bulletAbwicklungsvertrag

MEIDES Rechtsanwalts-GmbH - Fachanwalt Arbeitsrecht und Fachanwalt Steuerrecht, Online-Rechtsberatung

      

 
Mit einem Abwicklungsvertrag einigen sich der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer über die Folgen einer bereits ausgesprochenen Kündigung.
Nachdem der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis gekündigt hat, schließen die Parteien einen Vertrag über noch zu regelnde Inhalte.

In einem Abwicklungsvertrag sollen alle offenen Fragen des gekündigten Arbeitsverhältnisses geregelt werden. Typischerweise werden Regelungen zu folgenden Themen getroffen:
- Beendigungsgrund und -zeitpunkt
- Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes
- Freistellung von der Arbeit bis zum Ende der Kündigungsfrist
- Urlaub
- Zeugnis
- Provisionen, Gratifikationen, Gewinnbeteiligung
- nachvertragliches Wettbewerbsverbot
- Rückgabe von Betriebsmitteln oder Dienstwagen
- Ausgleichsklausel hinsichtlich aller noch offenen Ansprüche
- Verzicht auf Erhebung einer Kündigungsschutzklage


 

 
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