bulletDurchführungswege für Betriebliche Altersvorsorge und Betriebsrente

MEIDES Rechtsanwalts-GmbH - Fachanwalt Arbeitsrecht und Fachanwalt Steuerrecht


Es gibt fünf Durchführungswege für die Betriebliche Altersversorgung. Die Direktversicherung, die Unterstützungskasse, die Direktzusage, die Pensionskasse und den Pensionsfonds. Im einzelnen sehen die Durchführungswege wie folgt aus:

Direktversicherung
Die Direktversicherung ist der Klassiker unter den Modellen der betrieblichen Altersversorgung. Der Arbeitgeber schließt eine Versicherung, z.B. eine Renten- oder Lebensversicherung, für den Arbeitnehmer ab. Der Arbeitnehmer bzw. seine Hinterbliebenen haben daraus einen direkten Anspruch auf die Leistungen. Zusätzlich besteht auch hierbei die Möglichkeit, weitere Risiken abzusichern, wie die Berufsunfähigkeit .

Der Arbeitnehmer muss die eingezahlten Beiträge pauschal versteuern. Dadurch ergeben sich gegenüber dem persönlichen Steuersatz erhebliche Vorteile. Die Leistung selbst fließt dann entweder steuerfrei oder per Ertragsanteilsbesteuerung zu.

(Rückgedeckte) Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse ist zwar eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, dem Arbeitnehmer stehen allerdings Ansprüche gegen den Arbeitgeber als Primärschuldner zu. Der Arbeitgeber deckt jedoch durch eine Versicherung die Leistungen ab. Die rückgedeckte Unterstützungskasse ist also ein externer Versorgungsträger, bei dem gleichzeitig nachgelagert besteuert wird, dessen Leistungen aber auch voll ausfinanziert sind. Davon zu unterscheiden ist die (nicht rückgedeckte) Unterstützungskasse, bei der der Arbeitgeber als Träger der Unterstützungskasse zur Finanzierung der Betriebsrenten entsprechende Leistungen zuführt.

Direktzusage (Pensionszusage)
Bei der Direktzusage sagt der Unternehmer zu, die versprochenen Leistungen im Versorgungsfall direkt (ohne externen Versorgungsträger) zu erbringen. Das Unternehmen bildet in der Bilanz Pensionsrückstellungen, die seinen zu versteuernden Gewinn mindern. Die Versorgungsleistungen unterliegen später der Versteuerung als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit.

Pensionskasse
Die Pensionskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung. Der Arbeitnehmer bzw. seine Hinterbliebenen haben einen Rechtsanspruch auf die künftigen Leistungen. Mit der Pensionskasse können auch weitere Risiken wie z.B. Berufsunfähigkeit abgesichert werden. Gegründet wird eine Pensionskasse i.d.R. vom Unternehmer.

Pensionsfonds
Im Rahmen der Rentenreform von 2001 ist mit dem Pensionsfonds ein weiterer Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung geschaffen worden. Bei einem Pensionsfonds handelt es sich um eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die dem Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf eine lebenslange Altersrente und Hinterbliebenenversorgung einräumt. Darüber hinaus kann auch das Risiko der Berufsunfähigkeit abgesichert werden.



  

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