bulletSonderzahlung

MEIDES Rechtsanwalts-GmbH - Fachanwalt Arbeitsrecht und Fachanwalt Steuerrecht, Online-Rechtsberatung

      

 
Der Arbeitgeber kann das Arbeitsentgelt der Mitarbeiter mit verschiedenartigen Sonderzahlungen aufstocken.

Als Sonderzahlungen kommen vor allem in Betracht:
- Gratifikationen (z.B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld),
- Prämien (z.B. Qualitätsprämie, Pünktlichkeitsprämie),
- Provisionen,
- Tantiemen,
- Zulagen (z.B. Schmutzzulage, Gefahrenzulage).

Die rechtliche Einordnung einer Sonderzahlung hängt von dem ihr zu Grunde liegenden Zweck ab. Es wird unterschieden, ob durch die zusätzliche Zahlung die Betriebstreue des Mitarbeiters, die Arbeitsleistung oder beides belohnt werden soll.
Mit der Zahlung einer Gratifikation kann sowohl die Arbeitsleistung als auch die Betriebstreue belohnt werden.
 

 
Für Fragen, Auskünfte, Anregungen erreichen Sie uns auch per e-Mail info@meides.com 

 

SEITENANFANG

ZURÜCK

  <Kontakt & Impressum>  

  
 Home