Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat mit einem
Referentenentwurf die Eckpunkte des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) veröffentlicht.
Ziel der Reform ist es, eine moderne Bilanzierungsgrundlage zu schaffen,
mit der das deutsche Bilanzrecht an die internationalen
Rechnungslegungsstandards angepasst werde.
Schwerpunkte der Reform sind:
Deregulierung und Kostensenkung durch Erleichterungen im Bereich der
Rechnungslegungspflichten, insbesondere für kleine und mittelständische
Unternehmen:
- Vor allem mittelständische Unternehmen (Einzelkaufleute und
Personenhandelsgesellschaften) sollen von handelsrechtlichen
Buchführungs- und Bilanzierungspflichten befreit werden.
- Nach dem BMJ könne dadurch volkswirtschaftlich mit einer Senkung
der Gesamtkosten für Buchführung, Abschlussaufstellung, -prüfung und
-offenlegung in Höhe von ca. 1,3 Mrd. € gerechnet werden.
Verbesserung der Aussagekraft des handelsrechtlichen
Jahresabschlusses:
- Einschränkung handelsrechtlicher Wahlrechte.
- Einführung der Bilanzierungspflicht für selbst geschaffene
immaterielle Vermögenswerte.
- Einführung der Bewertung der zu Handelszwecken erworbenen
Finanzinstrumente zum Zeitwert.
- Einführung einer realistischeren Bewertung von Rückstellungen.
- Verbesserung der Berichterstattung über Zweckgesellschaften.