bulletEntwurf des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) 

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Artikel des Bundesministeriums der Justiz 2008: 

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat mit einem Referentenentwurf die Eckpunkte des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) veröffentlicht.
Ziel der Reform ist es, eine moderne Bilanzierungsgrundlage zu schaffen, mit der das deutsche Bilanzrecht an die internationalen Rechnungslegungsstandards angepasst werde.

Schwerpunkte der Reform sind:

Deregulierung und Kostensenkung durch Erleichterungen im Bereich der Rechnungslegungspflichten, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen:

  1. Vor allem mittelständische Unternehmen (Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften) sollen von handelsrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungspflichten befreit werden.
  2. Nach dem BMJ könne dadurch volkswirtschaftlich mit einer Senkung der Gesamtkosten für Buchführung, Abschlussaufstellung, -prüfung und -offenlegung in Höhe von ca. 1,3 Mrd. € gerechnet werden.

Verbesserung der Aussagekraft des handelsrechtlichen Jahresabschlusses:

  1. Einschränkung handelsrechtlicher Wahlrechte.
  2. Einführung der Bilanzierungspflicht für selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte.
  3. Einführung der Bewertung der zu Handelszwecken erworbenen Finanzinstrumente zum Zeitwert.
  4. Einführung einer realistischeren Bewertung von Rückstellungen.
  5. Verbesserung der Berichterstattung über Zweckgesellschaften.


<Referenten-Entwurf des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)>

 

 

 

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