bulletEntlassung

MEIDES Rechtsanwalts-GmbH - Fachanwalt Arbeitsrecht und Fachanwalt Steuerrecht, Online-Rechtsberatung

      

 
Die Entlassung bzw. Kündigung bezeichnet die Beendigung des Arbeitsvertrages.

Im Arbeitsverhältnis versteht man unter "Entlassung" oder "Kündigung" normalerweise die Beendigungskündigung, welche das Ziel verfolgt, das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt mit ordentlicher Frist oder außerordentlich fristlos endgültig zu beenden.
Die Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die mit dem Zugang beim Empfänger wirksam wird.

    

 
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