bulletTantieme

MEIDES Rechtsanwalts-GmbH - Fachanwalt Arbeitsrecht und Fachanwalt Steuerrecht, Online-Rechtsberatung

      

 
Unter einer Tantieme versteht man in der Regel einen vom Unternehmenserfolg abhängigen variablen Anteil an der Vergütung.

Dieser wird in den meisten Fällen Mitgliedern des Managements (AG-Vorstand, GmbH-Geschäftsführer) oder leitenden Angestellten gewährt. 

Tantiemen sind Erfolgsvergütungen, sollen also vom Betriebsergebnis abhängen.
Die Höhe der Tantieme bestimmt sich nach der Bemessungsgrundlage und dem vereinbarten Prozentsatz.

 
Für Fragen, Auskünfte, Anregungen erreichen Sie uns auch per e-Mail info@meides.com 

 

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