalb von 30 Stunden) können Beschäftigte ihr Arbeitszeitmodell auswählen. Sie ist eine individualvertragliche Arbeitszeitverkürzung ohne Lohnausgleich. Je nach Wunsch des Beschäftigten und nach dem betrieblichen Bedarf können Lage und Verteilung der Arbeitszeit beliebig gestaltet werden. Auf Basis einer flexiblen Jahresarbeitszeit kann entweder eine gleich bleibende Anzahl an Wochenstunden gearbeitet oder aber eine sehr ungleichmäßige Verteilung der Arbeitszeit über das Jahr gewählt werden. Das Spektrum der Modelle umfasst tägliche, wöchentliche und jährliche Arbeitszeitverkürzungen, flexible Teilzeitschichten, Formen des Job-Sharings oder der zeitautonomen Arbeitsgruppen, flexible Jahres- und Lebensarbeitszeitregelungen, Langzeiturlaube, Sabbaticals und Altersteilzeit.

 

Zur Förderung von Teilzeitarbeit trat ab 01.01.2001 das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge in Kraft.
 

 
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