bulletReform des Versicherungsvertragsrechts 

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Artikel des Presse- und Informationsamt der Bundesregierung am 05.07.2007: 

Der Bundestag hat einer grundlegenden Reform des Versicherungsvertragsrechts zugestimmt. Die Neuregelungen verbessern vor allem den Verbraucherschutz. Sie erhöhen die Transparenz beim Abschluss von Versicherungsverträgen. Versicherungsvertreter müssen künftig umfassender beraten als bisher bei Bedarf auch noch während des laufenden Vertrags.

Die Modernisierung des Versicherungsvertragsgesetz (VVG) setzt Forderungen von Verbraucherschützern und der obersten deutschen Gerichte um. In zwei Entscheidungen hatten der Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber im Jahr 2005 zu Verbesserungen beim Verbraucherschutz aufgefordert.

Bessere Beratung, mehr Informationen
In Zukunft sind Versicherer zu einer umfassenden Beratung verpflichtet. Sie müssen die Versicherungsnehmer vor Abschluss eines Vertrages über die einzelnen Vertragsbestimmungen informieren. Die Vertragsunterlagen müssen so rechtzeitig zur Verfügung stehen, dass sie eingehend geprüft werden können.
Auch im laufenden Vertragsverhältnis kann der Versicherer zu weiteren Beratungsgesprächen verpflichtet sein. Diese Beratungsgespräche sind zu dokumentieren. Das soll dem Versicherten im Streitfall die Beweisführung erleichtern. Verletzen Versicherer oder Vermittler ihre Beratungspflichten, sind sie dem Versicherten zum Schadensersatz verpflichtet.

Gerechtere Risikoverteilung
Neu ist auch, dass der Versicherungsnehmer vor Vertragsschluss nur noch solche Umstände anzeigen muss, nach denen der Versicherer gefragt hat. Damit trägt nicht mehr allein der Versicherte das Risiko dafür, erforderlichen Angaben unterlassen zu haben.
Verletzt ein Versicherungsnehmer nach Vertragsschluss seine Pflichten aus dem Versicherungsvertrag, so gilt nicht mehr das Alles-oder-Nichts-Prinzip. Bislang wurde dem Versicherten bei grober Fahrlässigkeit die Versicherungsleistung vollständig versagt. Künftig kann die Leistung der Versicherung nur noch gekürzt werden: je nachdem, wie schwer das Verschulden des Versicherten wiegt.

Modernisierung der Lebensversicherung
Die Lebensversicherung ist ein wichtiger Baustein der privaten Altersvorsorge. Auch in diesem Bereich erhalten die Verbraucher mehr Rechte. So werden Versicherte künftig angemessen an den so genannten stillen Reserven beteiligt, die mit ihren Versicherungsbeiträgen erwirtschaftet wurden.
Ferner wurde eine eindeutige und transparente Berechnung des Rückkaufswerts von Lebensversicherungen gesetzlich verankert.
Auch dieser Teil der Reform geht unter anderem auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs zurück.

Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2008 in Kraft.
Es gilt für alle nach diesem Zeitpunkt geschlossenen Verträge. Auf laufende Verträge findet bis zum 31. Dezember 2008 altes Recht Anwendung. Danach gilt auch für diese Verträge das neue Recht.

  

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