bulletÄnderungskündigung

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Der Arbeitgeber kann arbeitsvertragliche Vereinbarungen nicht einfach einseitig abändern. Wenn der Arbeitnehmer einer gewünschten Änderung nicht zustimmt, kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis deshalb nur insgesamt kündigen und gleichzeitig anbieten, dass das Arbeitsverhältnis unter neuen Bedingungen fortgeführt wird (sog. Änderungskündigung).
 
Die Änderungskündigung schützt den Arbeitnehmer in dieser Situation also vor dem vollständigen Verlust des Arbeitsplatzes. Die Änderungskündigung stellt jedoch einen Eingriff in die Rechtsphäre des Arbeitnehmers dar. Er kann das Änderungsangebot annehmen, das Änderungsangebot ablehnen oder das Änderungsangebot unter Vorbehalt annehmen. In der letztgenannten Variante kann er die Berechtigung der Änderung der Arbeitsbedingungen durch die Erhebung einer sogenannten Änderungskündigungsschutzklage überprüfen lassen.

 

 
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