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			|  | Beendigung / Kündigung |  | 
  
  
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		 Wie endet ein 
		Arbeitsvertrag eigentlich?
 1. Zum einen endet 
		das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers. Stirbt der 
		Arbeitgeber, endet das Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht. Vielmehr 
		wird es in der Regel mit dessen Erben fortgesetzt.
 2. Wird der 
		Betrieb stillgelegt, ist zur Beendigung des Arbeitvertrags auch eine 
		sog. betriebsbedingte Kündigung erforderlich.
 3. Um das 
		Arbeitsverhältnis zu beenden, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch 
		einen Aufhebungsvertrag abschließen. Der Arbeitsvertrag wird dann 
		im gegenseitigen Einverständnis beendet.
 4. Ein befristetes 
		Arbeitsverhältnis, also ein solches, das für eine bestimmte Zeit 
		eingegangen wird, endet mit Ablauf des vereinbarten Zeitraums. 
		Einer Kündigung bedarf es dazu nicht.
 5. Ein 
		Arbeitsvertrag kann auch unter einer bestimmten Bedingung abgeschlossen 
		werden. In diesem Fall endet er, wenn die Bedingung eintritt. 
		Zulässig ist dies allerdings nur, wenn die Bedingung im Interesse des 
		Arbeitnehmers liegt, oder der Eintritt der Bedingung vom Willen des 
		Arbeitnehmers abhängt.
 6. In der Regel 
		endet ein Arbeitsvertrag aber durch die Kündigung des 
		Arbeitgebers oder des  Arbeitnehmers.
 Unter "Kündigung" versteht man normalerweise die Beendigungskündigung, 
		welche das Ziel verfolgt, das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten 
		Zeitpunkt endgültig zu beenden. Die Kündigung ist eine einseitige 
		empfangsbedürftige Willenserklärung, die zunächst mit dem Zugang beim 
		Empfänger wirksam wird.
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