Der Arbeitsort ist der Ort, an dem der 
		Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung zu erbringen hat, ergibt sich 
		aus dem Arbeitsvertrag. 
		
		In der Regel wird der Arbeitsort das Unternehmen 
		des Arbeitgebers sein. 
		Arbeitsvertragliche Besonderheiten können sich aber speziell dann 
		ergeben, wenn die Art der Arbeit des Arbeitnehmers einen wechselnden 
		Arbeitsplatz mit sich bringt. 
		
		Eine arbeitsvertragliche Versetzung liegt vor, wenn dem 
		Arbeitnehmer nicht nur vorübergehend ein geänderter Aufgabenbereich in 
		Bezug auf die Art, den Ort oder den Umfang der Arbeit übertragen wird. 
		Der Arbeitgeber kann dazu berechtigt sein, den Arbeitnehmer einseitig zu 
		versetzen, wenn er sich dieses im Arbeitsvertrag vorbehalten 
		hat.