bulletBetriebsvereinbarung

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Eine Betriebsvereinbarung ist ein Vertrag zu den Arbeitsbedingungen, der zwischen Arbeitgeber und dem Betriebsrat ausgehandelt wurde und schriftlich vorliegen muss. Die Betriebsvereinbarung berechtigt und verpflichtet den Arbeitgeber und alle (auch künftigen) Arbeitnehmer des Betriebes. (§ 77 Betriebsverfassungsgesetz)

Zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat können freiwillige Betriebsvereinbarungen (§ 88 BetrVG) zu praktisch jedem Thema abgeschlossen werden. Lediglich dürfen Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, nur dann Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein, wenn ein Tarifvertrag den Abschluss solcher ergänzenden Betriebsvereinbarung ausdrücklich zulässt.

So genannte erzwingbare Betriebsvereinbarungen sind im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) abschließend geregelt. Dabei geht es zum Beispiel um Fragen der Ordnung des Betriebes und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb (§ 87 BetrVG "Mitbestimmungsrechte"), Personalfragebogen, Beurteilungsgrundsätze (§ 94 BetrVG) oder um Interessenausgleich über die Betriebsänderung, Personalabbau, Sozialplan (§ § 112, 112a BetrVG).

   

 
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