Unter Teilzeitarbeit ist jedes Arbeitsverhältnis zu verstehen, 
		dessen zeitlicher Umfang unterhalb der betrieblichen Regelarbeitszeit 
		(z.B. 38 Std. Woche) vereinbart wird. 
		
		Von zeitlich sehr 
		geringen Beschäftigungsverhältnissen (z.B. 10 bis 15 Stunden pro Woche) 
		über die traditionelle Halbtagsarbeit bis zu vollzeitnahen 
		Teilzeitverträgen (oberhalb von 30 Stunden) können Beschäftigte ihr 
		Arbeitszeitmodell auswählen. Sie ist eine individualvertragliche 
		Arbeitszeitverkürzung ohne Lohnausgleich. Je nach Wunsch des 
		Beschäftigten und nach dem betrieblichen Bedarf können Lage und 
		Verteilung der Arbeitszeit beliebig gestaltet werden. Auf Basis 
		einer flexiblen Jahresarbeitszeit kann entweder eine gleich bleibende 
		Anzahl an Wochenstunden gearbeitet oder aber eine sehr ungleichmäßige 
		Verteilung der Arbeitszeit über das Jahr gewählt werden. Das Spektrum 
		der Modelle umfasst tägliche, wöchentliche und jährliche 
		Arbeitszeitverkürzungen, flexible Teilzeitschichten, Formen des 
		Job-Sharings oder der zeitautonomen Arbeitsgruppen, flexible Jahres- und 
		Lebensarbeitszeitregelungen, Langzeiturlaube, Sabbaticals und 
		Altersteilzeit. 
		
		 
		
		Zur Förderung von 
		Teilzeitarbeit trat ab 01.01.2001 das Gesetz über Teilzeitarbeit und 
		befristete Arbeitsverträge in Kraft.