Der Arbeitgeber kann das Arbeitsentgelt der Mitarbeiter
mit verschiedenartigen Sonderzahlungen aufstocken.
Als
Sonderzahlungen kommen vor allem in Betracht:
- Gratifikationen (z.B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld),
- Prämien (z.B. Qualitätsprämie, Pünktlichkeitsprämie),
- Provisionen,
- Tantiemen,
- Zulagen (z.B. Schmutzzulage, Gefahrenzulage).
Die rechtliche Einordnung einer Sonderzahlung hängt von dem ihr zu
Grunde liegenden Zweck ab. Es wird unterschieden, ob durch die
zusätzliche Zahlung die Betriebstreue des Mitarbeiters, die
Arbeitsleistung oder beides belohnt werden soll.
Mit der Zahlung
einer Gratifikation kann sowohl die Arbeitsleistung als auch die
Betriebstreue belohnt werden.