bulletUnternehmenssteuerreform ab 01.01.2008

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Artikel des Presse- und Informationsamt der Bundesregierung am 14.03.2007: 

Die Bundesregierung hat ein wichtiges Reformprojekt angeschoben: die Unternehmenssteuerreform.

Sie sieht eine Senkung der Steuerlast der Kapitalgesellschaften von knapp 39 Prozent auf unter 30 Prozent vor. Damit soll verhindert werden, dass Arbeitsplätze und Investitionen steuerbedingt ins Ausland verlagert werden. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf für die Unternehmenssteuerreform am 14. März beschlossen. Sie soll am 1. Januar 2008 in Kraft treten. 

Ungefähr ein Fünftel der Firmen in Deutschland sind Kapitalgesellschaften - also Aktiengesellschaften und GmbHs. Sie zahlen derzeit auf ihre Gewinne Körperschaftssteuer (25 Prozent), Gewerbesteuer (im Durchschnitt 17 Prozent) und Solidaritätszuschlag. Nominal sind das 38,7 Prozent. Diese Belastung soll nun auf 29,83 Prozent sinken. Dafür wird die Körperschaftssteuer auf 15 Prozent reduziert. 

Attraktive Steuersätze sorgen für Investitionen

Die Reform gebe Impulse für Wachstum und Beschäftigung in Deutschland, sagte Peer Steinbrück in Berlin. Die verringerten Steuersätze bieten außerdem weniger Anlass, in Deutschland erwirtschaftete Gewinne in das niedriger besteuernde Ausland zu verlagern. Langfristig werde man sogar mehr Steuereinnahmen haben als vorher. Bis 2012 erwartet der Finannzminister 30 Prozent höhere Einnahmen als heute. Derzeit werden rund 100 Milliarden Euro legal am Fiskus vorbeigeschleust, erläuterte Steinbrück. Mit der Absenkung der Steuerlast für Unternehmen gibt Deutschland die "rote Laterne" ab und erreicht einen Platz im europäischen Mittelfeld. Die Bundesrepublik hat für Kapitalgesellschaften derzeit die höchste Steuerbelastung in der EU. 

Reform auch für den Mittelstand

Die meisten Unternehmen in Deutschland sind Personenunternehmen, zumeist Handwerksbetriebe. Sie zahlen maximal 42 Prozent Einkommenssteuer auf ihre Gewinne. Das trifft aber nur auf ganz wenige Unternehmen zu. Die betroffenen zehn Prozent der Personenunternehmen, die eine ähnliche oder sogar höhere Steuerbelastung wie Kapitalgesellschaften haben, werden ihnen steuerlich gleich gestellt. In der Praxis haben 80 Prozent der Personenunternehmen, also der größte Teil der Unternehmen, nur noch eine effektive steuerliche Belastung von weniger als 20 Prozent. Drei Viertel der Unternehmen zahlen sogar nur 15 Prozent Steuern. Diese wird auch dauerhaft so gering bleiben. Im internationalen Vergleich liegt das in der Mitte. Außerdem: Von der niedrigeren Körperschaftssteuer profitieren auch 200.000 Handwerker-GmbHs. 

Schranke für Zinsen

Für Kapitalgesellschaften wird außerdem eine so genannte modifizierte Zinsschranke eingeführt. Zinskosten ("saldierte Zinsaufwendungen") können dann nur noch abhängig von der Höhe des Gewinns von der Körperschaftssteuer abgezogen werden. Je höher der Gewinn, desto mehr Steuerabzug ist möglich. Die Zinsschranke soll also Unternehmen einen Anreiz geben, Gewinne nach Deutschland zurückzuverlagern und auch hier zu versteuern.

Abgeltungssteuer ab Januar 2009

Für private Kapitalerträge wird ab 2009 eine Abgeltungssteuer mit einem attraktiven, einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent eingeführt. Den Steuerabzug erledigt künftig die Bank. Ebenso verschwinden viele noch bestehende Anreize für private Anleger, Kapital allein aus steuerlichen Gründen ins Ausland zu verlagern.

  

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