bulletNeuregelung der Telefonüberwachung

MEIDES Rechtsanwalts-GmbH - Fachanwalt Arbeitsrecht und Fachanwalt Steuerrecht, Online-Rechtsberatung

      

Artikel des Presse- und Informationsamt der Bundesregierung am 18.04.2007: 

Die Telefonüberwachung wird neu geregelt. Gleichzeitig wird der Rechtsschutz der Betroffenen verbessert. Das Bundeskabinett beschloss einen entsprechenden Gesetzesentwurf von Bundesjustizministerin Brigite Zypries. "Mit dem Gesetz werden keine neuen Ermittlungsmaßnahmen eingeführt", betonte die Ministerin in Berlin. Es bleibt bei den Ermittlungsmaßnahmen, die die Strafprozessordnung schon bisher kannte.

Grundrechtsschutz erweitert

Der Grundrechtsschutz bei heimlichen Telefonüberwachungen und Ermittlungsmaßnahmen wird gestärkt. Zum einen müssen Betroffene grundsätzlich im nachhinein über Überwachungen unterrichtet werden. Darüber hinaus können sie die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen nachträglich von einem Gericht überprüfen lassen.

Abhörverbot für private Gespräche

Auch Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts trägt der Entwurf Rechnung. So wird der sogenannte Kernbereich der privaten Lebensgestaltung gewährleistet. Das heißt konkret: Die Telefonüberwachung ist immer unzulässig, wenn zu erwarten ist, dass durch die Überwachung allein Erkenntnisse aus diesem privaten Lebensbereich erlangt werden, machte die Ministerin deutlich. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Gespräch bei der Telefonseelsorge abgehört wird. Werden durch eine Überwachungsmaßnahme solche Kenntnisse erlangt, müssen diese gelöscht werden oder dürfen zumindest nicht verwendet werden.

Straftatenkatalog modernisiert

Darüber hinaus hat das Ministerium den Katalog der Straftaten, die Anlass für eine Überwachung sein können, auf schwere Straftaten begrenzt und modernisiert. So können die Ermittler künftig zur Aufklärung von Korruption, Menschenhandel, sexuellem Missbrauch oder Raub die Telefone der Betroffenen überwachen.

Vorratsdatenspeicherung neu geregelt

Schließlich wird mit dem Gesetz auch eine EU-Richtlinie umgesetzt. Danach können sämtliche Telefondaten ein halbes Jahr gespeichert werden. Dabei wird nur gespeichert, wer wann mit wem gesprochen hat, sagte die Ministerin. Die Inhalte der Gespräche werden nicht gespeichert.

Der Bundesregierung ist es gelungen, sehr viel weitergehende Wünsche zur Datenspeicherung auf europäischer Ebene abzuwehren. Außerdem werden nur die Daten gespeichert, die von Telekommunikationsunternehmen sowieso erhoben werden, um gegenüber ihren Kunden die Richtigkeit der Rechnung nachweisen zu können.

Fakten und Zahlen

Von der Telefonüberwachung waren im Jahr 2005 12.600 Menschen betroffen. Es gab circa 5.000 Verfahren, da die betroffenen Personen über mehrere Telefone verfügten. Zum Vergleich: Insgesamt gab es in der Bundesrepublik im Jahre 2005 fünf Millionen Ermittlungsverfahren.

  

SEITENANFANG

Für Fragen, Auskünfte, Anregungen erreichen Sie uns auch per e-Mail info@meides.com 

 

SEITENANFANG

ZURÜCK

  <Kontakt & Impressum>  

  
 Home  Kontakt Frankfurt  Arbeitsrecht  Betriebliche Altersvorsorge (bAV)  SOKA-Bau (ULAK-Bau, ZVK-Bau Steuerrecht/Steuerstrafrecht  Gesellschaftsrecht  Unternehmensberatung  Honorarberechnung