bulletGesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens

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Artikel des Bundesministerium für Gesundheit am 06.07.2007: 

Heute hat der Bundesrat das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens beschlossen. Damit kann das Gesetz zum 1. September 2007 in Kraft treten.

Dazu erklärt die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit, Marion Caspers-Merk: „In Zukunft haben die Beschäftigten in Bundesbehörden ebenso wie die Fahrgäste des öffentlichen Personennahverkehrs einen gesetzlichen Anspruch auf Schutz vor Passivrauchen. Darüber hinaus wird der Jugendschutz verbessert: Zigaretten haben in den Händen von Minderjährigen nichts zu suchen. Damit schöpft der Bund seine Kompetenzen aus und wird zum Vorreiter in Sachen Nichtraucherschutz. Jetzt sind die Länder am Zug. Einige Länder, wie Baden-Württemberg, Hamburg, Niedersachsen oder Nordrhein-Westfalen haben den Nichtraucherschutz bereits beschlossen. Ich hoffe, die anderen ziehen möglichst bald nach. Denn Nichtraucherschutz darf nicht davon abhängig in welchem Bundesland jemand wohnt."

Zu den öffentlichen Einrichtungen der Bundesverwaltung, die von dem grundsätzlichen Rauchverbot betroffen sein werden, gehören Behörden, Dienststellen, Gerichte und sonstige öffentliche Einrichtungen des Bundes sowie bundesunmittelbare Körperschaften, Anstalten und Stiftungen. Auch Bundestag, Bundesrat, Bundespräsidialamt und Bundesverfassungsgericht sind vom Nichtraucherschutzgesetz umfasst.

Das grundsätzliche Rauchverbot im Personenverkehr betrifft alle öffentlichen Verkehrsmittel wie Busse, Bahnen, aber auch Taxen.

Sofern eine ausreichende Zahl von Räumen vorhanden ist, können gesonderte Räume und entsprechende räumliche Einheiten in Verkehrsmitteln für Raucherinnen und Raucher vorgesehen werden.

  

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