bulletBetriebsübergang

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Ein Betriebsübergang im Sinne von § 613a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bezeichnet den Wechsel des Inhabers eines Betriebs durch eine rechtsgeschäftliche Vereinbarung.
 
In arbeitsrechtlicher Hinsicht hat ein solcher Betriebsübergang weitreichende Konsequenzen. Mit dem Übergang gehen gleichzeitig kraft Gesetzes und damit automatisch die Arbeitsverhältnisse aller betroffenen Arbeitgeber auf den neuen Inhaber über. Der neue Inhaber tritt in die Arbeitgeberstellung ein und übernimmt damit alle Rechte und Pflichten aus dem bestehenden und bisherigen Arbeitsverhältnis.

Die Arbeitnehmer können dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses zwar widersprechen, häufig hat ein solcher Widerspruch aber eine berechtigte betriebsbedingte Kündigung zur Folge.
 

 
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