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MEIDES Rechtsanwalts-GmbH - Fachanwalt Arbeitsrecht und Fachanwalt Steuerrecht, Online-Rechtsberatung

      

 
Der Arbeitsort ist der Ort, an dem der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung zu erbringen hat, ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag.

In der Regel wird der Arbeitsort das Unternehmen des Arbeitgebers sein.
Arbeitsvertragliche Besonderheiten können sich aber speziell dann ergeben, wenn die Art der Arbeit des Arbeitnehmers einen wechselnden Arbeitsplatz mit sich bringt.

Eine arbeitsvertragliche Versetzung liegt vor, wenn dem Arbeitnehmer nicht nur vorübergehend ein geänderter Aufgabenbereich in Bezug auf die Art, den Ort oder den Umfang der Arbeit übertragen wird. Der Arbeitgeber kann dazu berechtigt sein, den Arbeitnehmer einseitig zu versetzen, wenn er sich dieses im Arbeitsvertrag vorbehalten hat.
 
 

 
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