Die Telefonüberwachung wird neu geregelt. Gleichzeitig wird der
Rechtsschutz der Betroffenen verbessert. Das Bundeskabinett beschloss
einen entsprechenden Gesetzesentwurf von Bundesjustizministerin Brigite
Zypries. "Mit dem Gesetz werden keine neuen Ermittlungsmaßnahmen
eingeführt", betonte die Ministerin in Berlin. Es bleibt bei den
Ermittlungsmaßnahmen, die die Strafprozessordnung schon bisher kannte.
Grundrechtsschutz erweitert
Der Grundrechtsschutz bei heimlichen Telefonüberwachungen und
Ermittlungsmaßnahmen wird gestärkt. Zum einen müssen Betroffene
grundsätzlich im nachhinein über Überwachungen unterrichtet werden.
Darüber hinaus können sie die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen nachträglich
von einem Gericht überprüfen lassen.
Abhörverbot für private Gespräche
Auch Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts trägt der Entwurf Rechnung.
So wird der sogenannte Kernbereich der privaten Lebensgestaltung
gewährleistet. Das heißt konkret: Die Telefonüberwachung ist immer
unzulässig, wenn zu erwarten ist, dass durch die Überwachung allein
Erkenntnisse aus diesem privaten Lebensbereich erlangt werden, machte
die Ministerin deutlich. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein
Gespräch bei der Telefonseelsorge abgehört wird. Werden durch eine
Überwachungsmaßnahme solche Kenntnisse erlangt, müssen diese gelöscht
werden oder dürfen zumindest nicht verwendet werden.
Straftatenkatalog modernisiert
Darüber hinaus hat das Ministerium den Katalog der Straftaten, die
Anlass für eine Überwachung sein können, auf schwere Straftaten begrenzt
und modernisiert. So können die Ermittler künftig zur Aufklärung von
Korruption, Menschenhandel, sexuellem Missbrauch oder Raub die Telefone
der Betroffenen überwachen.
Vorratsdatenspeicherung neu geregelt
Schließlich wird mit dem Gesetz auch eine EU-Richtlinie umgesetzt.
Danach können sämtliche Telefondaten ein halbes Jahr gespeichert werden.
Dabei wird nur gespeichert, wer wann mit wem gesprochen hat, sagte die
Ministerin. Die Inhalte der Gespräche werden nicht gespeichert.
Der Bundesregierung ist es gelungen, sehr viel weitergehende Wünsche
zur Datenspeicherung auf europäischer Ebene abzuwehren. Außerdem werden
nur die Daten gespeichert, die von Telekommunikationsunternehmen sowieso
erhoben werden, um gegenüber ihren Kunden die Richtigkeit der Rechnung
nachweisen zu können.
Fakten und Zahlen
Von der Telefonüberwachung waren im Jahr 2005 12.600 Menschen betroffen.
Es gab circa 5.000 Verfahren, da die betroffenen Personen über mehrere
Telefone verfügten. Zum Vergleich: Insgesamt gab es in der
Bundesrepublik im Jahre 2005 fünf Millionen Ermittlungsverfahren.